Was sind Förderkredite?
Förderkredite sind öffentliche Mittel staatlicher Institutionen, die zwecks finanzieller Unterstützung an Personen die ein neues Unternehmen gründen oder ihr Unternehmen erweitern wollen gegeben werden. Wer in Deutschland ein neues Unternehmen gründen will, benötigt in der Regel ausreichende finanzielle Mittel. Fehlen diese Mittel, müssen Existenzgründer aber nicht gleich resignieren. In Deutschland werden Neugründungen und Unternehmensexpansionen gefördert. Dazu werden zinsgünstige Förderkredite für Gründer und Investoren bereitgestellt.
Die öffentlichen Fördermittel werden von staatlichen Förderbanken an gründungswillige Neuunternehmer vergeben, um den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern oder überhaupt erst möglich zu machen. Förderkredite sind aber nicht nur für Existenzgründer interessant. Auch Unternehmer die ihr Unternehmen erweitern oder neue innovative Verfahren einführen wollen, können neben den oft teureren Bankkrediten ihre Investitionen durch zinsgünstige, staatliche Förderkredite ergänzen.
Eine der bekanntesten Förderbanken ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw), die ihre Förderkredite auf Bundesebene deutschlandweit vergibt. Die wichtigsten Förderkredite der Kfw sind das KfW-StartGeld, das ERP-Kapital für Gründung und der KfW-Unternehmerkredit.
Daneben gibt es in den einzelnen Bundesländern Landesförderbanken, wie z.B. die L-Bank in Baden-Württemberg, die WiBank in Hessen und die LfA in Bayern, um nur einige zu nennen, die ebenfalls Förderkredite für Unternehmensgründungen oder Unternehmenserweiterungen vergeben.
Doch nicht jede neue Geschäftsidee ist auch gleich förderungswürdig und wird von einer Förderbank finanziell unterstützt. Vor jeder Existenzgründung steht zunächst einmal ein nachvollziehbarer Geschäftsplan (Businessplan). Der Businessplan sollte alle wesentlichen Gründer-, Produkt-, Markt- und Finanzdaten enthalten. Besonders wichtig ist dabei eine realistische Kalkulation (Finanzierungsplanung). Gute Geschäftsideen die eine Marktnische oder einen neuen Absatzmarkt erschließen wollen, benötigen ausserdem ein erfolgsversprechendes Geschäftskonzept.
Banken denken in Zahlen. Anhand eines zukunftsorientierten, transparenten Geschäftskonzepts können Banken die Markt- und Wettbewerbssituation bewerten und daraus mögliche Wettbewerbsvorteile für den Gründer ableiten. Wenn ausserdem noch ein Alleinstellungsmerkmal (= Kundenvorteil) bereitgestellt werden kann, erhöhen sich erfahrungsgemäß die Erfolgsausichten einer Geschäftsidee. Mögliche Absatzpotentiale lassen sich leichter ermitteln. Die Kriterien für eine Vergabe von Förderkrediten werden von den Banken detailliert und streng geprüft. Die Ablehnungsquoten sind hoch. Sie liegen teilweise bei bis zu 80%. Denn Förderkredite sind für Banken mit hohen Risiken verbunden, da die Kreditvergabe mit Eventualitäten arbeitet, die natürlich auch ein Scheitern des Vorhabens einschließen.
Der Weg zu einem Förderkredit ist steinig, denn er führt in der Regel zunächst einmal über die Hausbank. In Deutschland gilt das sogenannte Hausbankprinzip. Das bedeutet, das jede Bewilligung eines Förderkredits doppelt (d.h.von zwei Kreditinstituten) geprüft wird. Zuerst durch die Hausbank und dann durch die Förderbank. Die Hausbank prüft grundsätzlich die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Antragstellers. Dabei spielen vorhandene Finanzierungsplanung, Eigenkapitalausstattung und insbesonders vorhandene Sicherheiten (z.B. Grundschulden, Sicherungsübereignungen etc.) des Existenzgründer bzw. des künftigen Unternehmers eine entscheidende Rolle.
Oft sind fehlende Sicherheiten ein Ablehnungskriterium von Banken. Um kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern die Finanzierung ihres Vorhabens dennoch zu ermöglichen, gibt es den Förderkredit mit Haftungsfreistellung. Der Antragsteller bzw. Kreditnehmer bleibt bei einer Haftungsfreistellung in voller Kredithöhe gegenüber seiner Hausbank rückzahlungspflichtig. Diese wiederum haftet ebenfalls für die Rückzahlung eines Darlehens in voller Höhe an die Förderbank. Die Hausbank kann jedoch gegenüber der Förderbank teilweise von der Haftung freigestellt werden. Üblich sind 40 und 70 Prozent der jeweiligen Darlehenssumme. Mit einer Haftungsfreistellung teilen sich Hausbank und Förderbank ein mögliches Ausfallrisiko des Kreditnehmers im jeweils vereinbarten Verhältnis. Das erhöht erfahrungsgemäß die Bereitschaft einer Bank trotz fehlender Sicherheiten den Förderkredit zu gewähren.
Banken berechnen bei jeder Beantragung eines Förderkredites für die Bonitätsprüfung des Antragstellers (Kreditnehmers) eine Gebühr in Höhe von 1-2 % der Darlehenssumme. Die Beantragung einer Haftungsfreistellung verursacht in der Regel aber keine zusätzlichen Kosten.
Fällt die Entscheidung der Hausbank positiv aus, wird der Antrag an die Förderbank weitergeleitet. Dort erfolgt eine eigene, erneute Beurteilung. Diese kann trotz positiver Entscheidung der Hausbank zu einer Ablehnung der Förderung führen. Ist die Beurteilung jedoch positiv, wird der Förderkredit bewilligt. Der gesamte Beantragungsprozess eines Förderkredites kann sich über mehrere Monate hinziehen.
Förderkredite haben in der Regel flexiblere, das heißt längere Laufzeiten, als normale Kredite, sind zinsgünstiger und meistens mit mehreren tilgungsfreien Anlaufjahren verbunden. Die bekanntesten Förderkredite sind der Startkredit (bis 100.000 Euro), der Mikrokredit (bis 25.000 Euro), der Betriebsmittel- und der Investitionskredit. Der Betriebsmittelkredit dient in der Regel der kurzfristigen Liquiditätssicherung, aber auch der Finanzierung von Umlaufvermögen (Waren, Rohstoffe etc.) und hat deshalb ein höheres Finanzierungsvolumen als der Startkredit. Solche Betriebsmittelkredite haben in der Regel eine Laufzeit von sechs Jahren. Mit einem Investitionskredit werden Güter des Anlagevermögens (Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge etc.) finanziert. Er kann ein Investionsvolumen von bis zu 10 Mio Euro und Laufzeiten bis zu 30 Jahren haben.
Der Mikrokredit eignet sich besonders für Kleinstunternehmer. Er wird zwar nicht von allen Förderbanken in Deutschland vergeben, kann aber dafür direkt beantragt werden. Der Weg über die Hausbank entfällt. Alternativ können diese Art von Förderkrediten auch bei akkreditierten Mikrofinanzinstituten (MFI) aus dem Mikrokreditfond Deutschland beantragt werden.
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