Das Wort Adresse stammt ursprünglich aus dem Französischen. „Adresser“ steht in etwa für „sich an Jemanden richten“. Ursprünglich bezog sich dieser Begriff nur auf die postalische Anschrift natürlicher und juristischer Personen. Aber im Internet-Zeitalter besitzt heutzutage fast jede Person, Firma und Institution eine Telefonnummer sowie zumindest eine Email-Adresse. Daher ist es inzwischen nicht unüblich, im Briefkopf-Adressfeld unter Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort auch die Mailadresse sowie die Telefonnummer anzugeben. Neben der Kurzbezeichnung als postalische Anschrift (egal ob digital oder als print-out) ist der Begriff Adresse jedoch auch für die Internet-Technik von erheblicher Bedeutung. Dazu aber später, nachfolgend geht es zunächst nur um die postalische Adresse.
Inhalt
- 1 Die personenbezogene Adresse
- 2 Die Adresse juristischer Personen (Firmen, Behörden etc.)
- 3 Straßennamen sind bei der Adressangabe nicht immer notwendig
- 4 Mehrere Wohnsitze und Adressen
- 5 „Erstwohnsitz“-Adresse bei juristischen Personen
- 6 Die IP-Adresse
- 7 Betrugsmails über deren Website-Adressangabe entlarven
Die personenbezogene Adresse
Die klassische, postalische Adressangabe einer natürlichen Person schaut in der Regel und in der hierzulande üblichen Reihenfolge wie folgt aus:
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Dies ist international üblich, wobei in vielen Ländern lediglich die Reihenfolge der Angaben differiert. So wird beispielsweise in Ungarn die Postleitzahl stets hinter oder unter den Wohnort gestellt. Bei allen ins Ausland gehenden Briefen empfiehlt es sich, der Postleitzahl das Länderkürzel voranzustellen und zusätzlich noch den Namen des Empfängerlandes unter den Zielort zu schreiben. Beispielsweise sollte also ein korrekt und vollständig adressierter Brief nach Frankreich so ausschauen:
Jean Gabin
La rue Pierre-le-Grand 8
F-75008 Paris
Frankreich
Die Adresse juristischer Personen (Firmen, Behörden etc.)
Die Adressangaben juristischer Personen entsprechen denen natürlicher Personn. Nur dass hier statt des Personennamens das Unternehmen selbst sowie meistens noch die Unternehmensform (z.B. VW AG oder Media-Saturn-Holding GmbH) in der obersten Zeile genannt werden. Die Adresse bei vielen Groß-Konzernen und öffentlichen Einrichtungen enthält zudem oftmals zur erleichterten Zuordnung beim Empfänger in den letzten Zeilen eine konkrete Firmen-Abteilung sowie einen namentlich benannten Adressaten. Eine ordnungsgemäß spezifizierte Firmen-Adressangabe schaut demzufolge so aus:
TARGOBANK AG & Co.KGaA,
Harry-Epstein-Platz 5
47051 Duisburg
Abteilung Pfändung
z.Hd. Frau Kuschmelka
Diese zusätzlichen Angaben sind insbesondere beim Versand wichtiger Dokumente wie etwa bei Kreditverträgen sinnvoll, damit der Brief auch in einem sehr großen Firmengebäude möglichst zügig auf dem richtigen Schreibtisch landet.
Straßennamen sind bei der Adressangabe nicht immer notwendig
Bei sehr großen respektive allgemein sehr bekannten Unternehmen und Institutionen ist die Nennung eines Straßennamens eigentlich nicht notwendig. Ein angegebener Straßenname kann (nur!) in solchen Fällen beim automatischen Vorsortieren der Briefpost im postalischen Verteilzentrum zu Störungen und Verzögerungen führen. Bei einem unspezifischem Brief beispielsweise an das Hamburger Rathaus oder die Deutsche Bank müssen also weder Straße noch Hausnummer angegeben werden. In solchen Fällen genügen der Empfängername nebst Postleitzahl und Zielort.
Mehrere Wohnsitze und Adressen
Viele Leute besitzen mehrere Wohnsitze. Gemäß § 7 BGB bezeichnet man den Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt begründet als Erstwohnsitz. Eine zweite Wohnung, die nur aus beruflichen Gründen angemietet wurde gilt daher in der Regel selbst dann nicht als Erstwohnsitz, wenn die dort wohnende Person die meiste Zeit verbringt. Denn entscheidend ist immer, an welchem Ort sich der Mittelpunkt des Lebensinteresses – also des Familienlebens – befindet. An die Adresse des Erstwohnsitzes gehen daher – wenn beiderseits nicht ausdrücklich anders vereinbart – praktisch alle amtlichen und wichtigen Briefe und Dokumente. Der Erstwohnsitz ist daher den Behörden sowie dem Arbeitgeber stets mitzuteilen. Zudem ist der Erstwohnsitz die gerichtlich ladungsfähige Adresse. Selbst wenn amtliche Briefe den Zweitwohnsitz betreffen sollten – etwa aus baurechtlichen oder steuerlichen Gründen – so gehen auch diese Briefe im Normalfall an die Adresse des Erstwohnsitzes. Der Erstwohnsitz entscheidet zudem unter Anderem darüber:
- welches Amtsgericht zuständig ist
- wo die dort lebende Person wählen darf
- wo die dort lebende Person ihr Fahrzeug anmelden muss
- welche Adresse im Personalausweis dieser Person steht
Da in Deutschland die Meldepflicht gilt, muss jede Person ihre Hauptadresse dem dortigen Einwohneramt melden und diese Adresse auch in ihren Personalausweis eintragen lassen.
„Erstwohnsitz“-Adresse bei juristischen Personen
Firmen haben zwar keinen Erstwohnsitz, aber dafür einen Hauptfirmensitz – oft auch Verwaltungssitz genannt. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Haupt-Produktionsstandort oder dem Ort, wo die meisten dort Beschäftigten arbeiten übereinstimmen. Der Hauptwohnsitz muss sich noch nicht mal im selben Land befinden. Wenn es daher zu Rechtsstreitigkeiten kommt, ist stets das Gericht zuständig, in dessen räumlichen Verantwortungsbereich der Verwaltungssitz des beklagten Unternehmens respektive der Erstwohnsitz der beklagten natürlichen Person fällt. (§13; §§15–18 ZPO)
Die IP-Adresse
Der beschriebene behördliche und private Gebrauch des Adress-Begriffs existiert in Deutschland seit weit über 100 Jahren – und das in praktisch unveränderter Form. In der EDV besitzen Adressen jedoch ebenfalls eine wichtige Schlüsselfunktion, und dies bei der Zuordnung und dem Verknüpfen von Daten. So hat jedes Internet-fähige Gerät wie z.B. PC oder Smartphone eine unverwechselbare IP-Adresse, mit der es eindeutig identifiziert werden kann. Wer also im Internet surft, dessen Standort lässt sich mittels spezieller Suchprogramme über seine IP-Adresse ausfindig machen. Zwar gibt es zahlreiche Programme, die diese IP-Adresse verschlüsseln, aber mindestens ebenso viele Programme, die diese Verschlüsselungen wieder entschlüsseln können. Es ist also ein ständiger Wettlauf – etwa zwischen Behörden, die nach Online-Kriminellen fahnden und Anwendern, die sich nicht ausspionieren lassen wollen.
Betrugsmails über deren Website-Adressangabe entlarven
Nicht nur jedes Internet-fähige Gerät, sondern auch jede Internet-Website verfügt über eine eigene Adresse, mit der sie im Internet leicht gefunden werden kann. Diese Adresse ist stets im Browser-Sichtfeld sichtbar. So hat beispielsweise nur diese Site im gesamten Internet die Adresse https://www.kredite.de/wiki/adresse. Mit ihrer Adresse sind also sämtliche Websites eindeutig zuord- und auffindbar, wenn sie nicht gerade offline sind oder Programmierfehler dies verhindern.
Es gibt aber unzählige betrügerische Mails, die versuchen Internetbenutzer auf deren Site zu locken – meist in der Absicht, den Opfern Passwörter zu entlocken oder ihnen Viren unterzuschieben. Oft geben diese Betrüger-Mails vor, sie kämen sie von einer seriösen Firma, etwa von der Hausbank des Empfängers. Ein solcher Betrugsversuch lässt sich dank der präzisen Internet-Adresszuordnung meistens schnell entlarven. Derartige Mails enthalten in der Regel einen Link, der anscheinend direkt auf die Site von der Bank führt, für die sie sich ausgibt. Schaut man sich besagten Link jedoch genauer an, so enthält er mit ziemlicher Sicherheit irgendeinen kleinen Rechtschreibfehler. Dort steht dann beispielsweise nicht wie es korrekt heißen würde „postbank.de“, sondern stattdessen „postbannk.de“ oder „postbanc.de“. Wenn dies der Fall ist, handelt es sich mit Sicherheit um eine betrügerische Mail. Auf diese Weise erschwert die korrekte und eindeutige Internet-Adresszuordnung Online-Betrügern ihr Handwerk.