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Was ist eine Wunschrate?
Die Wunschrate stellt den Betrag dar, den der Kunde beim Kreditantrag selbst für die Rückzahlung der Kreditsumme festlegen kann. Allerdings muss dieser Wert von der Bank nicht übernommen werden, denn es handelt sich hier lediglich um eine Festlegung der eigenen finanziellen Möglichkeiten. Eine kreditgebende Bank kann demnach die Rate auch um einen bestimmten Betrag anheben oder im günstigsten Fall auch senken, wenn die Bonität des Kreditnehmers entsprechend gelagert ist. Die Wunschrate ist jeweils im Antrag zu benennen und wird von Seiten des Kreditgebers einer Prüfung unterzogen, die in Relation zum vorhandenen Einkommen, Sinn ergeben muss.
Beantragung der Wunschrate
Die Wunschrate wird in den meisten Fällen über einen speziellen Kreditrechner festgelegt. Hier kann der Kunde eine Vorschau auf die Kreditlaufzeit und die dabei anfallenden Kosten erhalten. Die Rate lässt sich dabei in einem gewissen Rahmen entweder senken oder erhöhen, was somit auch die Laufzeit deutlich beeinflusst. Dabei gelten Grundsätzlich zwei Aspekte, die schon zu diesem Zeitpunkt vom Kunden unbedingt beachtet werden müssen.
1. Die Wunschrate darf nicht so gering ausfallen, dass die maximale Laufzeit, die bei einer gewählten Kreditart möglich ist, überschritten wird. In der Regel verhindert dies auch das System selbst, sodass hier keine Angaben möglich sind, die unter einem bestimmten Niveau liegen. Bei Kreditanträgen auf Papier muss der Kunde selbst auf diesen Umstand Acht geben, wobei meistens entsprechende Hinweise der Bank vorhanden sind.
2. Die Wunschrate muss so angesetzt werden, dass diese in keinem Fall dazu führt, dass die Pfändungsfreigrenze unterschritten wird. Sollte dies doch der Fall sein, dann kann der Kredit in der Regel nicht vergeben werden, da hier keine Möglichkeiten mehr bestehen würden, durch eine Pfändung an ausstehende Zahlungen zu gelangen. Dieser Faktor ist einzig von den Ausgaben des Kunden abhängig, die daher in diesem Zusammenhang genau kalkuliert werden müssen.
Ablehnung der Wunschrate
Die Wunschrate kann vom Kreditgeber grundsätzlich abgelehnt werden. Dies ist aus den bereits oben genannten Gründen der Fall, es gibt aber auch noch andere Umstände, die zu diesem Ergebnis führen können.
So kann eine Wunschrate auch dann zurückgewiesen werden, wenn aus den finanziellen Daten des Kunden hervorgeht, dass dieser in der Lage wäre, einen wesentlich höheren Betrag zu entrichten, der eine schnellere Tilgung des Kredites ermöglichen würde. Dies ist vor allem bei recht hohen Kreditsummen der Fall, bei denen die Banken ein erhebliches Interesse daran haben, dass diese Summen schnell wieder zurückfließen.
Ablehnung der Wunschrate bei Finanzierungen
Auch bei Finanzierungen kann die Wunschrate abgelehnt werden, wenn diese auf einem Niveau festgesetzt wurde, welches die Abzahlung eines Gegenstandes deutlich über eine bestimmte Zeitspanne hinaus schieben würde. Wer also beispielsweise einen PC auf Raten kauft und für diese eine Zahlungsfrist von 10 Jahren ansetzen möchte, kann seine Wunschrate in der Regel nicht realisieren, da hier schon die eigentliche Kreditsumme zu gering ausfallen würde.
Ausnahme Autofinanzierung
Eine Ausnahme stellt hier die Autofinanzierung dar, bei welcher einer geringen Wunschrate in der Regel entsprochen wird. Hier geht es um die Finanzierbarkeit des Fahrzeuges, sodass die Banken eher dann gute Geschäfte machen, wenn die Kunden auch in kleinen Raten zahlen können. Allerdings gibt es auch dabei eine Obergrenze, die nicht überschritten werden darf. Diese liegt in den meisten Fällen bei zehn Jahren, kann aber unter Umständen noch weiter angehoben werden, wenn es der konkrte Fall zulässt.
Zinssatz beachten
Eine geringe Wunschrate scheint im ersten Moment durch die durchaus minimale finanzielle Belastung, zuerst einmal anstrebsam zu sein. Allerdings muss in diesem Zusammenhang auch der Zinssatz beachtet werden, denn geringe Raten führen zu längeren Laufzeiten, die unweigerlich mit höheren Zinsen verbunden sind. So kann sich bei sehr kleinen Wunschraten der Kredit durchaus erheblich verteuern, da hier über die gesamte Laufzeit hinweg deutlich mehr Zinsen gezahlt werden müssen.
Daher sollte der Kunde genau berechnen, ob seine Wunschrate in den Idealwert fällt. So kann es auch nicht schaden, die Summe deutlich zu erhöhen, wenn dies die finanziellen Möglichkeiten zulassen. Auf diese Weise kann sehr viel Geld gespart werden, welches dann nicht in die Tilgung der Zinsen fließen muss.
Annahme der Wunschrate
Die Annahme der Wunschrate stellt für viele ein Erfolgserlebnis dar. Doch ist auch hier noch nicht das Ende der Problematik erreicht, denn die Rate wird erst mit einem geschlossenen Kreditvertrag wirklich verbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Bank jederzeit den Wert anpassen.
Dies ist aber nur nach einer Ankündigung des Kreditinstitutes möglich, in dem auch die Gründe für diesen Vorgang dargelegt werden. Eine einseitige Anpassung der Rate kann nicht erfolgen, denn der Kreditnehmer muss dem neuen Betrag zustimmen, sodass ansonsten kein Kreditvertrag zustande kommen kann.
Die Wunschrate kann übrigens nicht mehr widerrufen werden, wenn hier ein Kreditvertrag auf Basis von Online-Systemen abgeschlossen wird, die eine sofortige Zusage zur Kreditvergabe erteilen. Da in diesem Zusammenhang auch ein elektronischer Kreditvertrag angefertigt wird, gilt die Rate dann als bestätigt, wenn dieser durch das System bewilligt wurde. Eine nachträgliche Änderung auf dem Papierdokument ist dann nur noch durch besondere Umstände möglich.
Außerordentliche Änderung der Wunschrate
Die Wunschrate kann außerordentlich nur aus wichtigem Grund geändert werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Kreditnehmer unwahre Angaben auf seinem Kreditantrag gemacht haben, die erst nach der Auszahlung der Kreditsumme bekannt geworden sind. Stellen sich nach Korrektur der Angaben die finanziellen Verhältnisse anders dar, als diese zuerst erschienen, dann kann die Bank die Wunschrate entsprechend anheben, um auf eine Nominalwert zu kommen. Solche Vorgänge bedürfen immer der Schriftform, wobei eine Ablehnung des Kunden auch zur Kündigung des Kreditvertrages führen kann.
Wunschrate bei Firmen ausgeschlossen
In der Regel kann eine Wunschrate nur bei Privatpersonen genutzt werden. Firmenkredite sind meist ausgeschlossen, denn hier kann lediglich eine Verhandlung zwischen der Bank und dem Kreditnehmer erfolgen, um die Rate auf einen bestimmten Wert zu setzen. Allerdings sind in diesem Rahmen oft andere finanzielle Aspekte zu beachten, sodass hier in erster Linie der Kreditgeber die Höhe der Zahlungen vorgibt und dem Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass keine Ratenanpassungen erfolgen können, diese sind dann mit der jeweiligen Bank aber gesondert zu vereinbaren.
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