Für ein Bauvorhaben ist das Eigenkapital einer der wichtigsten Bestandteile. In erster Linie zählt dazu das Guthaben oder Barvermögen, das einem Bauherrn zur Verfügung steht. Unter den Begriff Eigenkapital fallen dabei Barmittel und Guthaben auf Sparkonnten, Sparbriefe, Aktien, Investmentfonds, Guthaben aus Bausparverträgen, fällige Lebensversicherungen, unbelastete Grundstücke sowie unbelasteter Grundbesitz, zinslose oder zinsgünstige Darlehen von Verwandten oder Arbeitgebern u. a. Gerade bei der Immobilienfinanzierung werden auch öffentliche Zuschüsse im weiteren Sinne mit in das Eigenkapital eingerechnet.
Wenn man eine Baufinanzierung plant geht es in der Regel um große Summen, die man von der Bank geliehen bekommt. Zur Erteilung der Finanzierung muss man aber immer auch bestimmte Bedingungen erfüllen, so muss man zum Beispiel in der Regel etwa 25% des Kaufpreises oder Baupreises als Eigenkapital in die Finanzierung mit einbringen. Eigenkapital sind Geldwerte, die man besitzt, also alles, was an Vermögen vorhanden ist.
Dazu gehört Guthaben auf Bankkonten, Sparbüchern, Aktien, Fonds, Bausparanlagen und sogar auch kapitalbildenden Lebensversicherungen. Das Eigenkapital wird an der Gesamtsumme abgezogen, die man geliehen bekommt, es wird direkt in die Finanzierung mit eingebracht, das heißt entweder, das man es mit an die Personen gibt, die beim Hauskauf Geld von einem zu bekommen haben, oder zum Beispiel wenn eine Überfinanzierung stattfindet, das man das Eigenkapital auch verwendet um Material zu kaufen, zu renovieren und anderes am Haus zu machen.
Eigenkapital ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, das eine Finanzierung überhaupt stattfinden kann und während es früher ohne Probleme möglich war eine Baufinanzierung auch ohne ein solches zu machen wird man heute nur noch wenige Banken finden, die sich darauf einlassen. Wenn man wirklich ausdrücklich wünscht kein Eigenkapital einzubringen, wovon Banken aber abraten werden, muss man einen wesentlich höheren Zins in Kauf nehmen, wenn die Finanzierung so überhaupt zu Stande kommen kann. Bei Großbanken ist die Hoffnung darauf eher sehr gering, leidglich bei der Hausbank kann man noch Aussichten haben ein solches Vorhaben in die Tat umzusetzen.
Als Eigenkapital wird das Reinvermögen eines Wirtschaftssubjektes bezeichnet. Dieses ergibt sich aus der bilanziellen Differenz aus Vermögen und Schulden. Im Gegensatz zum Fremdkapital steht das Eigenkapital den Unternehmen zeitlich unbefristet und ohne jegliche Einschränkung zur freien Verfügung. Daraus begründet sich, dass keine Rückzahlungsverpflichtungen bestehen und das Kapital dem Unternehmen zugerechnet werden kann. Dem Eigenkapital als Größe des Vermögens steht das Fremdkapital gegenüber, das die Schuldenlast umfasst.
Inhalt
Definition des Eigenkapitals
In der Betriebswirtschaftslehre ist die Frage nach einer einheitlichen Definition des Eigenkapitals noch offen. Zwar gibt es gemeinsame Grundsätze, auf eine allgemeingültige Definition konnte sich allerdings noch nicht geeinigt werden. Je nach Schwerpunkt können unterschiedliche Details in der Beschreibung des Eigenkapitals entstehen.
Die erste Definition bezieht sich auf die Zuführung des Eigenkapitals. Wird das Kapital dem Unternehmen direkt ohne jegliche Einschränkungen zugeführt sprechen sie von Eigenkapital. Allerdings würden in diese Kategorie auch die Gesellschaftsdarlehen fallen, die jedoch nach gültiger Definition dem Fremdkapital zuzurechnen sind.
Als zweiter Definitionsgrundsatz wird die bilanzielle Größe aus Vermögen und Schulden betrachtet. Jegliche finanziellen Mittel, die als positive Differenz aus Vermögen und Schulden verbleiben, werden als Eigenkapital bezeichnet.
Die letzte Gruppe bezieht sich bei der Definitionsfindung auf die Rückzahlungsverpflichung und der Verfügungsgewalt über das Kapital. Kann über Kapital frei verfügt werden, bestehen keine Rückzahlungsverpflichtungen und auch keine Kündigungsmöglichkeit, so handelt es sich nach ihren Glaubensgrundsätzen um Eigenkapital.
Erich Gutenberg, der als Begründer der modernen deutschen Betriebswirtschaftslehre gilt, vergleicht die Stellung des Eigenkapitals mit dem eines Eigentümers. Ist das Unternehmen also rechtlich Eigentümer über die finanziellen Mittel, so ist es dem Eigenkapital zu addieren.
Die Deutsche Bundesbank geht dabei einen weiteren Schritt und sieht von der Verwendung der Begriffe des Eigen- und Fremdkapitals ab. Stattdessen bezieht sie sich auf Eigen- und Fremdmittel.
Funktionen des Eigenkapitals
Grundsätzlich gibt es keine wesentliche Unterschiede aus welcher Mittelherkunft ein Unternehmen seine täglichen Geschäfte finanziert. Es ist für Vertragspartner weder ersichtlich, noch macht es einen Unterschied ob die Geschäfte mit Eigen- oder Fremdkapital getätigt werden. Allerdings kommen dem Eigenkapital zusätzliche Funktionen hinzu.
Das Eigenkapital ist das Startkapital eines Unternehmens. Es wird bei der Gründung von außen eingebracht und stellt die erste Basis des Unternehmens dar. Ohne Eigenkapital, kann ein Unternehmen kein Fremdkapital aufnehmen. Je nach Unternehmensform bestehen auch Mindestanforderungen an die Höhe des Eigenkapitals. Bei der GmbH beträgt die Höhe des Eigenkapitals 25.000 Euro. Da diese Grenze für viele Unternehmensgründungen zu hoch ist, gibt es auch die Unternehmergesellschaft. Bei dieser Sonderform bestehen keine besonderen Anforderungen an das Eigenkapital. Daraus ergibt sich auch die Bezeichnung der 1-Euro-Gesellschaft. Allerdings muss das Ziel der Unternehmergesellschaft sein, das benötigte Eigenkapital für die Gründung einer GmbH zu erwirtschaften und langfristig ein Eigenkapital in Höhe von 25.000 Euro anzuhäufen.
Eigenkapital wird benötigt um Fremdkapital beschaffen zu können. Daher wird dem Eigenkapital eine wichtige Finanzierungsfunktion zugeschrieben. Im Rahmen der goldenen Bilanzregel wird festgeschrieben, dass Anlagevermögen vom Eigenkapital gedeckt werden sollte. Alle langfristigen Wertanlagen sollten also von langfristigem Kapital gedeckt werden und nicht von unsicherem Fremdkapital. Die Eigenkapitalquote ist hierbei ein wichtiger Faktor für die Beschreibung der Bonität eines Unternehmens. Es ergibt sich als Verhältnis aus dem Eigenkapital zum Gesamtkapital. Je höher der Eigenkapitalanteil ist, desto besser ist im Allgemeinen die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Es kann sich also zu geringeren Kosten mit Fremdkapital eindecken.
Als Basis der langfristigen Unternehmensfinanzierung wird dem Eigenkapital auch eine Haftungsfunktion zugeschrieben. Da das Fremdkapital nicht als langfristige Absicherung gegenüber Verlusten dienen kann, da des zu unsicher ist, wird das Eigenkapital als Haftungsgrundlage angesehen. Das Eigenkapital deutet hierbei an, wie lange ein Unternehmen die laufenden Verluste ausgleichen kann, ohne in die Insolvenz zu geraten.
Nicht nur bei Verlusten, auch bei Gewinnen kommt dem Eigenkapital eine wichtige Funktion zu. Wenn es um die Verteilung der Gewinne geht, wird diese an der Höhe des Eigenkapitals gemessen. Eine positive Differenz des Eigenkapitals kann hierbei an die Anteilseigner oder die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Bei Kapitalgesellschaften wird anhand des Aktienkapitals die Dividende bestimmt.
Die Höhe des Eigenkapitals kann auch als Werbefunktion für Investoren oder Kreditinstitute angesehen werden. Je besser ein Unternehmen aufgestellt ist, desto besser ist die Bonität einzustufen. Wichtig ist hier nicht nur relative Anteil des Eigenkapitals in Form der Eigenkapitalquote, sondern auch die absolute Höhe des Eigenkapitals wird herangezogen zur Bestimmung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens.
Das Eigenkapital bei Privatpersonen
Nicht nur bei Unternehmen spielt das Eigenkapital eine große Rolle, auch bei Privatpersonen hat dieses einen wichtigen Einfluss auf die regelmäßige Geschäftsfähigkeit und der Finanzierung von großen Anschaffungen. Auch wenn es ratsam ist, laufende Geschäfte mit dem eigenen Vermögen zu bedienen, so kann dies bei großen Investitionen, zum Beispiel bei der Anschaffung eines Fahrzeuges, oder einer Immobilie schwierig werden. Verfügen Privatpersonen über regelmäßiges Einkommen, können Sie über eine Finanzierung mit Hilfe von Fremdkapital nachdenken. Um Fremdkapital beschaffen zu können, sollte allerdings hier auch eine Basis auf Grundlage des Eigenkapitals geschaffen werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten und Typen des Eigenkapitals.
Als klassisches Eigenkapital werden Barvermögen, oder finanzielle Mittel auf Konten angesehen. Das Geld sollte hierbei stets zur Verfügung stehen und auszahlbar sein.
Eine weitere Möglichkeit Eigenkapital aufzubauen besteht in dem Verkauf der eigenen Lebensversicherung. Eigentlich ist die Lebensversicherung als Absicherung für Hinterbliebene im Falle des eigenen Ablebens gedacht. Unter bestimmten Voraussetzungen und Konditionen kann es allerdings auch möglich sein, die Lebensversicherung abzutreten und den Rückkaufswert auszahlen zu lassen.
Auch Darlehen können einen Eigenkapitalcharakter besitzen. Ist der Darlehensgeber der eigene Arbeitgeber, kann das Darlehen als Eigenkapital betrachtet werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass ein korrekter Vertrag geschlossen wird. Im Darlehensvertrag müssen sowohl Darlehenshöhe, der Zins, als auch die Tilgung und Laufzeit festgeschrieben sein. Andernfalls könnte das zur Verfügung gestellte Kapital steuerrechtlich als geldwerter Vorteil behandelt werden, wenn der Zins nicht den marktüblichen Durchschnittswerten entspricht.
Zur Finanzierung eines Eigenheims wird oftmals auch ein Bausparguthaben angelegt. Sollte der Bausparvertrag noch in der Ansparungsphase liegen und die Restlaufzeit zu lange sein, um das eigene Haus zu finanzieren, so kann der Bausparvertrag auch an die Bank abgetreten werden. Die daraus entstehenden Mittel werden dem Eigenkapital hinzugerechnet.
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