Eine Beurkundung ist heute bei vielen Prozessen rechtlich unerlässlich und wird durch einen Notar vorgenommen. Bei einer Beurkundung werden der Inhalt eines Vertrages bzw. eines Rechtsgeschäfts und die Identitäten der Beteiligten bzw. die Unterschriften, die von den Parteien geleistet werden, auf ihre Richtigkeit geprüft. So ist es zum Beispiel zwingend erforderlich, den Verkauf bzw. Kauf eines Grundstücks immer beurkunden zu lassen, damit der Vertrag Gültigkeit hat. Wird die Beurkundung umgangen bzw. nicht beachtet, ist der Vertrag nichtig. Die Kosten für eine Beurkundung von einem Notar trägt im Regelfall der Käufer, sofern mit der Gegenpartei, dem Verkäufer, nichts anderes im Vorfeld vereinbart wurde.
Eine Beurkundung findet grundsätzlich bei einem Notar statt, der diese nach entsprechender Belehrung der Erschienen im rechtlichen Sinne durchführt. Für die Beurkundung wird eine entsprechende Urkunde aufgesetzt, die den Erschienenen dann vorgelesen wird, im Anschluss genehmigt und eigenhändig durch die Erschienenen unterschrieben wird und so ihre Rechtskraft erhält. Der Notar besiegelt mit seiner abschließenden Unterschrift die Anwesenheit der erschienenen Personen und die abgegebenen Erklärungen, die sich durch deren Unterschriften zu einem Rechtsgeschäft ergeben haben. Das Beurkundungsgesetz stellt die Basis für die Einzelheiten einer Beurkundung. Die Beteiligten erhalten eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschriften der Urkunde, die als Originaldokument beim Notar verbleibt. Neben anderen Bereichen ist es häufig der Immobilienbereich, der einer Beurkundung bedarf.
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