Der Beruf des Notars ist für viele schwer einzuordnen und vielen erscheinen die Kosten für die Dienstleistungen eines Notars als zu hoch. Dabei hat der Notar noch mehr Aufgaben, als einfach seine Unterschrift unter einem Vertrag zu setzen, oder dieses anderweitig zu beglaubigen. Als unabhängiges Rechtsorgan ist er Träger von öffentlichen Aufgaben und dafür zuständig, dass die Sorgfaltspflichten eingehalten werden.
Habe Sie auch schon mal Verträge aufgesetzt, die beglaubigt werden mussten, oder mussten Sie sonstige Hilfen eines Notars in Anspruch nehmen, wussten aber gar nicht was dessen Aufgaben eigentlich sind?
Der Notar
Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist der Notar von keiner der Vertragsparteien beauftragt worden. Er ist also zur Neutralität verpflichtet, was für seine Hauptaufgabe, der Beurkundung von Rechtsgeschäften ein wesentliches Merkmal ist. Seine Hauptbereiche für die Beurkundung von Verträgen betreffen hierbei das Grundstücksrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Gesellschaftsrecht.
Der Gesetzgeber hat für viele dieser Verträge ausdrücklich vorgesehen, dass diese notariell beglaubigt werden müssen. Das hat den Hintergrund, dass Vertragsparteien geschützt werden sollen und der Vertrag somit von einer neutralen Person bestätigt wird.
Der Notar ist hierbei nicht nur für die Beurkundung zuständig, sondern er kann Einfluss auf die Vertragsgestaltung nehmen. Beispielsweise kann er Testamente nach Ihren Vorstellungen formulieren und entsprechend aufsetzen. Da die meisten Vertragsparteien in Rechtsgeschäften nicht über das notwendige Fachwissen verfügen, um solche Verträge selbstständig „lückenlos“ zu formulieren, kann der Notar diese auch gänzlich ausformulieren.
Alternativ können die Verträge auch durch Rechtsanwälte vorformuliert, oder von den Vertragsparteien nach eigenen Vorstellungen gestaltet werden.
Sofortige Vollstreckbarkeit
Das Wort des Notars hat sogar unmittelbare Folgen im Rechtsverkehr. So können beglaubigte Kaufverträge sofort durchgesetzt werden. Wurden für den Hauskauf beispielsweise entsprechende Verträge aufgesetzt, so kann der Verkäufer sich nicht weigern diese Leistung zu erbringen, bzw. diese hinauszögern. Bei einem beglaubigten Kaufvertrag ist der Käufer direkt in der Lage seine Leistung vom Verkäufer zu verlangen. Er muss dafür nicht erst den Klageweg beschreiten, sondern der beglaubigte Vertrag ist ausreichend für die Vollstreckbarkeit des Kaufes.
Aufgaben des Notars
Damit wird klar, dass der Notar mehr Aufgaben hat, als einfach nur die Verträge zu unterzeichnen und zu beglaubigen. Ein wesentlicher Teil seiner Arbeit besteht daraus, die Vertragsparteien über die möglichen Folgen des Vertragsschlusses aufzuklären.
Jetzt sollte auch klar werden, weshalb gerade bei tiefgreifenden Verträgen wie im Grundstücks- oder Familienrecht die notarielle Beglaubigung notwendig wird.
Als neutrales Organ hat der Notar hierbei die Pflicht, beide Parteien aufzuklären. Somit wird verhindert, dass zum Beispiel Verkäufer, die nicht vom Fach sind von Käufern unverhältnismäßig benachteiligt werden. Maßgeblich ist letztlich, dass der Wille der Vertragsparteien auch im Vertrag Anwendung findet. Der Notar ist hierbei notwendig, um diese Geschäfte rechtssicher zu formulieren.
Die Neutralität
Das oberste Prinzip des Notars sollte dessen Neutralität sein. Um unabhängige Entscheidungen treffen zu können, darf er keine notariellen Aufgaben durchführen, die ihn selber betreffen. Auch Verwandte darf der Notar nicht beraten, oder etwa Beglaubigungen durchführen. Der Notar hat dabei einen bestimmten Amtsbezirk in dem er zuständig ist. Anders als zum Beispiel Rechtsanwälte, kann er seine Aufgaben nicht bundesweit anbieten oder wahrnehmen. Interessenten haben allerdings die freie Wahl eines Notars. So können Sie dennoch in dessen Zuständigkeitsbezirk seine Aufgaben wahrnehmen, auch wenn er eigentlich nicht mehr für das eigentliche Einzugsgebiet zuständig ist. Dies kann vorteilhaft sein, wenn eine Mehrsprachigkeit des Notars gewünscht wird.
Haftung des Notars
Natürlich gehen wir davon aus, dass der Notar nach bestem Gewissen handelt und seinen Pflichten auch sorgfältig nachkommt. Sollten sich hier jedoch Unregelmäßigkeiten ergeben, so haftet er mit seinem gesamten Vermögen.
Um sich dagegen abzusichern, ist der Abschluss einer Berufsversicherung für Notare eine Voraussetzung um den Beruf ausüben zu dürfen. Die Mindestversicherungssumme beträgt hierbei 500.000 Euro je Versicherungsfall.
Hinterlegung von Finanzen
Bei bestimmten Kaufverträgen, zum Beispiel beim Erwerb eines Grundstückes kann es sinnvoll sein den Notar als zusätzlichen Mittelsmann einzuschalten. Da dieser bereits bei der Formulierung des Kaufvertrages anwesend war und über die Vorgänge informiert ist, ist es sinnvoll Gelder bei diesem zu hinterlegen. Wird ein Kauf beispielsweise „Zug-um-Zug“ durchgeführt, kann das Geld bereits beim Notar hinterlegt werden und bei Vertragserfüllung ausgezahlt werden. So haben beide Vertragsparteien ein neutrales Organ als Treuhänder, dass für die Zahlungsabwicklung zuständig ist.
Für diese Verwahrung muss der Notar Anderkonten einrichten. Anders als zum Beispiel eine Bank, ist der Notar allerdings nicht berechtigt das Geld anderweitig einzusetzen, zum Beispiel um Investitionen zu tätigen.
Der Beruf in Deutschland
Derzeit sind in Deutschland etwa 7.000 Notare zuständig. Anders als bei Rechtsanwälten gibt es für Notare keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Teilweise gibt es allerdings auch Überschneidungen zwischen beiden Berufszweigen. So gibt es hauptberufliche Notare, oder Rechtsanwälte, die auch notarielle Aufgaben ausüben können.
Der Notarberuf zählt zu den freien Berufen, es wird also kein Gewerbe ausgeübt.
Die Berufszulassung
Notar werden darf nur, wer über als Volljurist über ein erfolgreich abgeschlossenes 2. Staatsexamen verfügt. Wie in einem Urteil festgestellt wurde, muss ein Notar nicht zwingend Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland sein.
Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass bereits seit fünf Jahren eine Zulassung als Rechtsanwalt besteht und diese Tätigkeit seit drei Jahren hauptberuflich ausübt. Seit dem Jahr 2011 muss zudem eine notarielle Fachprüfung erfolgreich bestanden werden.
Kosten eines Notars
Die Kosten die sich aus der Tätigkeit eines Notars ergeben sind in dem Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben. Von diesen Kosten darf nicht abgewichen werden und eine eigenmächtige Änderung der Kosten ist verboten.
Grundsätzlich richten die Kosten sich nicht nach dem Aufwand oder der Leistung des Notars, sondern nach dem Geschäftswert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Haftungsrisiko des Notars ebenfalls vom Geschäftswert abhängt und nicht von der Leistung.
Auch wenn die Leistung des Notars also oftmals nicht gerade aufwändig erscheint, so stehen bei einem Hauskauf oftmals hohe Risiken gegenüber, für die der Notar haftbar ist.
Der Notar selber wird in den seltensten Fällen die Kosten seiner Tätigkeit vorab schätzen können, da der Geschäftswert schwer zu überblicken ist. Seine tatsächlichen Kosten ergeben sich also oftmals erst während der Vertragsformulierung.
« Zurück zum Wiki IndexUnverbindliche Informationen können jedoch von der Notarskammer eingeholt werden.