Als Kreditschutz können die Maßnahmen zur Absicherung eines bevorstehenden Finanzvertrags angesehen werden. Sie dienen der Prävention vor dem möglichen Tatbestand Kreditbetrug – einem Vermögensdelikt nach § 265b des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Dieser steht im Allgemeinen mit dem Betrugsdelikt § 263 StGB in Kontext. Dabei werden vor dem Abschluss eines möglichen Kontraktes unter anderem mittels Anfragen, Datenübermittlung und auch internationaler Abstimmung Informationen über zukünftige Geschäftspartner sowie Kreditnehmer eingeholt. Eventuell fadenscheinige sowie riskante Kreditverbindlichkeiten oder im schlimmsten Fall kriminelle Betrugsversuche sind besser einschätzbar, verfolgbar und können effektiv abgewehrt werden.
Inhalt
Maßnahmen für den Kreditschutz
Zur Steigerung der Betrugsprävention legen Firmen wie auch Banken deutlich mehr Wert auf einen inhaltlich verlässlichen Kreditschutz. Damit vermeiden sie einerseits mögliche finanzielle Ungewissheiten und das Ausbleiben von Abzahlungen. Andererseits werden damit auch kostenintensive Aufwände wie Zeitplanung, Rechtsverbindlichkeiten und verfügbare Arbeitskapazitäten gemindert und Potenzial geschont. Für einen verlässlichen Kreditschutz spielen für Unternehmen und Banken einige Maßnahmen eine entscheidende Rolle für einen positiv ausgehenden Kreditvertrag.
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Kreditbesicherung (Immobilienbesitz, Versicherungen, Grundstück, usw.)
- Finanzielle Lastverteilung
- Beurteilung jeglicher Geschäftsverbindung
- Bewertung der Finanzlage
- Suche nach archivierten „Negativmerkmalen“ (Eidesstattliche Erklärungen, Pfändung, Privatinsolvenzen, ungedeckte Schecks, Zwangsversteigerungen)
- Recherche nach monetärer Lastverteilung und Beteiligungen
- Listung gesamtheitlicher Bankverbindungen und deren Erfahrungswerten
- Konten- sowie Vertragsüberprüfung
Weitere Geschäftsaktivitäten
In den Segmenten mit privaten Kunden oder unternehmerischen Debitoren können durch Kreditoren nunmehr entsprechende Kreditschutzmaßnahmen getroffen werden. Gerade für Kleinunternehmen ohne immense Eigenkapitalrücklagen und große juristische Kanzleien im Hintergrund kann das Warten auf fällige Zahlungseingänge durchaus die Liquidität kosten – insbesondere da Kreditbetrug kein einmalig stattfindendes Ereignis darstellt. Durch moderne Technik und die Expansion globaler Handels- sowie Aktionsmöglichkeiten gilt ein möglichst frühzeitiges Erkennen von potenziellen Betrugsstraftaten als Priorität. Unternehmen, Banken und andere Finanzdienstleister setzen daher vermehrt auf Regularien.
Hinweis: Laut Kreditwesengesetz (KWG) sind alle Kredit anbietenden Instanzen zur Etablierung angemessener Geschäftsgrundsätze zum Schutz des Finanzsektors verpflichtet. Diese müssen selbstverständliche ethische Grundlagen erfüllen und die Datenbestimmungen einhalten. Laut den Compliance-Vorschriften muss daher ein angemessenes Risikomanagement vorhanden sein. Dies wird auch von Wirtschaftsprüfern in regelmäßigen Abständen bewertet. Diese sind zusätzlich zum § 25h KWG auch in zahlreichen Normen der GWG, BDSG und in den separaten Banken-AGB verankert.
Dies wiederum führt auch für die Verbraucher einen großen Vorteil mit sich. Aufgrund monetärer Engpässe und Kreditbetrug haften Käufer indirekt mit einem höheren (Verkaufs-)Preis für das Vorgehen der Kreditbetrüger. Des Weiteren bekommt der Verbraucher einen zusätzlichen Schutz zur Seite gestellt. Mit dieser sehr intensiven Prüfung im Vorfeld einer Kreditvergabe kann ebenso effektiv einem Identitätsdiebstahl entgegengewirkt werden. So werden monetäre Straftaten in vielen Fällen verhindert, die zu Lasten von unschuldigen Privatpersonen durchgeführt werden. Dafür wurde bei der Schufa ein eigenständiges Instrument entwickelt – der Fraud Pool. Hier werden Verdachte eines Betruges durch Bank- sowie Fraud Manager hinterlegt. Eine rasche Inkenntnissetzung folgt. So können die betroffenen Personen über kriminelle Straftaten informiert werden. Außerdem erweist sich die zugenommene Sicherheit und das damit verbundene verminderte Ausfallrisiko als vorteilhafter Aspekt für jedwede Kreditvorhaben. So erwarten Kunden und Kreditnehmer aufgrund der Kreditschutzmaßnahmen viel günstigere Konditionen und niedrigere Endpreise.
Sicherheiten für den Einzelhandel
Für einen organisierten Kreditschutz und eine flächendeckende Datenübergabe über mehrere Instanzen haben sich verschiedene Kreditschutzvereine etabliert. Diese dienen als Fundament der Sicherung bei möglichen Betrugsversuchen. Dabei fungieren sie insbesondere für den Einzelhandel als Kredit gebende Instanz im Vorfeld als verlässliche Informationsquelle. Firmen wie Dienstleistungsbetriebe, das Handwerk und das Produktionsgewerbe erleiden durch kriminelle Ansätze von Kunden schnell in ein finanzielles Hintertreffen oder sogar in diesbezügliche Not. Dafür stehen den Firmen verschiedene Instanzen als (Wirtschafts-)Auskunfteien bereit:
- SCHUFA Holding AG
- Bisnode AB (Hoppenstedt Holding + Dun & Bradstreet)
- Verband der Vereine Creditreform e. V.
- Bürgel Wirtschaftsinformationen
- Arvato Infoscore, Deutschland
- Experian
- Bureau van Dijk (BvD)
Auf diesem Wege kann ein zeitnaher und die Finanzen des Kreditnehmers betreffender Überblick erzielt werden. Die gemeinnützige Grundlage dieser Vertrauensorganisationen stellt dabei die Basis für ihre Existenz. Dank der stetig übermittelnden Statusberichte wird in vielen Fällen die Kreditwürdigkeit ermittelt. Für spezielle Branchen relevante Wirtschaftsinstitute oder Banken geben hierbei vollkommen unkompliziert über Erfahrungen der Vergangenheit mit dem zukünftigen Debitor Auskunft. Die flächenmäßig bekannte Schufa stellte hierbei diverse Daten parat:
- Finanzieller Status
- Belastungen von Abzahlungskunden
- Verbindlichkeiten bei verschiedenen Instanzen
- Zahlungserfahrungen mit den Banken
- Auffächerung möglicher Schulden
- Weitere Kredite im Umlauf
Diese Gesamtheit der Informationen ermöglicht dem Handel somit einen geeigneten Einblick in das Wirtschaftsgebaren des Kunden. Und damit lassen sich wiederum Entscheidungen über potenzielle Kreditanfragen zugunsten der Verkaufsstellen sowie ganzer Betriebe fällen. Das Risiko nicht eingehender Abzahlung in der Beziehung Handel und Privatperson kann durchaus finanzielle Einbußen bewirken. In der Vielzahl der möglichen Kreditgeschäfte dieser Art kann für einen Betrieb schnell einmal eine hohe Summe ausstehender Beträge zusammenkommen – dies wiederum enthält ein jeweilig unterschiedliches Liquiditätsrisiko.
Auskunfteien in der Wirtschaft
Nicht einkalkulierte Zahlungsausfälle oder gar Betrugsabsichten können Unternehmen aber nicht nur auf dem Absatzmarkt ereilen. Auch zwischen Firmen, Investoren, Kooperationspartnern und in vielen weiteren ökonomischen Abhängigkeiten lauert die Gefahr einer ausbleibenden Zahlung. Wirtschaftliche Unternehmen wollen sich daher möglichst effektiv auch gegen schlechte Schuldner und teilweise Scheingesellschaften schützen. Dies kann unter anderem mittels Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditschutzvereinen erfolgen. In diesem speziellen ökonomischen Umfeld fungieren insbesondere die Schutzvereine als eine Forderungen einziehende Instanz. In der Regel wird im Fall einer Insolvenz ebenso ein gemeinschaftliches Vorgehen von Vereinen und betreffenden Betrieben forciert. Qualifizierte Informationen zu den Themen Zahlungs- oder anderen Kreditrisiken helfen der bestmöglichen Einschätzung. Außerdem werden folgende Einschränkungen vermieden:
- Begrenzte Auskunft des Handelsregisters über aktuellen ökonomischen Firmenstatus
- Fokus von Ratingagenturen auf vorwiegend Großunternehmen
- Allgemein gehaltene Bankauskünfte
- Verkürzung von Bearbeitungszeiten von Behörden
- Informationslücken durch separate Instanzen
Dank der Auskunfteien erhalten Unternehmen folgend mehr Daten zur Beurteilung. Aufgrund der Spezialisierung vieler Wirtschaftsauskunfteien auf Regionen, Branchen und andere Wirtschaftssektoren ist eine Zusammenführung entscheidender Inhalte deutlich einfacher möglich. Des Weiteren erfolgt die Bereitstellung komprimiert und komplex zugleich. Individuelle Umwege bei der Recherche nach verwertbaren Infos sowie die langzeitlichen (Such-)Anfragen bei offiziellen Behörden müssen folglich keine kostbare Zeit in Anspruch nehmen. Die Zusammenstellung erfolgt in allgemein zugänglicher Variante mittels Newsletter, Registern und Presseberichten. Ebenso leisten Veröffentlichungen in Publikationen wie dem Bundesanzeiger einen Beitrag dazu, um Berichte über Vergleiche, Unternehmensgründungen oder Insolvenzen in die Kreditentscheidung einzubinden. Mittels Befragungen im Umfeld von Geschäftspartnern und anderen Betroffenen werden die ersten Informationen vertieft. Des Weiteren verfügen Auskunfteien über ein großflächiges Netzwerk von Inkassobüros, sodass die Finanzlage sehr präzise beurteilt werden kann.
Berechtigtes Interesse
Aufgrund des berechtigten Interesses laut BDSG § 29 Abs. 2 Satz 5 fungieren Wirtschaftsauskunfteien als Instrument zur Bonitätsprüfung. Dabei muss der Anfragesteller dieses berechtigte Interesse begründen. Zudem haben die Auskunfteien das Recht der Stichprobenkontrolle beim Antragsteller selbst. Beispielhaft bestätigen folgende Sachverhalte ein solches legitimes Interesse:
- Kaufvertrag
- Leasingvertrag
- Mietvertrag
- Geschäftsanbahnung
- Inkassoforderungen
Dieses berechtigte Interesse wird dabei nicht nur auf Privatpersonen und Firmen angewandt. Auch die Abfrage halbamtlicher sowie amtlicher Stellen ist mit dieser Gesetzesgrundlage durchführbar.
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