Was ist ein Gründerkredit?
Was ist ein Gründerkredit und wie kann dieser eingesetzt werden?
Es handelt sich bei einem Gründerkredit um eine Art des Kredits, welche in erster Linie im Zuge der Unternehmensgründung eingesetzt wird. Hier wird dieser verwendet, um alle wichtigen Investments und Käufe zu Beginn der Unternehmenslaufbahn zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für ein Unternehmensgebäude, Gehälter für die Mitarbeiter in den ersten Monaten, Investitionen vom Unternehmen selber sowie Käufe von Produkten und Waren. Der Gründerkredit wird oftmals als Startkapital für die Unternehmensgründung verwendet. Dieser kann aber auch eingesetzt werden, wenn zum Beispiel ein Unternehmen übernommen wird oder weitergegeben wird. Die Konditionen sind grundsätzlich bei jedem Gründerkredit anders, weshalb sich dieser auch je nach Art des Kredits für unterschiedliche Zwecke einsetzen lässt.
Typischerweise fällt die Kreditsumme bei einem Gründerkredit etwas höher aus und kann je nach Art des Kredits zwischen 20.000 oder 200.000 Euro und mehr betragen. Es gibt auch Gründerkredit, welche in der Millionenhöhe anzusiedeln sind. Die Laufzeiten sind bei einem Gründerkredit ebenfalls unterschiedlich und hängen meist davon ab, wie hoch die Kreditsumme ausfällt und in welcher Branche der Kredit angewandt wird. Im Durchschnitt handelt es sich aber um mittellange Laufzeiten, welche meist zwischen 1 bis 5 Jahren ausfallen. Die Zinsen sind bei einem Gründerkredit etwas höher angesetzt als bei anderen Kreditarten. Das liegt vor allem an dem Risiko, welches höher ist und von den Banken und Kreditinstitute getragen wird, die einen Gründerkredit vergeben. Viele Neugründungen sind in den ersten Geschäftsjahren nicht profitabel, weshalb den Banken und Kreditinstituten nur wenige Sicherheiten vorliegen. Dies wiederum führt zu einer Erhöhung der Zinsen.
Vorteile
Für wen eignet sich ein Gründerkredit und welche Vorteile erschafft dieser?
Der Gründerkredit eignet sich optimal für Personen, welche ein Unternehmen gründen möchten oder ein Unternehmen übernehmen möchten. Typischerweise fallen bei der Neugründung eines Unternehmens viele Kosten an, welche von den meisten Gründern nicht direkt getragen werden können, da das benötigte Kapital dafür fehlt. Der Gründerkredit stellt dabei eine Abhilfe dar und kann vor allem in den ersten Monaten und Jahren eine finanzielle Hilfe darstellen und ein Brückenbauer sein, um die finanziellen Engpässe der ersten Geschäftsjahre zu überwinden. Ein wichtiger Vorteil des Gründerkredits ist, dass für diesen keine Sicherheiten in Form einer profitablen Bilanz vorgelegt werden müssen, da diese in der Regel bei einer Neugründung noch gar nicht vorhanden ist. Die Kreditwürdigkeit entscheidet sich bei einem Gründerkredit durch andere Kriterien. Ebenso ist der Gründerkredit sehr flexibel. Zum einen liegen bei diesem keine festgelegten Verwendungszwecke vor, welche streng eingehalten werden müssen. Einige Gründerkredit sind somit vollkommen frei in der Verwendung der Kreditsumme. Andere Kredite wiederum sind an einige Regularien gebunden, welche bei der Verwendung der Kreditsumme eingehalten werden müssen. Die Banken und Kreditinstitute sichern sich somit ab.
Weiterhin spricht die Rückzahlung des Gründerkredits für die Flexibilität. Die Rückzahlung kann bei vielen Gründerkredit flexibel gestaltet werden, sodass diese bis zu einem bestimmten Zeitraum erfolgen muss, nicht aber in Form der klassischen Ratenzahlungen gestaltet werden muss. Dies entlastet das Unternehmen beziehungsweise das Start-Up und ermöglich mehr finanzielle Handlungsfreiheit. Darüber hinaus ist das Zinsmodell bei vielen Gründerkrediten flexibel gestaltet. Es gibt dabei unterschiedliche Zinsmodelle, zu welchen unter anderem die fixen sowie die variablen Zinsen zählen. Zinsen, welche fix sind werden zu Beginn der Laufzeit des Gründerkredits festgelegt und können nicht mehr nachträglich verändert werden. Dies kann einen Vorteil darstellen, wenn der Kredit in einer Phase niedriger Zinsen abgeschlossen wird. Variable Zinsen hingegen werden stets an das aktuelle Zinsniveau angepasst und nicht zu Beginn der Kreditlaufzeit festgelegt. Das aktuelle Zinsniveau wird dabei stets von der EZB bestimmt. Typischerweise werden die variablen Zinsen für einen Gründerkredit alle 3 bis 6 Monate angepasst. Dadurch stellen diese einen besonderen Vorteil dar, wenn der Kredit in einer Phase hoher Zinsen abgeschlossen wird und Zinssenkungen in Ausblick stehen.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen werden für einen Gründerkredit von dem Kreditgeber angefordert?
Die Voraussetzungen für einen Gründerkredit fallen je nach Bank und Kreditinstitut sowie je nach Unternehmen und Zweck der Verwendung unterschiedlich aus. In einigen Voraussetzungen unterscheiden sich die meisten Gründerkredit allerdings nicht. Dazu zählt zum einen das Mindestalter des Antragstellers. Dieses sollte in der Regel der Volljährigkeit entsprechen, welche mit dem 18. Lebensjahr erreicht ist. In einigen Fällen verlangen einige Kreditgeber auch ein höheres Mindestalter. Minderjährige Personen erhalten nur in Ausnahmefällen die Chance auf einen Gründerkredit. In solchen Fällen muss aber meist auch die Bürgschaft einer erziehungsberechtigten Person vorliegen. Eine weitere Voraussetzung für den Gründerkredit stellt der Unternehmenssitz in Deutschland dar. Dieser muss außerdem der Hauptsitz des Unternehmens sein. Wird das Unternehmen im EU-Ausland gegründet, so sind die Chancen auf einen Gründerkredit gering. Zudem sollte ein deutsches Bankkonto beziehungsweise Geschäftskonto bestehen. Verwendet wird dies als Referenzkonto, auf welches die Kreditsumme überwiesen wird. Auch die Zahlungen der Zinsen, der Gebühren sowie der Tilgungen für den Kredit erfolgen von dem Referenzkonto.
Deutlich wichtiger ist bei einem Gründerkredit allerdings die Kreditwürdigkeit. Da während der Antragstellung des Gründerkredits in vielen Fällen noch nicht einmal das Unternehmen an sich gegründet ist, wird diese anders beurteilt als bei anderen Arten von Krediten. Hier kommt es vor allem auf die Geschäftsidee an, welche vorliegt. Mindestens genauso wichtig ist ein ausgearbeiteter Geschäftsplan, welche streng eingehalten wird und von dem zuständigen Kreditinstitut oder der Bank genau analysiert wird. Es muss sich dabei um einen Geschäftsplan handeln, welche professionell ausgearbeitet wurde und die nächsten Geschäftsjahre genau darstellt.
Beantragung
Wie kann der Gründerkredit beantragt werden und worauf ist dabei zu achten?
Typischerweise wird ein Gründerkredit persönlich in einem Vorstellungsgespräch bei einer Filiale der ausgewählten Bank oder des Kreditinstituts beantragt. Im Voraus lohnt es sich allerdings, alle Gründerkredite miteinander zu vergleichen, um den idealen Kredit zu finden. Dies kann durch die Verwendung eines Kreditrechners geschehen. Ist der ideale Gründerkredit gefunden, so erfolgt die Vorstellung des Unternehmens sowie des Geschäftsplans in einem ersten Gespräch. Hier kommt es auf eine professionelle Vorstellung an, um den Kreditgeber von der Neugründung zu überzeugen. Fällt dies erfolgreich aus, so werden alle persönlichen Daten und alle Daten zu dem Unternehmen angegeben. Anschließend erfolgt die Bearbeitung des Antrags, auf welche die Überweisung der Kreditsumme erfolgt.
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