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Schufa allgemein:
Die Schufa ist ein Kredit-Büro, welches von der deutschen Kredit-Wirtschaft (also privatwirtschaftlich, nicht staatlich) getragen wird.
Der Zweck der Schufa ist, die Geschäftspartner vor Ausfällen im Bereich Kredit-Rückzahlung zu schützen.
Auch andere Wirtschaftsbereiche wie z.B. der Versandhandel profitiert von Informationen rund um die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden.
Ausserdem sieht sich die Schufa auch als Instrument des Verbraucherschutzes, da Privatpersonen aktiv vor Überschuldung geschützt werden können.
Mehr als 70% aller Deutschen sind in der Schufa-Datenbank erfasst.
Jährlich gibt es über 90 Million Anfragen zur Kreditwürdigkeit.
Die Selbstauskünfte von Bürgern spielen dabei mit nur gut 1 Million Abfragen eine untergeordnete Rolle.
Schufa-Urteil:
Seit 1985 gilt im deutschen Recht das sog. „Schufa-Urteil“.
Dieses besagt, dass Kundendaten nur dann von der Schufa gespeichert werden dürfen, wenn der Kunde auch einverstanden sind.
Ausnahme: Daten aus öffentlichen Quellen (z.B. Amtsgerichte) können ohne Zustimmung der betroffenen Person gespeichert werden.
Diese werden von der Schufa übrigens aktiv abgefragt.
Schufa-Klausel:
Nur wenn diese Klausel in einem Vertrag aufgeführt ist und der Kunde explizit durch seine Unterschrift dieser Klausel zustimmt, dürfen die relevanten Daten an die Schufa übermittelt werden.
Diese Schufa-Daten werden gespeichert:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort
- aktuelle Anschrift sowie frühere Anschriften
- Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
- Eröffnung eines Girokontos
- ausgegebene Kreditkarten
- Einrichtung eines Telekommunikationskontos
- Kundenkonten des Handels, Versandhandels
- sämtliche Vorgänge, bei denen der Staat involviert ist (z.B. Gerichtsverhandlung, Gerichtsvollzug)
Gut zu wissen: Ihr Einkommen und Ihr Kontostand werden nicht gespeichert. Wenigstens etwas – das muss man mit Blick auf diese Liste schon fast zwangsläufig sagen.
Die Daten werden im Allgemeinen nach 3 Jahren gelöscht. Daten zu Konten aller Art (Girokonto, Kreditkarten-Konto, Versandhandelskonto etc.) werden erst nach der Kontoauflösung gelöscht.
Ihre Rechte gegenüber der Schufa:
Sie haben ein Recht auf eine Schufa-Auskunft und Korrektur Ihrer Daten auf Anfrage.
Dazu steht ihnen auch eine Internet-Seite zur Verfügung: www.meineschufa.de
Zur Korrektur von falschen Daten können Sie sich beim Verbraucherservicezentrum in Hannover melden oder ein Schufa-Verbraucherservice-Telefon anrufen.
Was ist das Schufa-Scoring?
Die Schufa bietet Geschäftspartnern einen Score-Wert an, welcher zwischen 1 und 1000 liegt.
Im Prinzip beschreibt dieser Wert Ihre Kreditwürdigkeit. Je niedriger das Schufa-Scoring, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit für einen Zahlungsausfall eingestuft.
Der Score ist auch branchenabhängig, d.h. Handy-Anbieter bekommen einen anderen Wert als Banken / Kreditgeber.
Neuerung ab 1. April 2010: die Schufa muss nun die Einstufung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern durchschaubarer gestalten. Anfragen von Privatpersonen müssen einmal pro Jahr kostenlos beantwortet werden, Korrekturen inklusive.
Schufa-Kritik kommt nicht von ungefähr:
Erfahrungen zeigen u.a.
- Die Daten werden nicht oder nur sehr verzögert korrigiert.
- Die Daten sind zum Teil auch von Dritten einsehbar.
- Die Berechnung des Kredit-Score (Bewertung der Kreditwürdigkeit von Einzelpersonen) wird nicht offen dargestellt.
- Viele Daten (bei manchen Stichproben mehr als die Hälfte!) sind unvollständig, veraltet oder schlichtweg falsch.
Zur Schufa-Website mit weiteren Infos.