Die Vorfälligkeitsentschädigung entsteht immer dann, wenn ein Darlehen innerhalb der vereinbarten Zinsbindungsfrist zurück gezahlt werden soll. Eine vorzeitige Rückführung des Darlehens vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist grundsätzlich möglich, wobei die Bank jedoch nicht verpflichtet ist, dieses Darlehen vorzeitig zurück zu nehmen. Da die Refinanzierung der Banken in aller Regel auf die Laufzeit der Darlehen abgestimmt ist, kann die Bank einen Ausgleich ihrer Verluste bei Zinsen und Margen vom Darlehensnehmer zurück nehmen, wobei man von der Vorfälligkeitsentschädigung spricht. Hierbei erfolgt die Berechnung der Höhe dieser Entschädigung nach den Grundsätzen eines Urteils des BGH, also des Bundesgerichtshofes. Sollte die Bank eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, kann sich der Darlehensnehmer auf dieses Urteil berufen.
Tilgt ein Darlehensnehmer seine Anleihe vorzeitig, so hat er den Schaden, der dem betroffenen Kreditinstitut hierbei entsteht, mittels einer- Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen. Durch außerplanmäßige und- frühzeitige Rückzahlung eines Darlehens erhält das Kreditinstitut weniger Zinsen. Oftmals wurde mit dieser Einnahme fest gerechnet, oder das Geld schon für spätere Investitionen verplant.
Berechnet wird dieses Entgelt mithilfe der Informationen über Darlehenssumme, Zissatz, Tilgung usw. Es ist nicht immer durchschaubar wie dieser Betrag, der dem Darlehensnehmer in Rechung gestellt wird, zustande kommt. Der Missbrauch der Vorfälligkeitsentschädigung durch Kreditinstitute ist daher nicht auszuschließen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird von Banken erhoben, wenn Sie einen laufenden Kredit vorzeitig beenden möchten und die restliche Summe mit einem Mal begleichen, denn hier verliert das Kreditinstitut die errechneten Zinsen, welche bis zum Ende der Laufzeit vereinbart wurden. Man kann die Vorfälligkeitsentschädigung auch als Schadensersatz bezeichnen. Oftmals möchten Kreditnehmer ihr aufgenommenes Darlehen bei der Bank frühzeitig beenden, da sie ein zinsgünstigeres Darlehen von einer anderen Bank erhalten würden, hier zahlt der neue Kreditgeber eine Ablöse an den alten Kreditgeber, diese Ablöse beinhaltet den Restkreditbetrag zzgl. der Vorfälligkeitsentschädigung.
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Wer ein Hypothekendarlehen aufgenommen hat, welches mit einer langjährigen Zinsbindung vorzeitig beendet werden soll, der muss seinem Kreditinstitut oft eine saftige Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Wer zu den Betroffenen zählt, der sollte stets genau nachrechnen, ob diese Vorfälligkeitsentschädigung richtig berechnet wurde.
Bei Baudarlehen beispielsweise handelt es sich in den meisten Fällen um eine langlaufende Zinsbindung, diese kann zehn oder mehr Jahre betragen. Mit einer solchen Zinsbindung hat der Bauherr den Vorteil, dass sich seine monatlichen Raten über einen bestimmten Zeitraum nicht ändern werden. Zu beachten wäre hier jedoch, dass ein Darlehen mit einer festen Zinsfestschreibung von dem Kreditnehmer nicht einfach so frühzeitig gekündigt werden kann. Hier beruft sich das Kreditinstitut auf den abgeschlossenen Kreditvertrag.
Viele Kreditinstitute lassen sich jedoch auf eine frühzeitige Kündigung ein, ohne das ein Rechtsanspruch vorliegt. Sehr hilfreich für die frühzeitige Kündigung eines Kredites sind hier jedoch wichtige Gründe. Die Bank wird jedoch nicht aus Kulanz Ihnen entgegen kommen und auf die noch zu zahlenden Zinsen verzichten, nein in solchen Fällen verlangt das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bei der Vorfälligkeitsentschädigung kann es sich um viele tausend Euro handeln, hier kommt es auf die Darlehenshöhe und die Restlaufzeit des Kredites an.
Zu beachten ist hier, dass Banken die Vorfälligkeitsentschädigung nicht einfach nach Belieben berechnen dürfen, sondern auch Kreditinstitute sind an ein Berechnungsschema gebunden. Berechnet wird hier von dem Kreditinstitut der Verlust, welcher sich aufgrund der nicht mehr eingenommenen Zinsen ergibt, ebenso wird die Bank eventuelle Verwaltungskosten berechnen.
Wann kann der Kreditnehmer seinen Kredit vorzeitig kündigen?
Die Bank befürwortet in der Regel eine frühzeitige Kündigung des Kredites, wenn beispielsweise Ehepartner sich scheiden lassen und die finanzierte Immobilie verkaufen müssen, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, aber auch der Umzug aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt oder sogar ein anderes Land überzeugen Kreditinstitute in der Regel sehr schnell, so dass diese sich auf eine Vorfälligkeitsentschädigung einlassen.
Wer jedoch bei einer anderen Bank ein wesentlich günstigeres Zinsangebot für seinen Kredit erhält, der hat unter Umständen schlechte Karten, denn hier stellen sich die Banken oftmals quer, da wäre sicherlich empfehlenswerter das Sondertilgungsrecht, welches man mit Vertragsabschluss vereinbaren kann, einfach um den aufgenommenen Kredit schneller zu tilgen.
Wann wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig?
Wer einen Kreditvertrag abschließt, der kann diesen in den ersten 14 Tagen ohne angabe von Gründen kündigen, sollte es in diesem Zeitraum jedoch bereits zu einer Auszahlung des Darlehens gekommen sein, so muss die gesamte Summe ohne Abzüge an den Kreditgeber zurückgezahlt werden. Manchmal verlängert sich das Widerrufsrecht sogar um 1 Jahr und auch hier darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, doch dies ist nur der Fall, wenn die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag fehlerhaft oder unverständlich für den Verbraucher formuliert wurde. In einem solchen Fall wird der Kreditvertrag unwirksam.
Was ist die Aktiv-Aktiv-Methode bzw. Aktiv-Passiv-Methode?
Es stehen dem Kreditinstitut zwei Methoden zur Verfügung, wie sie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen dürfen:
- die Aktiv-Passiv-Methode
- die Aktiv-Aktiv-Methode
Bei der sogenannten Aktiv-Aktiv-Methode werden durch die vorzeitige Beendigung des Kredites Zinserträge, welche der Bank verloren gehen mit den Zinseinnahmen verglichen, welche bei Abschluss eines neuen Darlehensvertrags anfallen würden. Diese Berechnungsmethode wird häufig von den Kreditnehmern gewählt, wenn eine Wahl möglich ist, da diese häufig günstiger für einen Kreditnehmer ist, doch die meisten Banken bieten ein solches Verfahren nicht so gerne an. Die Berechnung der sogenannten Aktiv-Passiv-Methode wird in den meisten Fällen von den Kreditinstituten häufiger dem Kreditnehmer angeboten. Hier vergleicht das Kreditinstitut die Zinsen, die Tilgung und die Restschuld mit den Zinserträgen mit einer eventuell erneuten Vergabe der Kreditsumme. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird nun aus der Differenz berechnet.
Die Vorfälligkeitsentschädigung nicht einfach hinnehmen
Manche Kreditnehmer entscheiden sich für einen Anschlusskredit, um mit diesem den ursprünglichen Kredit zu tilgen und durch günstigere Zinsen sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, doch hier sollten Sie genau kalkulieren, ob ein solcher Anschlusskredit tatsächlich Vorteile mit sich bringt. Sollten Sie unsicher sein, so können Sie kostenlos im Internet einen Vorfälligkeitsrechner nutzen oder sich an die Verbraucherzentrale wenden, auch diese hilft Ihnen bei der richtigen Entscheidung und kann Ihnen errechnen welche Variante für Sie die Vorteilhafteste wäre.
Haben Sie die Möglichkeit der Sondertilgung, so sollten Sie während der Vertragslaufzeit, wenn dies finanziell möglich ist stets nutzen, denn Ihr Vorteil hierbei ist, dass das Darlehen schneller getilgt wird und hinzu kommt die Zinsen gesenkt werden. Ebenso fällt in einem solchen Fall die Vorfälligkeitsentschädigung wesentlich geringer aus und lässt sich oftmals einfacher stämmen.
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