Verbraucherschutz umfasst alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher im täglichen Wirtschaftsleben. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig. Das Ministerium wird aus Gründen der Effizienzssteigerung von einem neunköpfigen Sachverständigenrat, ebenfalls mit Sitz in Berlin, in Verbraucherfragen beraten. Ergänzend wurde die Stelle eines sogenannten Verbraucherlotsen eingerichtet. Dieser kann Verbraucher bei ihren Fragen direkt helfen oder alternativ an eine zuständige Stelle verweisen. Er darf selbst aber keine Rechtsberatung vornehmen.
Im rechtlichen Sinn sind Verbraucher Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen von Unternehmern. Aufgrund des typischerweise bestehenden Ungleichgewichts zwischen Konsument (geringere Sachkenntnis, fehlende Informationen, etc.) und Unternehmer ist der Konsument besonders zu schützen.
Das deutsche Rechtssystem kennt kein eigenes Verbraucherschutzgesetz. Verbraucherrechte sind in Deutschland aber in verschiedenen Einzelgesetzen und Rechtsnormen geregelt, so z.B. im Bundesgesetzbuch (BGB). Von großer Bedeutung im Verbraucherecht sind auch die schriftlichen Belehrungspflichten des Unternehmers gegenüber den Verbrauchern über das bei mehreren Vertragsarten (z.B. Verbraucherdarlehen) bzw. Vertriebsformen (z.B. Haustür- und Fernabsatzgeschäfte) bestehende 14-tägige Widerrufsrecht. Hervorzuheben ist auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches im Paragraph 1 deutlich auf den Verbraucherschutz verweist. Wichtig für Verbraucher ist auch die in der deutschen Insolvenzordnung vorgesehene Restschuldbefreiung gemäß § 286 InsO, die überschuldete Verbraucher nach Abschluss eines mindestens sechsjährigen Verbraucher-Insolvenzverfahrens durch Gerichtsbeschluss von ihrer Restschuld entpflichtet.
In den letzten Jahren haben zahlreiche Lebensmittelskandale für erhebliche Unruhe unter den Verbrauchern gesorgt. Auch die teilweise unlauteren Geschäftspraktiken von TK-Unternehmen waren wiederholt Verbraucherschutz-Schwerpunktthema. Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die mittlerweile aufgrund der Liberalisierung des Marktes wie Pilze aus dem Boden geschossen sind, sahen sich wegen teils verbraucherunfreundlicher Vertragsklauseln, unzulässiger und einseitiger Vertragsänderungen oder unseriöser Vertriebsmethoden wiederholt den Klagen von Verbraucherschutzverbänden ausgesetzt.
Verbraucher sehen sich immer wieder mit unlauterem Wettbewerb von Unternehmen, z.B. ungebetene Werbeanrufen, Lockvogelangebote, Abofallen oder unzulässigen Klauseln in Verträgen (z.B. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen) konfrontiert. Sie stehen mit ihren Problemen aber nicht alleine da. Die im staatlichen Auftrag tätigen Vereine für Verbraucherschutz (Verbraucherzentralen) haben gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), früher Rechtsberatungsgesetz, das Recht Verbraucher außergerichtlich zu beraten, bei Verbraucherfragen zu informieren und zu unterstützen. Das betrifft insbesondere Fragen zum Kreditrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Patientenrecht, Reiserecht, uvm.
Daneben sind Verbraucherschutzvorschriften auch in zahlreichen Gesetzen des öffentlichen Rechtes enthalten. Diese regeln überwiegend den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen, z.B. die Kosmetikverordnung oder das Arzneimittelgesetz.
Die rechtlichen Möglichkeiten von Verbraucherzentralen wurden durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2002 erheblich gestärkt, da sie sich seither individuelle Ansprüche von Verbrauchern abtreten lassen und dann auch einklagen können. Desweiteren können sie im Interesse des Verbraucherschutzes einzelne Ansprüche auch bündeln und in Form einer Sammelklage bis hin zum Bundesgerichtshof geltend machen. Solche Sammelklagen sollen künftig auch europaweit im Interesse von Verbrauchern möglich sein. Die Brüsseler EU-Kommission hat den immer noch nicht abgeschlossenen Abgasskandal bei VW und anderen Autoherstellern zum Anlass genommen, den Verbraucherschutz in Europa deutlich stärken zu wollen. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen, können Verbraucherschutzverbände im Namen der Verbraucher gegen solche unlauteren Praktiken von Unternehmen in ganz Europa vorgehen.
Da in Deutschland Verbraucher nicht selbst gegen unfaire Wettbewerbsmethoden vorgehen können, wird dies von qualifizierten Institutionen übernommen. Verbraucherzentralen haben die satzungsmäßige Aufgabe nicht nur außergerichtlich, sondern u.U. auch gerichtlich gegen unseriöse Geschäftspraktiken oder unlauteren Wettbewerb von Unternehmen vorzugehen. Dies geschieht in der Regel über sogenannte Unterlassungsklagen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG. Das betreffende Unternehmen wird zunächst einmal abgemahnt und aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. In den meisten Fällen ist die Sache damit dann außergerichtlich beigelegt. Weigert sich das Unternehmen eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, bleibt als letzte Möglichkeit dann nur noch die Unterlassungsklage vor einem Gericht.
Ein weiteres wirkungsvolles Instrument für den Verbraucherschutz ist die Einziehungsklage nach § 79 Abs. 2 Nr. 3 ZPO. Eine Verbraucherzentrale kann sich evtl. Zahlungsansprüche des Verbrauchers abtreten lassen um diese vor Gericht durchzusetzen. Der erstrittene Geldbetrag wird dann an den Verbraucher ausgezahlt.
Auf Landesebene werden in 16 Bundesländern von den jeweiligen Verbraucherzentralen die Interessen der Verbraucher vertreten. Oberste Dachorganisation der Verbraucherschutzverbände ist die „Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.“ mit Sitz in Berlin. Der Bundesverband hat sich zum Ziel gesetzt die Stellung des Verbrauchers im Wirtschaftsleben zu stärken. Er kämpft für durchsetzbare Verbraucherrechte und fairen Qualitäts- und Preiswettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft. Dies versucht er unter anderem durch transparente Verbraucherinformationen und einheitliche Regeln für alle Marktteilnehmer zu erreichen.
Desweiteren gibt es zum Schutz der Verbraucher in verschiedenen Branchen, z.B. bei Banken, Versicherungen und Bausparkassen eigene Ombudsmänner, die in Streitfällen schlichten und damit dem Verbraucher manchmal auch den teuren Gang vor ein Gericht ersparen können. Für Branchen die bisher über keine Schlichtungsstelle verfügen (z.B. die Investmentbranche), gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2016 eine allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle mit Sitz in Kehl am Rhein. Die Stelle ist mit zwei erfahrenen Ombudsmännern besetzt und hilft Verbrauchern außergerichtlich bei allen verbraucherspezifischen Beschwerden. Die Schlichtungsarbeit der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bietet leider keine Rechtsberatung an (dafür sind die Verbraucherzentralen zuständig), ist jedoch für die Verbraucher kostenlos.
Die bisherige Rolle des Verbrauchers als bloßer Konsument, hat sich mit der rasanten Entwicklung im digitalen Bereich entscheidend geändert. Der Verbraucher ist nicht nur Nutzer von Verbrauchsgütern und Dienstleistungen, sondern darüber hinaus oft auch aktiver Mitgestalter. Damit Verbraucher auch in Zukunft produktiv mitwirken und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können, wird die zukünftige Aufgabe des Verbraucherschutzes vorrangig in der Verbraucherbildung und -Information liegen.
Inhalt
Die Themen des Verbraucherschutzes
Der Verbraucherschutz dient also immer den Verbrauchern und soll sie vor Schaden schützen. Dabei sind staatliche Institutionen, Verbrauchermedien und private Vereine die Träger des Verbraucherschutzes. Zu den Themen gehören:
- der Schutz für Anleger
- Verbraucherbildung
- Verbraucherdatenschutz
- Mieterschutz
- Vergleichender Warentest
- Verbrauchervertrag
Die Kosten für eine Beratung beim Verbraucherschutz
Der Verbraucherschutz gibt nicht nur Hilfestellung, sondern berät auch zu vielen Themen sehr ausführlich. Eine solche Beratung wird vom Verbraucherschutz in der Regel nicht kostenfrei angeboten. Dabei sind die Kosten recht unterschiedlich und werden nach Thema und Kontaktart gestaffelt. Es besteht die Möglichkeit mit dem Verbraucherschutz nicht nur telefonisch, sondern auch per Mail in Kontakt zu treten. Eine kleine Einsicht bietet der folgende Kostenrahmen. Die Preise können aber verändert sein, aber der Verbraucherschutz wird im Vorfeld über die entstehenden Kosten informieren.
Thema | Kosten |
Alle Themen telefonisch | 1,00 Euro bis 2,00 Euro pro Minute |
Alle Themen E-Mail | 15,00 Euro bis 30,00 Euro (Sonderthemen können teurer sein) |
Persönliche Beratung | Themenaufstellung unten |
Ernährung, Haushalt, Kosmetik, Freizeit, Telekommunikation, Hygiene | 5,00 Euro bis 20,00 Euro für 15 Minuten (Standardberatung) |
Versicherungen | 20,00 Euro bis 50,00 Euro für 30 Minuten (Standardberatung) 60,00 Euro für 60 Minuten für Berufsunfähigkeits-, Pflege-, und Wohngebäudeversicherung |
Banken, Kredite und Altersvorsorge | 30,00 Euro bis 50,00 Euro für 30 Minuten (Standardberatung) 60,00 bis 160,00 Euro für private Altersvorsorge und Geldanlagen 60,00 Euro bis 70,00 Euro für Vorfälligkeitsberechnung 60,00 Euro für 60 Minuten bei der Rechtsberatung von Krediten 0 – 22,00 Euro für Schuldenberatung |
Bauen und Wohnen | 5,00 Euro bis 90,00 Euro für 90 Minuten (Standardberatung) 15,00 Euro bis 22,00 Euro Erstberatung Mietrecht (20 Minuten) 150,00 Euro bis 370,00 Euro für Bauangebotsprüfung 135,00 Euro bis 160,00 Euro für 90 Minuten Immobilienfinanzierung / Baufinanzierung |
Energie | 20,00 Euro für 15 Minuten (Standardberatung) 22,00 Euro für 20 Minuten 5,00 Euro für Energieeinsparberatung 10,00 Euro bis 45,00 Euro für eine Beratung in den eigenen vier Wänden 20,00 Euro für den Gebäudecheck 10,00 Euro bis 30,00 Euro für den Basischeck |
Krankenversicherung | 15,00 Euro bis 40,00 Euro für 30 Minuten 20,00 Euro bis 50,00 Euro für 45 Minuten Beratung zum Tarifwechsel 110,00 Euro bis 150,00 Euro für die Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht durch einen Anwalt |
Wann ist der Weg zur Verbraucherzentrale notwendig?
Im Grunde kann sich jeder Verbraucher zu jeder Zeit an den Verbraucherschutz wenden, wenn Probleme mit Unternehmen oder Anbietern deutlich werden. Gerade im Bereich der Telekommunikationsanbieter ist der Verbraucherschutz sehr häufig im Einsatz. Aber auch bei Versicherungen oder Bankenkrediten ist der Verbraucherschutz eine gern gesehene Anlaufstelle. Der Vorteil des Verbraucherschutzes liegt in erster Linie an den Kosten, denn eine Beratung bei den fachkundigen Mitarbeitern ist meist preiswerter als der Weg zum Anwalt. Zudem kann der Verbraucher sich schon im Vorfeld auf der Seite des Verbraucherschutzes informieren, denn viele Artikel und Meldungen sind zu einigen Themen schon vorhanden.
Die Finanzierung des Verbraucherschutzes
Der Verbraucherschutz beziehungsweise die Verbraucherzentralen werden von den Ländern, dem Bund, der EU und den Städten und Landkreisen finanziert. Zu den Finanzierungen kommen die Einnahmen aus den einzelnen Beratungen. Laut den aktuellen Angaben des Verbraucherschutzes sind die Aufwendungen von Bund, Ländern und Co. in den letzten Jahren immer mehr gesunken und so muss in vielen Bereichen für Beratung eine höhere Gebühr verlangt werden. Der Verbraucherschutz finanziert sich also immer mehr als dem Entgelt der Beratung, das die Verbraucher zahlen.
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