Bei einer Pfändung handelt es sich um den Vorgang, bei dem eine Sicherheit zum Zwecke der Befriedung des Gläubigers sichergestellt und veräußert wird. Die Pfändung stellt dabei den Endpunkt eines langen Prozesses dar, der für gewöhnlich in einem gerichtlichen Vollstreckungsbescheid sein Ende findet. Eine Pfändung muss aber nicht in jedem Fall durch ein Gericht angeordnet werden, diese kann unter bestimmten Umständen auch vom Gläubiger selbst vollstreckt werden, wenn diese auf einer Grundschuld oder eine Hypothek beruht.
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Grundlagen der Pfändung
Die Pfändung stellt, rechtlich gesehen, den Endpunkt des Schuldnerverfahrens dar. Sie wird in den meisten Fällen durch gerichtlichen Beschluss erwirkt und im folgenden durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt. Dieser stellt für gewöhnlich die vorhandenen Wertsachen vor Ort sicher und führt dieser der Zwangsversteigerung zu. Der Erlös des Verkaufes wird dann dem Gläubiger überantwortet.
Die Pfändung stellt ein sogenanntes hemmbares Ereignis dar. Durch die Zahlung der Schuld kann die Pfändung auch dann noch rückgängig gemacht werden, wenn die Sicherstellung bereits erfolgt ist. Sobald der Ausgleich der Restschuld erfolgt ist, müssen die gepfändeten Güter wieder an den ursprünglichen Besitzer übereignet werden. Nach dem Vollzug der Pfändung besteht allerdings kein Anspruch auf Aufschub der Zwangsversteigerung, sodass ein eventueller Ausgleich der Gesamtsumme bis zum festgesetzten Termin erfolgen muss.
Eine Pfändung stellt rechtlich gesehen, das letzte Mittel der Schuldeintreibung dar. Darüber hinaus kann nur noch der Haftbefehl erwirkt werden, welcher aber nur dann zulässig ist, wenn sich der Schuldner der Pfändung entsprechend verweigert oder die aktiv verhindert. Die Pfändung und folgende Zwangsversteigerung ist also die höchste Maßnahme, die seitens des deutschen Rechtswesens gegen einen säumigen Schuldner durchgeführt werden kann.
Formen der Pfändung
Pfändungen könne aus unterschiedlichen Gründen in die Wege geleitet werden. Hierzu bedarf es nicht zwangsläufig einer Kreditschuld. So kann eine Pfändung auch bei wesentlich kleineren Summen ausgesprochen werden, wenn zum Beispiel entsprechende Beträge bei Handyverträgen oder anderen Dauerschuldverhältnissen aufgelaufen sind. Auch hier kann ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid ausgestellt werden, der es dem Gläubiger erlaubt, mittels eines Gerichtsvollziehers materielle Werte oder vorhandenes Bargeld zu verwerten.
Immobilienpfändung
Pfändungen im Bereich des Immobilienwesens beziehen sich meistens auf das Gebäude selbst. Hier wurde eine Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch vermerkt, welche bei Nichtzahlung der Raten eingelöst werden kann. Zu diesem Schritt ist in der Regel nicht einmal ein Gerichtsbeschluss erforderlich, da es sich um eine sogenannte verbriefte Schuld handelt, die durch den Kreditnehmer in diesem Fall bereits anerkannt wurde. Daher kann die jeweilige Bank die Aufforderung zur Räumung sofort durchsetzen, sodass hierfür im schlimmsten Fall auch die Polizei zum Einsatz gebracht werden kann.
Pfändung von Sicherheiten
Die Pfändung von Sicherheiten stellt ebenfalls eine verbriefte Schuld dar. Da die Sicherheiten bereits bei Stellung des Kreditantrages festgelegt wurden, wird hier genauso verfahren wie bei einer Immobilie. Allerdings muss zu diesem Zwecke ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Da viele Sicherheiten sich in den Privaträumen der jeweiligen Personen befinden, darf hier nur eine Amtsperson tätig werden. Daher können Banken in diesem Rahmen einen Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn der Ratenrückstand definitiv nachgewiesen werden kann.
Einzelfallentscheidung
Pfändungen sind nicht immer absolut. So muss zwangsläufig im Einzelfall entschieden werden, ob diese vollstreckt wird oder nicht. Dies hängt auch immer von der jeweiligen Situation der Person ab. Sollte es sich hier um einen sozialen Härtefall handeln, so kann die Pfändung von rechtswegen auch ausgesetzt werden, wenn dies eine unzumutbare Belastung für den Schuldner darstellen würde.
In einem solchen Fall muss allerdings meist zwangsläufig die eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, denn nur so kann dem Gläubiger nachgewiesen werden, dass der Schuldner nicht in der Lage ist zu zahlen. Allerdings kann diese Aufschiebung jeweils nur für sechs Monate erwirkt werden. Danach muss erneut geprüft werden, ob die Bedingungen für eine weitere Fristverlängerung noch gegeben sind.
Rechtsbehelfe
Nach dem deutschen Recht stehen dem Schuldner Rechtsmittel zur Verfügung, um sich gegen eine Pfändung zu Wehr zu setzen. Sollte dieser einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, kann gegen diesen und noch vor Beginn der eigentlichen Pfändung, ein Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss in erster Linie nicht begründet werden, hat aber eine aufschiebende Wirkung auf die Pfändung durch eine Gerichtsvollzieher.
Allerdings kann dieser Schritt unweigerlich zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens führen, welches dann die rechtlichen Aspekte in einem Prozess abhandelt. Hier kann der Schuldner auch verlieren und muss dann zusätzlich die Verfahrenskosten tragen.
Vollstreckungsgegenklage
Hart die Vollstreckung bereit begonnen, so kann der Schuldner die Vollstreckungsgegenklage einleiten und die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher zumindest hemmen. In dem Verfahren muss dann geklärt werden, in welcher Weise die Ansprüche des Gläubigers nicht gerechtfertigt sind oder ob die Beweggründe des Schuldners, eine Aussetzung des Verfahrens rechtfertigen. Bei Erfolg der Klage wird die Pfändung ausgesetzt, allerdings ändert dies nicht zwangsläufig etwas an der im Raum stehenden Summe.
Nichtpfändbare Gegenstände
Nichtpfändbare Gegenstände sind Objekte, die von Natur her, nicht gepfändet werden können. Hierbei handelt es sich um unweigerlich benötigte Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Herde Waschmaschinen. Dabei spielt es bei solchen Objekten keine Rolle, ob diese neu angeschafft wurden nicht. Hier sind auch definitive Neuanschaffungen von der Pfändung ausgeschlossen.
Nicht gepfändet werden dürfen zudem Arbeitsgeräte, die für die berufliche Tätigkeit des Schuldners unentbehrlich sind. Wenn also das Auto oder der Hochleistungscomputer zur Ausübung der Tätigkeit absolut notwendig sind, dürfen diese von einem Gerichtsvollzieher auch nicht beschlagnahmt werden. Grundsätzlich sind dabei auch alle Gegenstände in Kinderzimmern ausgenommen. So ist es beispielsweise nicht gestattet, denn nagelneuen 1.000 Euro Laptop des Sohnes oder Tochter sicherzustellen, da sich hier für das Kind ein erheblicher Nachteil ergeben würde.
Sollte der Gerichtsvollzieher dennoch entsprechende Maßnahmen ergreifen, so handelt es sich um einen illegitimen Akt, der entsprechend rechtlich angefochten werden kann. Hierzu steht das Rechtsmittel der Vollstreckungserinnerung zur Verfügung.
Pfändungsfreigrenzen und Pfändungsschutz
Auch das Arbeitseinkommen kann nicht unbegrenzt gepfändet werden. Hier müssen diverse Freibeträge abgezogen werden, denn schließlich soll die Pfändung des Lohnes nicht zum wirtschaftlichen Ruin einer Person führen. Zudem müssen auch noch Unterhalsberechtigte Kinder beachtet werden. Leben im Haushalt also minderjährige, die zum jeweiligen Schuldner in einer Beziehung stehen, die ein enges Verwandtschaftsverhältnis darstellt oder bei denen gar die elterliche Sorge ausgeübt wird, müssen pro Kind entsprechende Prozentsätze gewährt werden. Ab einem gewissen Betrag ist das Einkommen dann unpfändbar. Dies gilt auch für Sozialleistungen, die der Schuldner vom Staat erhält.
Zum Zwecke des Pfändungsschutzes kann auch ein P-Konto eingerichtet werden. Hier kann für eine bestimmte Zeit und bis zu einer festgelegten Obergrenze, keine Pfändung der eingehenden Gelder durchgeführt werden. Erst bei Überschreiten dieser Obergrenze oder beim Wegfall des P-Konto-Schutzes, kann der Betrag auf dem Konto einbehalten werden. Das P-Konto kann nur auf Antrag gewährt werden, muss dann dem Kunden aber auch zur Verfügung gestellt werden. Dies ist seit 2012 im Rahmen der neuen Pfändungsschutzgesetze verpflichtend.
Weitere Definitionen:
Eine Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung – von staatlicher Seite werden Gegenstände und Vermögenswerte beschlagnahmt, um Ansprüche des Gläubigers zu sichern. Ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl sowie ein vollstreckbarer Titel gegen der Pfändung voraus, welcher der Gläubiger beantragt und die auch dem Schuldner zugestellt werden müssen. Bei der Pfändung zieht der Gerichtsvollzieher gepfändete Objekte ein oder sie werden versteigert, um die Ansprüche des Gläubigers zu befriedigen. Darüber hinaus gibt es Taschenpfändungen, wobei der Gerichtsvollzieher Bargeld vom Schuldner erhält sowie auch Lohnpfändungen.
Wenn man einen Kredit aufgenommen hat und man diesen nicht zurück bezahlen kann oder will hat die kreditgebende Bank das Recht auf eine Pfändung. Diese wird anders als eine Lohnpfändung bei kleinen Beträgen direkt vom Konto vorgenommen und greift somit bei allen Einnahmen die man hat, nicht nur beim Lohn.
Wenn ein Konto gepfändet ist hat die Pfändung immer absoluten Vorrang und wird als erstes eingezogen, erst wenn dies geschehen ist kann der Eigentümer des Kontos wieder auf sein Geld zugreifen, es abheben oder Überweisungen tätigen. Eine Pfändung gehört mit zu den unangenehmsten Dingen, die einem passieren können, wenn man Geldgeschäfte tätigt und sie kann verheerende Folgen haben, wenn auf diese Art und Weise Rückstände in verschiedenen Zahlungen zu Stande kommen. Deshalb sollte man als Kreditnehmer auch immer dafür Sorge tragen, das es nicht zu einer Pfändung kommt und im Zweifelsfall versuchen, eine gütliche Einigung finden, bei der man nicht derart eingeschränkt wird, wie es bei der Pfändung der Fall ist.
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