Gerade wenn es ums Thema Kredite geht, ist es naheliegend, dass dem Verbraucherschutz eine große Aufmerksamkeit beizumessen ist. Hier geht es nicht nur um den Datenschutz und die Sicherheit der vom Kreditnehmer bereit gestellten persönlichen Daten, sondern auch um die Tranzparenz der angebotenen Ratenkredite, Autokredite oder anderen Finanzierungsformen.
Grundlage für den Verbraucherschutz in Kreditangelegenheiten ist seit Sommer 2010 die EU-weit geltende Verbraucherkreditrichtlinie. Diese hat nicht zuletzt dafür gesorgt, dass es Verbrauchern seitdem um einiges leichter fällt, einen seriösen Kredit Vergleich zu tätigen. Die Zeiten, in denen die meisten Banken mit unrealistischen Zinssätzen (die theoretisch nur für Leute möglich waren, die eigentlich gar keinen Kredit benötigten) warben, sind vorüber. Hier hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass der Kreditkunde mehr Durchblick erhält und sich an Kreditkonditionen messen kann, die etwa zwei Drittel aller Konsumenten erhalten.
Ein weiteres Indiz, dass es Kreditinstitute mit dem Verbraucherschutz ernst meinen, ist deren Kontrolle durch unabhängige Institutionen wie dem TÜV oder weiteren Organisationen oder Publikationen, die anerkannte Gütesiegel vergeben. So hat jeder Verbraucher eine zusätzliche Orientierungshilfe, ob es sich im Einzelfall um einen seriösen Anbieter handelt. Darüber hinaus arbeiten viele Banken mittlerweile direkt mit Verbraucherschützern zusammen und investieren massiv in präventive Aufklärungskampagnen zum Thema Überschuldung und Privatinsolvenz. Hier steht vor allem eine verantwortungsvolle Kreditvergabe im Vordergrund.
Genau das Gegenteil dessen, was unter Verantwortung für den Verbraucher und dessen Bedürfnissen und Möglichkeiten zu verstehen ist, praktizieren jedoch nach wie vor die zahlreich vertretenen Schwarzen Schafe der Kreditbranche. Hier geht es einzig und allein um arglistige und vorsätzliche Abzocke von Verbrauchern, die in ihrer Not keine andere Möglichkeit sehen, als sich an einen Kredithai zu wenden.
Kredite.de hat es sich auch hier zur Aufgabe gemacht, vorbeugenden Verbraucherschutz zu betreiben: Bei den hier angebotenen Raten- und Autokrediten handelt es sich auschließlich um seriöse Angebote.
Wer sich genauer über das Thema Verbraucherschutz in Kreditangelegenheiten informieren möchte, findet hier neben konkreten Verbrauchertipps auch zahlreiche aktuelle Pressemeldungen und Kredit News, die diesen sensiblen Bereich des Kreditwesens umfassend und detailliert durchleuchten.
Inhalt
Schwarze Schafe
Es ist leider nicht von der Hand zu weisen, dass sich gerade im Bereich Kredite zahlreiche Schwarze Schafe tummeln, die die finanzielle Notsituation mancher Bürger schamlos ausnutzen. Informieren Sie sich, wie Sie sich vor Kredithaien schützen.
Schwarze Schafe: Wie erkennt man ein betrügerisches Kreditangebot?
Es ist eine Tatsache, die man nicht leugnen sollte – es sind vor allem die berühmten Schwarzen Schafe unter den Kreditvermittlern, die die Schlagzeilen rund ums Thema Internet-Kredite bestimmen. Zahlreiche Negativberichte sorgen dafür, dass die Reputation einer ganzen Branche auf dem Spiel steht, und nicht nur das: Oft wird die ganze Existenz von leichtgläubigen Kreditnehmern ruiniert, wenn diese in ihrer verzweifelten Suche nach einem Kredit – am besten ohne Schufa – auf die bewährte Masche von Betrügern hereinfallen.
Ein ambitioniertes Verbraucherportal wie Kredite.de fühlt sich deshalb aufgerufen, Aufklärung über die Betrügereien der berühmten Schwarzen Schafe im Kreditwesen zu betreiben.
Dabei steht eine Frage im Mittelpunkt: Wie erkennt man ein betrügerisches Kreditangebot?
Grundsätzlich sollte man Kreditangeboten, die mit günstigen Zinskonditionen für alle Kreditnehmer werben, immer mit einer gewissen Skepsis begegnen. Gerade dann, wenn man sich in einer finanziellen Notlage befindet, schließt man so bereits von Anfang an aus, Opfer eines unseriösen Kreditvermittlers zu werden. Beim genaueren Hinsehen der einschlägigen Kreditangebote dieser Schwarzen Schafe lässt sich nämlich fast immer das gleiche Strickmuster erkennen.
Reißerische Aufmachung: Unseriöse Kreditvermittler setzen auf schnellen Gewinn ohne Gegenleistung und preisen ihre Angebote stets reißerisch an. Adressaten der Kredit-Botschaften sind dabei vorrangig sozial schwache Verbraucher wie z.B. Arbeitslose oder Hartz IV- Empfänger, die angeblich nur anzurufen brauchen.
Betrugsmasche 0190-Kredit-Hotlines: Wählt man eine solche „Service“-Nummer, werden meistens unzählige, für einen Kredit meist völlig unerhebliche persönliche Daten abgefragt, die den Anrufer möglichst lang in der Leitung halten sollen. Dabei entstehen oft horrende Telefongebühren von 20 bis 25 Euro für ein zehnminütiges Gespräch, das einen Kreditinteressenten inhaltlich in keinster Weise voranbringt.
Betrügerische Faxabruf-Masche: Für eine angeblich besonders wertvolle Liste mit den Adressen aller in Frage kommenden Kreditgeber, sind bei einem solchen Faxabruf – je nach Übertragungsdauer sehr schnell bis zu 50 Euro zu berappen. Dass eine solche Adressliste natürlich völlig wertlos ist, muss an dieser Stelle nicht eigens erwähnt werden.
Horrende Gebühren: Besonders dreiste Betrüger versenden die angeblichen Kreditanträge per Nachnahme – gegen eine Gebühr von bis zu 200 €! Höchste Vorsicht ist auch geboten, wenn eine Vorauszahlung verlangt wird, bevor es zur eigentlichen Kreditauszahlung kommen soll. Wer dieses Spiel mitmacht, wird schnell mal um einen vierstelligen Betrag erleichtert. Meist hören die so Geprellten später gar nichts mehr von ihrem Vermittler oder der Antrag wird „mit Bedauern“ abgelehnt.
Sind die hier beschriebenen Betrugsmuster der Schwarzen Schafe erst einmal entlarvt, weiß man seriöse Kreditvermittler – wie z.B. Check24 oder Bon-Kredit besonders zu schätzen. Diese oft schon seit Jahrzehnten erfolgreich auf dem Kreditmarkt vertretenen Anbieter zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihren Kunden stets ein kostenloses und unverbindliches Kreditangebot zusammenstellen. Im Gegensatz zu den Schwarzen Schafen der Kreditbranche entstehen bei seriösen Kreditvermittlern tatsächlich erst dann Kosten, wenn ein Kreditvertrag zustande kommt.
Verbraucherkreditrichtlinie
Nachdem die Kreditbranche bei vielen Verbrauchern über Jahre hinweg den Eindruck erweckte, ein Buch mit sieben Siegeln zu sein, sorgt eine neue Richtlinie der EU zur Kreditvergabe für deutlich mehr Transparenz. Die Essentials im Überblick.
Als die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (VKR) im Juni 2010 in Kraft trat, sorgte sie zunächst für reichlich Wirbel in der Branche. Vor allem die Banken mussten viele eingetretene Pfade verlassen und besonders ihr Marketing und auch das eigentliche Kredit-Management auf eine neue Basis stellen – galt es doch vorrangig mehr Transparenz und Fairness bei der Vergabe von Krediten zu gewährleisten.
Mittlerweile haben sich die Wogen, die bei der Umstellung auf die neue, europaweit geltende Richtlinie aufbrandeten, wieder gelegt. Banken wie Kreditvermittler haben ihre Hausaufgaben gemacht – und Kreditnehmer profitieren von den verbesserten Rahmenbedingungen.
Diese machen sich an folgenden Faktoren fest:
Keine Lockzins-Angebote: Seit Inkrafttreten der VKR darf eine Bank nicht mehr mit Zinskonditionen werben, die einzig den wenigen Kunden mit der besten Bonitätsstufe vorbehalten waren. Fortan muss bei jeder Werbung ein Effektivzins angegeben werden, der für mindestens zwei Drittel der Kunden repräsentativ ist. Die Zeiten, in denen der Verbraucher bei einem konkreten Vertragsangebot mit einem deutlich höheren als dem beworbenen Zinssatz rechnen musste, sind somit vorbei.
Restschuldversicherungen/Effektivzins: Vor Einführung der VKR wurden die zusätzlich anfallenden Kosten für eine Restschuldversicherung meist nicht in den Effektivzins einberechnet. Seit Juni 2010 dürfen Kreditinstitute diese Versicherungskosten nur noch dann außen vor lassen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass der Kredit auch ohne Versicherung zu den gleichen Konditionen zu haben ist.
Info-Formular für Kreditkunden: Sobald ein Kredit vor dem Abschluss steht, hat der Kreditgeber ein EU-weit vereinheitlichtes Formular auszuhändigen. Dieses bietet dem Kreditnehmer alle wichtigen Informationen über Zinsen, Nebenkosten, gesetzliche Widerrufsmöglichkeiten, das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung oder die Folgen eines Zahlungsverzuges. Dadurch haben die Kunden bessere Vergleichsmöglichkeiten. Auf Wunsch kann auch ein Tilgungsplan für den Kredit angefordert werden.
Neue Kündigungsfristen: Während Ratenkredite vor Inkrafttreten der neuen VKR erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden konnten, haben Kreditnehmer fortan das Recht, einen Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, außer dieser ist durch eine Grundschuld besichert.
Vorfälligkeitsentschädigung: Im Gegensatz zur früheren Regelung dürfen Banken jetzt auch bei Ratenkrediten eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Diese Kann-Regelung bedeutet, dass ein Kreditnehmer zwar weiterhin sein Darlehen vorzeitig auslösen kann. Unter Umständen ist dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent der Kreditsumme fällig. Kleiner Trost: Bei Rest-Laufzeiten unter einem Jahr dürfen nur noch maximal 0,5 Prozent verlangt werden.
Fazit: Seit Inkrafttreten der neuen VKR können Verbraucher, die sich bei einer Bank Geld leihen wollen, einfacher vergleichen und bestehende Kredite flexibler handhaben. Allerdings sollten sie auch weiterhin genau prüfen und vergleichen, welches Angebot am besten den persönlichen Bedürfnissen entspricht. Nicht zuletzt empfiehlt sich ein Blick auf die Rückzahlungsmodalitäten – gerade dann, wenn man einen Kredit vorzeitig auslösen will. Hier sollte man einen Anbieter wählen, der auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet – obwohl er aufgrund der neuen Gesetzeslage die Möglichkeit dazu hat.
Online-Banking – Wer haftet im Schadensfall?
Viele Verbraucher wickeln ihre Bankgeschäfte über das Internet ab. Das spart Zeit und Gebühren. Nur im Fall von Datenmissbrauch kann es zu einem teuren Vergnügen führen. Wir verraten Ihnen, wer im Schadensfall haftet.
Online-Banking und Online-Shopping sind aus dem täglichen Leben der meisten Deutschen nicht mehr wegzudenken. Viele Verbraucher kaufen gerne online ein, auch wenn sie sich des Risikos bewusst sind. Laut einer aktuellen forsa-Umfrage, sind ganze 82 Prozent der Verbraucher sich darüber im Klaren, dass sich Ihre Daten im Internet ausspähen lassen.
Gerade im Zusammenhang mit Online-Banking warnen Verbraucherzentralen immer wieder vor sogenannten Phishing-Mails. Darunter versteht man gut getarnte E-Mails im Namen der Hausbank, die zur Eingabe bzw. Bestätigung der persönlichen Daten wie Kontonummer, Passwörter, PIN und TAN aufrufen. Wer hier nicht genau aufpasst und der Aufforderung nachkommt, kann innerhalb von Minuten schnell mehrere tausend Euro ärmer sein.
Für den geschädigten Verbraucher stellt sich dann eine wichtige Frage: Wer haftet in so einem Schadensfall?
Gesetzlich sind Banken dazu verpflichtet, ein sicheres Online-Banking anzubieten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken beinhalten auch die Haftungsbedingungen im Falle eines Schadens. Dort ist die Regelung der Aufteilung zwischen dem Kunden und der Bank, der jeweiligen Sorgfaltspflicht sowie der Grad einer Mitverschuldung beider Seiten festgehalten.
Oftmals kommen die Banken den maximalen Vorgaben durch den Gesetzgeber nach. Somit haften die Online-Banking-Kunden in der Regel bei einem Schaden durch Missbrauch – bis zu ihrer Konto-Sperranzeige bei der Bank – bis zu einem Betrag von 150 Euro. Das ist aber nur der Fall, wenn offensichtlich keine Mitschuld des Kunden vorliegt oder ihm nur eine „einfache“ Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Eine grobe Fahrlässigkeit besteht im Falle einer Verletzung der Sorgfaltspflicht. Darunter fällt der ausbleibende Schutz des Computers vor Angriffen aus dem Internet oder die ungeschützte Aufbewahrung der Banking-Daten wie Passwörter, PIN und TAN.
In der Realität ist es häufig ein schmaler Grat zwischen einer einfachen und einer groben Fahrlässigkeit. Deshalb sollten Verbraucher mit ihren persönlichen Daten recht sorgsam umgehen und wichtige Unterlagen an einem sicheren Ort aufbewahren, damit sie vor einem Diebstahl oder Kopie der Daten gesichert sind. Zudem sollte man sich bei der Hausbank über das verwendete Online-Banking-Programm informieren. Üblicherweise wird mittlerweile das mTAN-Verfahren eingesetzt. Desweiteren sollten niemals öffentliche oder fremde PCs bzw. Notebooks sowie öffentliche Hotspots zum Online-Banking genutzt werden. Software und Antivirus-Programme des eigenen Rechners sollten stets aktualisiert sein. Optimal ist eine installierte Firewall zum Schutz der Daten. E-Mail-Anhänge von unbekannten Absendern sollten nicht geöffnet werden und E-Mails mit der Aufforderung zur Eingabe persönlicher Daten wie Passwörter und mehr auf keinen Fall beantwortet werden.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie zum Beispiel von den Verbraucherzentralen sowie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.