Als Ablösung oder Umschuldung wird die vorzeitige Rückzahlung eines Kredites durch die Neuaufnahme eines anderen Darlehens bezeichnet. In aller Regel nutzen Kreditnehmer eine solche Umschuldung, um ihre Zinskosten deutlich zu reduzieren. Gerade in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen kann es sinnvoll sein, die vertraglich vereinbarten Zinsen zu überprüfen und ggf. zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass bei vorzeitigen Darlehensrückzahlungen oft Vorfälligkeitskosten berechnet werden, durch die eine Umschuldung womöglich wirtschaftlich nicht sinnvoll wird.
Unter dem Begriff Ablösung versteht man insbesondere den Vorgang einer Umschuldung. Dabei wird meist ein Darlehen bei einem anderen als dem bisherigen Darlehensgeber aufgenommen. Der neue Darlehensgeber zahlt dabei eine Ablösesumme an den bisherigen Darlehensgeber in Höhe des noch ausstehenden Kredites. Damit erhält er dann auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Diese Ablösung ist dabei grundsätzlich zu verschiedenen vorgegebenen Terminen möglich, etwa wenn kurzfristige Bankdarlehen in ein langfristiges Darlehen umgewandelt werden sollen oder die Zinsfestschreibung des bisherigen Darlehens ausläuft und meist bei einem anderen Darlehensgeber günstigere Konditionen erreicht werden können. Auch wenn ein Gleitzinsdarlehen in eine Festzinshypothek umgewandelt werden soll, muss die Ablösung stattfinden.
Eine Ablösung wird gezahlt, wenn ein bestehender Vertrag von einem ehemaligen Kreditinstitut von einem anderen Kreditanbieter übernommen wird. Dabei muss der neue Kreditanbieter eine Ablöse an das alte Kreditunternehmen zahlen, dass den überfälligen Betrag deckt. Im Gegenzug muss der Kreditnehmer das aufgenommene Darlehen dem neuen Kreditnehmer zurückzahlen. Eine solche Ablöse ist zu bestimmten vertraglich festgelegten Terminen wie nach dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist möglich oder einkurzfristiges Bankdarlehen in ein langfristiges Darlehen umgewandelt wird. Oft wird ein neues Kreditinstitut aber aufgrund besserer Konditionen um die Übernahme eines laufenden Vertrages gebeten.
Neuer Darlehensgeber kümmert sich um die Details Im Zuge der Ablösung wird der neue Darlehensgeber die noch offene Kreditsumme an die bisherige Bank überweisen. Sollten Sicherheiten vorhanden sein, erfolgt die Überweisung im Treuhandauftrag, bei dem auch die Sicherheiten übertragen werden. Ist eine Grundschuld eingetragen, gilt diese dann künftig für das neue Darlehen. Der Darlehensnehmer muss sich um nichts kümmern. Die Kosten der Sicherheitenübertragung jedoch müssen getragen werden.
Umfangreiche Informationen s.u. Ablösesumme, Kreditumschuldung
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