Bei einem Eilkredit handelt es sich um einen Kredit, der vorwiegend von Privatpersonen in Anspruch genommen werden kann und bei dem nur eine kurze Zeitspanne von der Beantragung bis hin zur Auszahlung vergeht. Das Angebot und die Beantragung wird in der Regel durch das Internet abgewickelt. Vorteilhaft ist bei dieser Kreditart dass die Bonität nur durch regelmäßiges Einkommen (Lohn, Gehalt) nachgewiesen werden muss und darüber hinaus keine zusätzlichen Sicherheiten gefordert werden. Häufig handelt es sich bei den Anbietern von Eilkrediten um Direktbanken. Beim Vergleich von Angeboten sollte stets der Effektivzinssatz begutachtet werden.
Unter einem Eilkredit versteht man einen Kredit, der besonders schnell zur Verfügung steht. Bei einer positiven Schufaauskunft, kann der Antragsteller bei einem Eilkredit meist schon innerhalb eines Tages über den Betrag verfügen. Die verschiedenen Eilkredit-Anbieter gewähren Ihnen unter gewissen Bedingungen auch einen Eilkredit ohne Schufa.
Über Ihren Eilkredit wird bei den meisten Anbietern innerhalb einer Stunde entschieden. Der Eilkredit wird auch als Sofortkredit bezeichnet.
Inhalt
Was ist ein Eilkredit?
Bei einem Eilkredit handelt es sich um einen Kredit, der sehr kurzfristig beantragt und auch ausgezahlt wird. Die Bewilligung nimmt dabei meist weniger als 24 Stunden in Anspruch, sodass schon innerhalb der ersten 48 Stunden eine Auszahlung des Geldes erfolgen. Eilkredite werden dabei als reine Risikokredite vergeben. Da hier die Prüfungsphasen für die Unterlagen sehr kurz ausfallen, kann in der Regel nur die Schufa-Auskunft als Grundlage für die Bonität herangezogen werden. Somit sind es vor allem die beigebrachten Dokumente, die den Ausschlag für die Kreditvergabe geben.
Grundlagen für einen Eilkredit
Ein Eilkredit ist – folgt den gesetzlichen Bestimmungen – nichts anderes als gewöhnlicher Ratenkredit. Vor den zuständigen Behörden werden die Konditionen nicht anders gehandhabt, als bei allen anderen Krediten, sodass Eilkredite keine Sonderstellung genießen. Vielmehr obliegt es der jeweiligen Bank, ob sie ihren Kunden ein solches Angebot unterbreiten.
Die Auszahlung eines Eilkredites in einer sehr kurzen Zeitspanne ist – trotz der Bezeichnung – keine Verpflichtung seitens der Bank. Diese entsteht nur daraus, dass im Kreditvertrag eine entsprechende Klausel festgehalten wird. Ist dies nicht der Fall, kann eine Bank auch bankübliche Bearbeitungszeiten ansetzen, um den Kredit zu überweisen. Ein Rechtsanspruch auf eine schnelle Auszahlung besteht – trotz gegenteiliger Behauptungen – somit nicht.
Da der Eilkredit als reiner Risikokredit behandelt wird, kann dieser seitens der Bank vor dem Vertragsschluss zu einem jeden beliebigen Zeitpunkt widerrufen werden. Der Kunde hat demnach kein Recht auf den Abschluss des Vertrages, auch wenn seine Bonität die Anforderungen an diesen erfüllen sollten.
Formen des Eilkredites
Der Eilkredit kann im Grunde in zwei verschiedenen Formen beantragt werden:
Eilkredit mit Sofortzusage
Bei einem Eilkredit mit Sofortzusage wird der Kredit praktisch nach der Antragsstellung und automatischer Prüfung der Unterlagen, sofort bewilligt. Dies bedeutet, dass der Antragssteller direkt im Browser die Bestätigung erhält, dass der Kredit zu den gewünschten Konditionen für ihn zur Verfügung steht.
Allerdings leitet sich aus dieser im Vorfeld getätigten Bewilligung noch kein Rechtsanspruch auf die Kreditsumme ab. Hierzu ist immer ein unterschriebener Kreditvertrag erforderlich. Zudem muss die Auszahlung nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die Bank selbst gibt lediglich eine Zeitspanne an, in welcher der Betrag in jedem Fall zur Zahlung angewiesen wird.
Eilkreidt mit Sofortauszahlung
Bei einem Kredit mit Sofortauszahlung wird der Geldbetrag tatsächlich innerhalb einer recht kurzen Zeitspanne ausgezahlt. In der Regel geschieht dies innerhalb von 24 Stunden, wobei manche Kredite gegen ein zusätzliches Entgelt, schon nach 30 Minuten auf dem eigenen Konto verbucht werden können. Hierbei handelt es sich dann um echte Eilüberweisungen, die mit sofortiger Wirkung sogar an einem Wochenende ausgeführt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass alle Unterlagen sofort zur Verfügung stehen und der Bank zur Prüfung vorgelegt werden. Erst wenn diese erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die Kreditauszahlung erfolgen. Dabei wird ein sogenannter Dringlichkeitsvermerk hinterlassen, der darauf hinweist, dass dieser Kreditantrag in jedem Fall vorrangig zu behandeln ist.
Bonität und Sicherheiten
Für einen Eilkredit muss eine hohe Bonität vorhanden sein, sodass hier keine negativen Einträge in der Schufa oder bei anderen Auskunftsteien vorhanden sein dürfen. Hier kann schon ein kleiner Vermerk wegen einer sehr geringen Summe unweigerlich zur Ablehnung führen. Da es sich um einen Risikokredit handelt, ist diese Vorgehensweise auch verständlich.
Die Sicherheiten müssen sofort bei Antragsstellung nachgewiesen werden. Hierzu sind entsprechende Unterlagen vorzulegen, die die Existenz dieser eindeutig nachweisen. Zudem muss auch der Wert der Sicherheiten aus den Dokumenten hervorgehen, sodass anhand dieser Daten die Möglichkeit der Vergabe einer entsprechenden Summe geprüft werden kann.
Zulässige Sicherheiten
Anders als bei anderen Kreditarten können bei Eilkrediten nur Sicherheiten genutzt werden, die eine Schnelle Pfändung erlauben. Somit scheiden hier Immobilien aus, da bei diesen zwangsläufig ein Eintrag in das Grundbuch zur Sicherung der Ansprüche durchgeführt werden muss. Dies würde aber zwangsläufig den Prozess der Kreditvergabe deutlich verlängern.
Einkommen
Für einen Eilkredit muss in jedem Fall ein laufendes Einkommen vorhanden sein. Zudem muss eine unbefristete Anstellung vorliegen, da entsprechende Darlehen ansonsten nicht gewährt werden. Hier ist das Risiko des Ausfalls, grade bei höheren Summen einfach zu groß, sodass befristete Verträge in der Regel nicht akzeptiert werden.
das Einkommen muss in Relation zur Höhe des Kredites einen entsprechenden Betrag aufweisen. Nach dem Abzug aller Zahlungsverpflichtungen darf der Pfändungsfreibetrag nach Zahlung der Rate, nicht unterschritten werden. Ist dies doch der Fall, dann wird ein solcher Kredit ebenfalls abgelehnt.
Eilkredite bei Selbstständigen
Eilkredite bei Selbstständigen werden in der Regel nicht oft vergeben, da hier das wechselnde Einkommen eine zu große Unsicherheit bedeutet. Können über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg aber stabile Einnahmen bei gleichbleibend hohen Beträgen nachgewiesen werden und liegen zudem keine offenen Schuldzahlungen vor, können auch Firmen von solchen Eilkrediten profitieren.
Hier stellt die Grundlage meist ein gewachsenes Geschäftsverhältnis dar, in dessen Rahmen schon weitere Kredite vergeben wurden. Ist bei diesen eine pünktliche Rückzahlung erfolgt, so steht normalerweise auch der Vergabe von Eilkrediten nichts im Wege.
Das Antragsverfahren
Eilkredite werden in der heutigen Zeit ausnahmslos online bearbeitet. Hier können alle Prozesse wie die Identifizierung und die Prüfung der Unterlagen schnell und einfach durchgeführt werden. Die entsprechenden Unterlagen werden einfach in einem persönlichen Bereich auf einen Server hochgeladen, wo diese von den Mitarbeitern der Bank geprüft werden können.
Auch die Prüfung der Bonität erfolgt in der Regel sofort auf diesen Wege, sodass eine umgehende Zusage oder Ablehnung erfolgen kann. Auch die weitere Bearbeitung der Daten findet ausnahmslos auf diesen Wege statt. lediglich die Übermittlung des eigentlichen Kreditvertrages erfolgt noch auf postalischem Wege, da es sich hierbei um eine Rechtsnorm handelt, die in jedem Fall eingehalten werden muss.
Ablehnung aus wichtigem Grund
Es gilt zu bedenken, dass der Antrag auf einen Eilkredit auch im Nachhinein noch abgelehnt werden kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich erst später herausstellt, dass der Kunde unrichtige Angeben gemacht hat. Dies kann zu einem nachträglichen Widerrufen führen, da grundsätzlich nicht genügend Zeit zur Verfügung steht, im Rahmen eines Eilkredites alle wichtigen Faktoren zu prüfen.
Entsprechende Vorgänge können in extremen Fällen auch zu einer Anzeige wegen Betruges führen, sollte eine klare Bereicherungsabsicht seitens des Kreditnehmers nachgewiesen werden können.
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