Der Ratenkredit für Privatpersonen
Der Ratenkredit ist eine Darlehensform für Privatpersonen, bei dem die Schuldentilgung in monatlichen Raten erfolgt. Mit dem Begriff Ratenkredit wird eine Darlehensform bezeichnet, bei der ein Geldbetrag von einem Kreditinstitut an eine Privatperson gezahlt wird. Der Kreditnehmer zahlt die Tilgung in monatlichen Raten ab, wobei die vertraglich festgehaltenen Zinsen dazu kommen. Ein Darlehen auf Raten wird häufig als Anschaffungskredit oder Konsumkredit betitelt. Außerdem kann es im Rahmen einer Umschuldung genutzt werden, wenn zum Beispiel ein überzogenes Girokonto ausgeglichen werden soll. In verschiedenen Wirtschaftszweigen gehört diese Kreditform zur alltäglichen Praxis, wie zum Beispiel in der Automobilbranche. Dort werden so genannte Autokredite angeboten, bei denen Kunden von Autohäusern Wagen mit einem Kredit der Hausbank des Autohauses erwerben können.
Seit den fünfziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts gibt es eine solche Darlehensform. Sie wird von den meisten Kreditinstituten angeboten. Mittlerweile gehört der Ratenkredit zu einer der gängigsten Kreditformen. In der Regel werden diese ohne die Angabe von Sicherheiten gewährt. Als einzige Sicherheit dient ein regelmäßiger Zahlungseingang auf das Konto des Antragstellers. Reicht seine Bonität nicht aus, kann das Kreditinstitut eine zusätzliche Bürgschaft fordern. Dabei verpflichtet sich die bürgende Person, für die Rückzahlung der Raten an das Kreditinstitut einzustehen. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten, welche die Tilgung, die anfallenden Zinsen sowie gegebenenfalls Gebühren des Kreditinstituts beinhalten.
Wer den Kredit vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit kündigen möchte, kann dies bis zu sechs Monate nach der Auszahlung tun, ohne eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Diese beinhaltet das Entgelt für eine außerplanmäßige Rückzahlung eines Darlehens. Das Kreditinstitut ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Bearbeitungsgebühr zu erstatten. Vielmehr darf eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für die Kündigung erhoben werden. Seitens der Bank darf der Kredit gekündigt werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Der Kreditnehmer ist mit der Ratenzahlung erheblich im Rückstand, er ist mit zwei aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug und das Kreditinstitut hat bereits zwei Mahnungen ausgesprochen sowie mit der Kündigung des Vertrages gedroht. Ein Ratenkredit dient zumeist dem Konsum oder der Umschuldung und stellt eine häufig genutzte Darlehensform dar.

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