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Was ist eine Kreditsicherheit ?
Um die Rückzahlung eines gewährten Kredites abzusichern, verlangen Kreditinstitute beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung, dass ihnen ein Grundpfandrecht eingeräumt wird. Bleiben vereinbarte Rückzahlungen aus, kann der Kreditgeber das Vermögen – hier die Immobilie – pfänden lassen.
Der Hauptgeschäftszweck der Banken und Kreditinstitute ist das Geldverleihen. Aus diesem Grund kann weder eine Bank noch ein Kreditinstitut faule Kredite in ihren Büchern gebrauchen. Damit keine unnötigen Ausfälle entstehen, kommen hier verschiedene Mechanismen zum Einsatz. Dazu gehört u.a. die Bonitätsprüfung des Antragstellers, aber auch die Absicherung von Darlehen und Krediten. Somit greift hier eine Vielzahl von Kreditsicherheiten.
Aus welchem Grund erfolgt eine Kreditbesicherung?
Aufgrund von seriösen Studien aus den vergangenen Jahren, wird deutlich, dass mehr als 40 Prozent der Deutschen schon einmal zahlungsunfähig waren und somit nicht fristgerecht ihre Schulden abbezahlen konnten. Aus diesem Grund benötigen die Banken oder Kreditinstitute Sicherheiten, um Geld an die Kreditnehmer verleihen zu können. Eine solche Absicherung bedeutet auch in einem übertragenen Sinne eine Absicherung für den Kreditnehmer. Wenn es dann zur Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kommt, muss der Kreditgeber die Sicherheit, die er vom Kreditnehmer erhalten hat, veräußern.
Auch steht eine größere Anzahl von Gesetzestexten zur Verfügung, die eine solche Kreditsicherheit mit beinhalten. Dazu gehören u.a. das Kreditwesengesetz (KWG)l, die Basel-Vorschriften, Capital Requirements Regualtions (CRR), die Wohnimmobilienkreditlinie (WIKRL) sowie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).
Was beinhaltet eine gute Kreditsicherheit?
Eine Kreditsicherheit kann man als gut bezeichnen, wenn die Sicherheitsaufnahme für die Bank oder das Kreditinstitut leicht durchzuführen ist und eine Veräußerung im Notfall auch umgesetzt werden kann. Sicherheiten, die leicht bewertbar sind (hohe Bewertungskosten verteuern die Kredite), eine gute Austauschbarkeit aufweisen, ebenso mit einem geringen potenziellen Wertverlust während der Kreditlaufzeit klarkommen und unabhängig von der finanziellen Situation des jeweiligen Kreditnehmers sind, kann man als gut bezeichnen.
Die unterschiedlichen Sicherungsformen
Sach- und Personensicherheiten
Sachsicherheiten basieren auf bei dem Kreditnehmer vorhandenen Realwerten. Solche Sicherheiten werden bei der Sicherungsübereignung, bei der Verpfändung oder bei Grundpfandrechten eingesetzt. Bei der Personensicherheit ist es so, dass zusätzlich noch ein dritter Vertragspartner neben dem Kreditnehmer für den Kredit haftet. Dazu gehören beispielsweise Garantien oder Bürgschaften.
Akzessorische sowie abstrakte Sicherheiten
Auch gibt es eine Unterscheidung in Bezug auf die Abhängigkeit vom Forderungsbestand. Wenn die Sicherheit direkt mit einem Darlehen oder mit dem Kredit verknüpft ist, bleibt diese auch weiterhin bestehen, obwohl die Schuld bereits beglichen wurde. Wenn die Sicherheit von der bestehenden Forderung abhängig ist und endet dann mit der Rückzahlung, spricht man von einer akzessorischen Sicherheit. Dazu gehört zum Beispiel die Bürgschaft.
Besteht jedoch eine Kreditsicherheit unabhängig von einer exakten Forderung fort, handelt es sich um eine abstrakte Sicherheit. Dazu zählen u.a. Sicherungsübereignungen, Grundschuld sowie Garantien. Sicherungsübereignungen gibt es häufig bei der Finanzierung eines Autos, bei denen dann das mit dem Kredit gekaufte Auto die Sicherheit darstellt.
Die Bürgschaft
Wenn die Sicherheiten des Kredit-Antragsstellers für den angeforderten Kredit nicht ausreichen, ist seine Kreditwürdigkeit nicht vorhanden. Hier hat er dann die Möglichkeit, einen Bürgen zu bestellen. Dieser Bürge verpflichtet sich dann, die Restschuld oder die Restforderungen der Bank oder des Kreditinstitutes zu begleichen, wenn der Kreditnehmer die Kreditraten nicht mehr im Stande ist, zu bezahlen. Dabei wird dann zwischen dem Geldgeber (also Bank oder Kreditinstitut) und dem Bürgen ein Vertrag abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Bürgschaftsvertrag. Als gesetzliche Grundlage für diese Möglichkeit der Kreditabsicherung gibt es den Paragrafen 765 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). .
Schuldbeitritt oder Garantie
Der Schuldbeitritt oder die Garantie ist ähnlich die wie Bürgschaft aufgebaut. Bei einem Schuldbeitritt haftet zusammen mit dem Kreditnehmer eine weitere Person für die Forderungen der Bank oder der Kreditinstitute (eine sog. gesamtschuldnerische Haftung). Bei einer Garantie gibt es einen Garantiegeber. Er garantiert, dass der Kredit zurückgezahlt wird und kommt für den Schaden auf, den der Kreditnehmer durch eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit verursacht.
Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung gehört zu einer der gängigsten Kreditsicherheiten. Man kann sich am einfachsten bei der Kfz-Finanzierung darstellen. Hier ist eine Sachsicherheit vorhanden, und zwar konkret das Fahrzeug.
Durch eine Sicherungsübereignung bleibt der Kreditnehmer der Fahrzeugbesitzer und kann das Fahrzeug weiterhin nutzen. Der Eigentümer dagegen ist die Bank oder das Kreditinstitut als Geldgeber. Dadurch entsteht ein sog. treuhänderisches Eigentum. Dabei geht aus dem abgeschlossenen Vertrag dann hervor, welcher Gegenstand dann dem Kreditgeber sicherungsübereignet wird. Hierbei wird bei einem Auto oder einem Motorrad im Vertrag die Fahrgestellnummer festgehalten. Ebenso erhält die Bank oder das Kreditinstitut die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Sicherheitenstellung
Hier kann es vorkommen, dass für die Bank oder für das Kreditinstitut ein Risiko entsteht, weil der Wert der Sicherheit schwanken kann. Deshalb muss die Bank oder das Kreditinstitut hier darauf achten, hier schwankungsarme Sicherheiten zu erhalten.
Pfandrecht
Bei dem Pfandrecht kann man die Eigentums- und Besitzverhältnisse mit denen, wie bei der Sicherungsübereignung spiegelbildlich vergleichen. Dabei bleibt der Kreditnehmer Eigentümer des Pfands, während der Kreditgeber hier zum Besitzer wird. Er verfügt dann über das Verwertungsrecht an der jeweiligen Sache oder dem jeweiligen Recht, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt wird.
Grundpfandrecht
Bei beweglichem Vermögen greift das sogenannte Grundpfandrecht. Das Grundpfandrecht kommt immer dann zum Einsatz, wenn es sich um Grundstücke handelt. Sie sind bei Baufinanzierungen ein wichtiger Faktor. Das Grundpfandrecht wird in das Grundbuch eingetragen, wobei es zwei unterschiedliche Grundpfandrechtvarianten gibt.
- Die Hypothek
Bei der Hypothek handelt es sich um eine akzessorische Sicherheit, deren Forderung an die Bank gebunden ist. Die Hypothek erlischt nur, wenn das Baudarlehen komplett getilgt ist. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungen nicht Folge leisten können, dann hat die Bank das Recht das Grundstück zum Verkauf anzubieten. In der Regel wird das Grundstück dann in die Zwangsversteigerung gegeben. Der Erlös aus dem Verkauf wird zur Tilgung der Restschuld genommen. - Die Grundschuld
Die Grundschuld kann auch nach der Rückzahlung des Kredits weiterhin bestehen bleiben. Nur, wenn der zuständige Notar gebeten wird die Grundschuld aus dem Grundbuch zu entfernen, wird der Notar das machen. Die Grundschuld ist, im Gegensatz zur Hypothek, mit wesentlich geringeren Kosten verbunden und ist viel leichter zu handhaben. Die Grundschuldsicherheiten richten sich zudem nicht an die aktuellen Marktpreise, denn es wird ein Beleihungswert ermittelt, der durchaus geringer ausfallen kann.
Was macht eine Kreditsicherheit aus?
Die Kreditsicherheit ist vor allen Dingen gut, wenn von der Bank eine Sicherheitsaufnahme leicht durchgeführt werden kann und bei einem Verkauf der Sicherheit ein großer Erfolg möglich ist. Dabei sollten die Kreditsicherheiten die folgenden Punkte erfüllen:
- leichte Bewertbarkeit
- gute Austauschbarkeit
- geringer Wertverlust
Die wichtigste Kreditsicherheit ist das Einkommen
Egal, welche Sicherheiten vorhanden sind, die wichtigste Kreditsicherheit ist und bleibt immer das Einkommen des Kreditnehmers. Schon vor Unterzeichnung des Kreditvertrages prüft die Bank ganz genau, ob der Kreditnehmer mit Hilfe seines Einkommens die Kreditraten problemlos bezahlen kann. Sobald die Unterschrift unter den Kreditvertrag gesetzt wurde, hat die Bank die Möglichkeit das Gehalt beziehungsweise das Einkommen zu pfänden, wenn die Kreditratenzahlung ausbleibt. Allerdings wird die Bank nicht sofort das Einkommen pfänden, sondern zuerst eine Mahnung verschicken. Durch die Mahnung bekommt der Kreditnehmer die Möglichkeit zu reagieren und im Notfall das Gespräch mit der Bank zu suchen.
Die Kreditsicherheit im Geschäft mit Firmenkunden
Bei Unternehmenskrediten werden heute auch immer mehr Zusicherungen verlangt, die auch als Coverants bezeichnet werden. Sollte ein Unternehmen eine positive Erklärung abgeben, dann ist das Unternehmen verpflichtet die Rechtshandlung einzuleiten. Das kann eine Bestellung von Kreditsicherheiten sein. Sollte ein Unternehmen eine negative Erklärung bekommen, dass muss das Unternehmen keine Sicherheiten angeben, weder aktuell noch zukünftig.
Der Einsatz der Kreditsicherheit
Die Art der Kreditsicherheit ist immer unterschiedlich und hängt von der Kreditart ab, die der Kreditnehmer wünscht. Bei einem Kleinkredit zum Beispiel würde das Grundpfandrecht keinen Sinn machen.
Kreditsicherheitsart | Einsatz |
Die Bürgschaft | Kleinkredite, Privatkredite, Immobilienfinanzierungen |
Die Sicherheitsübereignung | Kfz-Finanzierungen und Ratenkauf |
Die Pfandrechte | Pfandkredite |
Die Grundpfandrechte | Immobilienfinanzierungen und Modernisierungskredite |
Die Sicherheitsabtretung | Kleinkredite und Privatkredite |
Die Vorschriften der Banken
Die Banken dürfen nicht einfach schalten und wollten wie es ihnen gerade passt. Sie unterliegen bei der Kreditvergabe einer Vielzahl von Vorschriften. Die Hauptvorschrift ist das Kreditwesengesetz. Das Kreditwesengesetz besagt, dass die Bank eine elementare Pflicht hat und die besagt, dass die Sicherheit 10% des Eigenkapitals nicht übersteigen darf. Die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers muss nicht nur vor Kreditvergabe, sondern auch während der gesamten Laufzeit regelmäßig überwacht und kontrolliert werden. Auch die MaRisk, das Risikomanagement muss beachtet werden. Die Risikoabdeckung hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, aber auch die Verschuldungsgrenze ist angehoben worden. Das sorgt dafür, dass in der heutigen Zeit von der Bank deutlich mehr Sicherheiten verlangt werden können. Die Banken müssen sich schließlich gut absichern, um auch nach einer Kreditvergabe liquide zu bleiben. Die Bank darf sich bei der Vergabe von Krediten nicht auf Gutachten und externe Ratings verlassen. Sie muss die Bonität des Kunden überprüfen. Dabei spielt weniger die aktuelle Situation eine Rolle, sondern eher die künftige Situation. Die Bank muss schauen, ob der Kreditnehmer auch in Zukunft seine Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und wird.
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