Die Gesamtkosten setzen sich aus vielen Einzelposten zusammen und geben schlussendlich den Wert an, der als Gesamtkosten zum Beispiel in der Produktion den finanziellen Aufwand beschreibt. Die Einzelposten, die in der Buchhaltung entweder als Aktiva oder als Passiva auftauchen.
Inhalt
Gesamtkosten Definition
Zu dem Begriff Gesamtkosten wird eine allgemeingültige Definition verwendet. Die Definition besagt, dass es sich bei den Gesamtkosten aus Sicht der betriebswirtschaftlichen Kosten- und Leistungsrechnung um die Summe aller variablen und fixen Kosten handelt.
Kostenarten, die zu Gesamtkosten führen
Variable Kosten:
Als variabel werden zum Beispiel Rohstoffkosten, Kosten für Hilfsstoffe, sowie Betriebskosten bezeichnet. Ebenfalls werden Fertigungskosten, sowie Materialkosten, Provisionen und Kosten für Fremdleistungen bezeichnet. Diese Kosten sind nie gleichbleibend. Abhängig von der Beschäftigungssituation können die Kosten ebenfalls variieren. Je nach Auftragslage kann ein Unternehmen dazu gezwungen sein, kurzzeitig die Personalstärke in den Auftragsspitzen zu erhöhen, Hierdurch fallen in diesem Zeitrahmen höher Personalkosten an. Fremdleistungen können in diesem Rahmen dazu zählen, abgesehen davon, ob Fremdleistungen auf die Personalkosten bezogen werden oder Zulieferbetriebe für die Produktion Vorfertigungen durchführen.
Um Rohstoffe zu beziehen, ist ein Unternehmen den Preisschwankungen des Marktes unterlegen. Im ökonomischen Sinne wird daher Rohstoff vermehrt aufgekauft, wenn die Preissituation am niedrigsten ist. Hier können in der Zeit, in der die Preise für Rohstoffe am niedrigsten sind, die Rohstoffkosten für ein Unternehmen prozentual im Jahresvergleich höher sein – sind allerdings auf die Gesamtkosten gesehen niedriger. Durch die geringeren Kosten für Rohstoffe, wird natürlich auch die Materialkosten im Kostenfaktor langfristig geringer.
Wichtig ist unter anderem auch, werden Material- und Lohnkosten auf lange Frist miteinander gegengerechnet, wird erkennbar, dass auf den Jahresdurchschnitt die Materialkosten keine erkennbare Veränderungen mit sich gebracht haben. Werden die variablen Kosten allerdings auf die Stückkosten umgerechnet, kann die Aktiva durch Preisnachlässe oder ähnlichem positiv beeinflusst werden.
Fixe Kosten:
Die Fixkosten sind in der betriebswirtschaftlichen Kosten- und Leistungsrechnung ein wichtiger Bestand, um die Summe der Gesamtkosten zu errechnen. Die fixen Kosten werden mitunter auch Bereitschaftskosten oder als zeitunabhängige oder aber auch beschäftigungsunabhängige Kosten bezeichnet. Die Fixkosten beziehen sich maßgeblich auf den Faktor Beschäftigung. Hierbei dienen die fixe Kosten auf Zeitabschreibungen im Bereich Anlagevermögen, beziehungsweise Miet- und Zinsaufwendungen. Im Gegensatz zu den variablen Kosten nehmen fixe Kosten keinen Einfluss auf die Stückkosten. Die bleiben durch die fixe Kosten unberührt.
Fertigungskosten
Fertigungskosten greifen mit in die Berechnung für die Gesamtkosten ein. Fertigungskosten werden unter anderem auch als einen Teil der Herstellkosten bezeichnet. Diese Kostenform bezieht sich auf den Produktionsprozess und hierbei direkt auf den Ressourceneinsatz. Die eindeutige Definition besagt, das Fertigungskosten über die Verarbeitung von verschiedenen Komponenten, bis hin zum Endprodukt entstehen. Hierbei müssen Ökonomen diese Kostenart weiter differenzieren. Bedeutet, dass es entsprechender Fertigungseinzelkosten bedarf, die sich wiederum aus Fertigungslöhnen, Konstruktionskosten, Materialeinzelkosten und Entwicklungskosten zusammensetzen. Fertigungskosten werden hierbei separat noch einmal in einen weiteren Unterbereich gegliedert, wie zum Beispiel den Fertigungsgemeinkosten und den Sondereinzelkosten.
Fertigungsgemeinkosten belaufen sich unter anderem auf:
- Hilfslöhne
- Hilfsstoffe
- Betriebsstoffe
- Energiekosten
- Sondereinzelkosten der Fertigungseinzel
Alle Positionen zusammen ergeben somit die Fertigungskosten und laufen in die Rechnung der Gesamtkosten hinein.
Eindeutige Definition Kostenarten
Gesamtkosten setzen sich aus bestimmte spezifische Kostenkategorien zusammen. Diese werden in der Kostenauflösung in einem Unternehmen sichtbar und können anhand bestimmter Kriterien aufgegliedert werden. Um eine gewisse Transparenz innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Höhe und der Verlauf der Kosten bekannt sind. Die Aufgliederung der jeweiligen Kostenarten ist insofern von Wichtigkeit, da sie zu den ersten drei Stufen der Kostenrechnung gehört. Weitere Kostenrechnungsstufen sind unter anderem die Kostenträgerrechnung und die Kostenstellenrechnung. Hier liegen die Unterschiede der letzten beiden Kostenartenrechnung in der Form vor, dass die Kostenträgerrechnung nach dem „WOFÜR“ und die Kostenstellenrechnung nach dem „WO“ fragt. Kostenarten und ihre Unterteilung dienen für eine vollständige Erfassung aller Kosten. Explizit gelten hier Grundsätze, die genauere Auskunft darüber geben, wie buchhalterisch die Kosten zu erfassen sind.
- vollständige Erfassung
- bedarfsgerechte Untergliederung
- keine überflüssigen Einteilungskriterien
- Unterteilung gemäß der Weiterverrechnung
- kalkulatorische Kostenarten und ihre Kennzeichnung
Für die Gliederung der einzelnen Kostenarten müssen bestimmte Kriterien beachtet werden:
Die Kostenarten werden in vier einzelne Kategorien gegliedert. Hierbei müssen Verbrauch, Funktion, Art der Verrechnung und das Verhalten der Kosten in eigene Gruppen separiert werden.
Die einzelnen Kategorien haben folgende Inhalte:
Verbrauch:
- Betriebsmittelkosten
- Kapitalkosten
- Personalkosten
- Werkstoffkosten
Funktion:
- Lagerhaltungskosten
- Fertigungskosten, beziehungsweise Herstellungskosten
- Vertriebskosten
- Verwaltungskosten
- Beschaffungskosten
Art der Verrechnung:
- Gemeinkosten
- Vertriebskosten
Verhalten der Kosten:
- Fixe Kosten
- variable Kosten
Das Verhalten der Kosten bezieht sich hierbei auf die Beschäftigungsschwankungen.
Prinzip der Wirtschaftlichkeit in der Kostenartenaufteilung
In erster Linie soll die Berechnung der Gesamtkosten unter Berücksichtigung der Transparenz durchgeführt werden. Es soll für prüfende Institutionen ersichtlich sein, wie die Berechnung der Gesamtkosten zustande ist. Neben dieser Anforderung ist aber auch das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Hier müssen die Kriterien zur Gliederung mit bedacht gewählt werden. Die Gliederung der Kostenarten kann zwar in die Tiefe gehen und auch umfangreich gestaltet werden, allerdings besteht die Gefahr, wenn die Gliederung zu stark verzweigt ist, dass die Kostenrechnung sich in einer wilden Gliederungsstruktur verliert und somit für Dritte nicht mehr so leicht nachvollziehbar ist.
Gesetzliche Bestimmung hinsichtlich der Gliederung
Das Handelsgesetzbuch besagt über den Paragraphen § 255 Absatz 2, dass bei der Gliederung der Herstellungskosten bestimmte Arten von Kosten nicht in die Berechnung einfließen dürfen. So dürfen laut Gesetz folgende Kosten nicht mit in die Berechnung aufgenommen werden:
- außerplanmäßige Abschreibungen
- Bereitstellungszinsen für Fremdkapital
- Forschungskosten
- Kalkulatorische Kostenarten
- Leerkosten
- Vertriebskosten
- Umsatzsteuer im Sinne der Vorzugssteuer
Das Handelsgesetzbuch (HGB) besagt zusätzlich unter den Paragraphen § 275, Absatz 2, wie die Materialkosten aufzusplitten sind. So muss diese Kostenart die einzelnen Punkte für Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe enthalten. Weiteren braucht die Gliederung die Ausweisung auf
- bezogene Waren
- Aufwendungen für bezogene Leistungen
- Personalaufwand (Löhne und Gehälter)
- Sozialabgaben
- Aufwendungen für die Altersversorgung
Entsprechend dieser sämtlichen Vorgaben ist eine überschaubare Berechnung der Gesamtkosten möglich. Anzumerken ist, dass die Kostenarten einen Kostenartenplan benötigt, der allerdings im Gebrauch der Unternehmen frei wählbar ist. Hier besteht keine gesetzliche Verpflichtung.
« Zurück zum Wiki Index