Die IBAN leitet sich aus dem englischen ab und bedeutet International Bank Account Number. Im Deutschen wird von der Internationalen Bankkontonummer gesprochen. Es handelt sich hierbei um eine standardisierte, internationale Notation für Bankkontonummern. Sie wurde im Jahr 1997 vom European Comittee for Banking Standards (ECBS) und der International Organization for Standardization (ISO). Ursprünglich wurde die IBAN entwickelt um den Zahlungsverkehr zwischen den einzelnen Ländern rund um den Globus zu vereinheitlichen. Die Standardisierung fand auf internationaler Ebene statt, wodurch die jeweiligen Bank- und Kreditunternehmen aus den verschiedenen Ländern einen leichterten Datenaustausch erhalten sollen.
Automatisierungs- und Integrationspotentiale werden so deutlich angehoben. Die international einheitlichen Datenquellen sorgen außerdem dafür, dass Fehlerquellen unmöglich sind. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen. Hauptantriebskraft für die Standardisierung im Zahlungsverkehr ist die Weltmacht USA gewesen, die ironischerweise bis heute noch nicht die IBAN im eigenen Land umgesetzt hat. Vorreiter ist die EU, die die IBAN in ihren Mitgliedsländern umgesetzt hat. Weitere Länder außerhalb der EU ziehen bisher mit und erleichtern den Datenaustausch zwischen den Banken. Länder des Nahen Osten, in Mittel- und Südamerika sowie im Mittelmeerraum nehmen die IBAN sehr gut an und setzen sie nach und nach um.
Seit 2007 ist die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication, kurz S.W.I.F.T., die weltweit anerkannte Registrierungsstelle fürs nationale IBAN-Format. Benannt wurde die Prüfstelle von der ISO. Hierbei handelt es sich explizit um nationale IBAN-Formate. Die Struktur der Kennzeichnung ist zwischen den Ländern der Welt sehr verschieden. Selbst innerhalb der EU zeigen sich verschiedene Notationen. So ist die deutsche Gebrauchsweise mit der Trennung von Kontonummer und Bankleitzahl nicht überall innerhalb der EU verbreitet. Die ISO ermöglicht mit dem bisherigen System die Transformation der lokalen Bankverbindungen in die bekannte, einheitliche IBAN-Struktur. In der Verordnung aus dem Jahr 2007 ISO 13616-1:2007 Teil 1 kann man die Details zur Transformation der einheitlichen IBAN-Struktur nachlesen. Hier finden sich die Parameter für die Struktur, die Berechnung sowie die Überprüfung der Prüfziffern des jeweiligen nationalen Bankverbindungssystems.
Ziel der IBAN ist es weltweit im Zahlungsverkehr genutzt zu werden. Bisher ist die weltweite Nutzung noch nicht gewährleistet. Dies liegt daran, dass nicht alle Konten mit der IBAN-Funktion genutzt werden können. Als Grund kann die Verordnung angesehen werden, die die IBAN-Struktur bis zum Juli 2012 lediglich für 61 Länder rund um den Globus definiert hat. Bis die IBAN von allen Ländern anerkannt und genutzt wird, soll es laut ECBS gut fünf bis zehn Jahre dauern. Dies hat wiederum zur Folge, dass Transaktionen in Ländern ohne IBAN-Standardisierung gemäß ISO 9362 mit Kontonummer und Business Identifier Code/Geschäftskennzeichen (BIC) weiterhin angegeben werden.
Im Nachhinein wird aller Voraussicht nach auch noch weiterhin BIC und IBAN verwendet werden müssen, weil für die zurzeit gültigen Systeme nicht ausreichend Routinginformationen vorhanden sind. Die Routinginformationen werden mithilfe des BIC definiert. Für den europäischen Raum wurden bisher Überlegungen unternommen wie der Verzicht des BIC durchgeführt werden kann.Seit dem 1. Februar 2016 entfällt die BIC-Verwendung bei den sogenannten SEPA-Überweisungen. Dies ist auf die IBAN-Pflicht zurückzuführen, die im Jahr 2012 durchgesetzt wurde.
Vermehrt bzw. zum größten Teil wird die IBAN innerhalb der EU für den Zahlungsverkehr verwendet. Die IBAN wird von Kunden beim Zahlen mit Formularen und beim Verfahren zum Datenträgeraustausch genutzt. Innerhalb der Banken wird jedoch mit der üblichen Bankleitzahl und der Kontonummer gearbeitet. Die IBAN wird hier ebenso nicht verwendet wie bei einer Kartensperrung. Sobald Kunden ihre Karte sperren möchten, müssen sie ihre Kontonummer und Bankleitzahl angeben.
Überweisungen innerhalb der EU können nur mit der IBAN durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang spricht man von EU-Überweisungen, die die Banken genau so viel kosten wie Überweisungen innerhalb der Landesgrenzen. Die EU-Überweisung wurde für den begrenzten Zeitraum 2003-2013 verwendet und wurde von der SEPA-Überweisung abgelöst, die bis heute ihr Gültigkeit besitzt. Die Single Euro Payments Area (SEPA) baut auf der vorherigen EU-Überweisung auf und erweitert diese um mehrere Funktionen. Mit der SEPA-Überweisung wurden ab dem 1. Februar 2014 alle nationalen Überweisungssysteme ersetzt. Als Ziel wurde ausgegeben, dass innerhalb der Europäischen Union keine unterschiedene zwischen nationale und europaweiten Transaktionen bestehen sollen. Damit alle Unterschiede vermieden werden, wurde ein neues Datenformat entwickelt. Dies basiert auf der Extensible Markup Language (XML). Alle Banken sind dazu angehalten und verpflichtet seit 2009 SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriftverfahren anzubieten. Üblicherweise wird neben der IBAN auch der SWIFT-BIC bei Überweisungen abgefragt, da die Dateien der SEPA-Überweisungen mit SWIFT transportiert werden.
Die IBAN ist seit dem 1. Februar 2016 Pflicht und ersetzt im Gesetzesraum der Europäischen Union die nationalen, bestehenden Kontonummern bei allen Überweisungen. Hierbei gab es großes Bedenken und viele Einwände seitens der deutschen Kreditunternehmen. Die EU hat ihren Vorschlag jedoch durchgesetzt und so das Verfahren für Überweisungen vereinfacht. Bei der Schreibweise der IBAN-Nummer müssen Nutzer auf bestimmte Regeln und Anforderungen achten. Bei elektronischen Transaktionen dürfen die IBAN-Daten nicht durch Trennzeichen zu Gruppierungen gefasst werden. Computer agieren sonst mit falschen Werten was wiederum dazu führen würde, dass die Vorgänge nicht richtig transferiert werden können. Anders sieht es bei den dokumentenbasierten Transaktionen aus. In der Regel hat sich hier folgende Schreibweise durchgesetzt. Von links beginnend werden die Zeichen in Vierergruppen zusammengefasst und durch einen Leerraum getrennt. Dies dient ausschließlich der besseren Leserlichkeit.
Die IBAN setzt sich grundsätzlich aus einem zweistelligen Ländercode aus, der ISO 3166-1 erfüllen muss. Er besteht ausschließlich aus zwei Großbuchstaben und gibt Auskunft über das Land. Folgend wird eine zweistellige Prüfsumme mit Prüfziffern angegeben. Diese muss ISO 7064 entsprechen und besteht ausschließlich aus zwei Zahlen. Abschließend wird eine 30-stellige Kontoidentifikation angegeben. Diese darf höchstens aus 30 Stellen bestehen. Hierfür können Großbuchstaben von A bis Z sowie Ziffern verwendet werden. In Deutschland besteht die IBAN aus 22 Stellen. Die ersten beiden Stellen sind der Ländercode „DE“, gefolgt von der zweistelligen Prüfsumme bestehend aus zwei Prüfziffern. Die nächsten acht Zeichen geben Auskunft über die Bankleitzahl, während die letzten 10 Zeichen die Kontonummer angeben. Bei kürzeren Kontonummern werden die die Angaben einfach mit führenden Nullen auf die vorgegeben zehn Stellen erweitert. Zum Vergleich: In Österreich oder der Schweiz besteht die IBAN aus 20 bzw. 21 Stellen. eine 30-stellige IBAN besitzen z.B. Kontoinhaber Kuwaits oder Jordaniens.
Privatnutzer und Unternehmen sollten auf keinen Fall eine eigene IBAN generieren, sondern hierfür ihr Bankinstitut aufsuchen. Bei der Bildung der IBAN kann es zu mehreren Varianten aus Bankleitzahl und Kontonummer kommen, wobei die anschließend die Bildung der Prüfsumme sowie die Filialnummer des Bankinstituts wegfällt. Das Verfahren für die Prüfziffern wurde von IPI und ECBS beschlossen und anschließend von den nationalen Banken übernommen und umgesetzt. Normalerweise liegt die Prüfsumme zwischen den Bereichen 02 und 98, da von den Banken jedoch unterschiedliche Methoden zur Berechnung verwendet werden, kann es in einigen Fällen dazu kommen, dass auch Prüfsummen mit 00, 01 oder 99 herauskommen.
Damit dies nicht mehr vorkommt wurden bzw. werden Korrekturen durchgeführt, die weitestgehend abgeschlossen sind. Mit 100 % Sicherheit kann jedoch nicht angegeben werden, dass es keine IBAN mehr mit ungültigen Prüfziffern gibt. Damit die Prüfsumme der IBAN validiert werden kann, muss zuerst eine Zahl erstellt werden. In Deutschland setzt sich diese aus 18 Stellen zusammen und besteht aus BBAN, dem kodierten Länderkürzel sowie der Prüfsumme. Die Buchstaben, die das Länderkürzel angeben, werden durch ihre Position im lateinischen Alphabet ersetzt. Anschließend wird der Rest berechnet, der sich durch das Dividieren der ganzzahligen Teile durch die Zahl 97 ergibt. Man spricht hier vom Modulo 97. Sobald das Ergebnis nicht 1 ist, ist die IBAN falsch.
Kritik findet sich immer wieder an der Länge der IBAN. Die Länge ist in Deutschland relativ kurz und besteht nur aus 22 Ziffern. Es kann immer wieder zu Problemen bei Online-Transaktionen kommen, wenn die IBAn mit Copy & Paste in den Datenträger importiert wird. Meist ist die IBAN zur besseren Lesbarkeit mit Leerzeichen aufgeführt, die beim späteren Importieren zu Fehlern innerhalb des Systems führen können.
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