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Was bedeutet Vollamortisation?
Vollamortisation ist ein einschlägiger Begriff aus dem Leasingbereich. Man spricht von einer Vollamortisation immer dann, wenn der Leasingnehmer den gesamten Wert tilgt. Die Tilgung muss allerdings immer während der Laufzeit des Leasingvertrages erfolgen. Nur dann kann das Leasinggut nach der Laufzeit des Vertrages auf den Nehmer übergehen. Eine Vollamortisation findet in der Regel meistens bei den sogenannten Zubehörprodukten ihre eigentliche Anwendung.
Es liegt dann eine Vollamortisation vor, wenn man den abgeschlossenen Leasingvertrag als Investition ansieht. Hier gilt die Regelung der vollständigen Kostenübernahme durch den Nehmer. Gebühren, Zinszahlungen, anfallender Neupreis und die unterschiedlichsten anfallenden Verwaltungsgebühren, fallen hierbei unter den Begriff Kosten. In diesen Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass sich eine Vollamortisation nur dann lohnt, wenn der Leasingnehmer eine sehr gut kalkulierbare Investition vornehmen will und kann. Der steuerliche Aspekt sollte in diesem Zusammenhang auch nicht außer Acht gelassen werden, dieser sollte günstig ausfallen. Bei einer Vollamortisation erfolgt immer die Volltilgung während der Laufzeit.
Bei einer Teilamortisation hingegen, müssen vom Leasingnehmer zum Laufzeitende noch diverse Mittel aufgebracht werden, um den Kauf abschließen zu können. Bei einer Vollamortisation hingegen liegt immer eine Grundmiete zugrunde, die nicht kündbar ist. Diese Tatsache beschreibt auch sehr eindeutig den Unterschied zur Teilamortisation, denn hier erfolgt nur eine Teiltilgung der Leasingsumme. Das Leasinggut kann am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages übernommen werden, allerdings nur gegen einen Kredit oder über eine sehr hohe Schlussrate. Erst dann geht das Gut in das Eigentum über.
Der Unterschied zur Vollamortisation hingegen liegt darin, dass das gesamte Gut am Ende des Vertrages in das Kundeneigentum übergeht. Hier gilt aber im Vorfeld, dass der Zahlungsplan explizit und während der ganzen Laufzeit eingehalten worden ist. Auch muss eine konstante Ratenbegleichung vorgenommen sein.
Ein weiterer Vorteil der Vollamortisation besteht darin, dass kein Ansparen nötig ist, um die Schlussrate zu bewerkstelligen. Man sollte nur bedenken, dass die Raten im Gegensatz zur Teilamortisation doch etwas höher ausfallen.
Kurz gesagt, eine Vollamortisation besteht dann, wenn eine vollständige Erfüllung des Leasingvertrages besteht. Die Tilgung muss vollständig erfolgt sein.
Der Begriff des Leasings – Vollamortisation
Grundsätzlich ist es immer eine Frage der wirtschaftlichen Lage oder der Bonität der Kunden, ob sie sich für einen Ratenkredit oder einen Leasingkredit entscheiden. Als sogenannte letzte tilgende Kreditrate kennt man im Bereich Leasing, die Vollamortisation. Wenn der Schlussbetrag in einem Zug gezahlt wird, spricht man von einer abgeschlossenen Vollamortisation. Die Leasingverträge sind bei den Kreditnehmern eine sehr beliebte Art einer Finanzierung, allerdings nur dann, wenn die Zinsen auf einem hohen Niveau rangieren. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass es auch andere Formen von Amortisationen möglich sind. Wenn eine wirtschaftliche Beruhigung oder Ausgeglichenheit erreicht werden soll, sprechen die Experten von einer Vollamortisation. Hierbei muss die Schlussrate nicht zwingend zu Beginn des Leasingvertrages vereinbart worden sein.
Bei Leasingverträgen der üblichen Art sind natürlich auch Schlussraten die Normalität, wird allerdings die Vollamortisation angewendet, entfällt die Schlussrate. Die entfallene Schlussrate wird in diesem speziellen Fall, durch die eigentumserwerbende Rate ersetzt. Bei vielen Kreditnehmern stellt sich jedoch die Frage, ob die Sache an sich immer noch den gleichen Wert besitzt. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Vollamortisation stellt sich ebenso wie die Frage, ob das Leasingobjekt am Schluss des Vertrages, tatsächlich in das Eigentum des Nehmers übergehen soll.
Bei einer guten Kalkulation kann man durchaus den Vorteil einer Vollamortisation erkennen. Sicherlich stehen bei einer Vollamortisation erhöhte Ratenzahlungen ins Haus, aber die sind beim Leasing schon eingebunden. Grundsätzlich gilt, dass der Geber mit der Vollamortisation immer ein sehr gutes Geschäft tätigt.
Zu günstigen Preisen leasen
Kunden die einen Leasingvertrag eingehen, erhalten somit sehr sichere kalkulierbare Kosten und günstig ausgelegte Pakete, die die Liquidität absichern. Anzumerken sind allerdings die Kosten, die beim Leasing auch höher ausfallen können, vergleicht man diese mit den anfallenden Kosten bei einem Barankauf. Allerdings fallen die einzelnen Raten geringer aus und sie sind sehr stabil, über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages.
Zu beachten ist ganz sicher auch die Tatsache, dass keine zusätzlichen oder verborgenen Kosten entstehen. Bei der Vollamortisation steht der Restwert eines Fahrzeuges nicht zur Debatte. Es gibt sehr viele Händler, die diese Möglichkeit des Leasings anbieten. Bei solchen Verträgen werden auch sehr häufig Extras angeboten. Diese sind beispielsweise die Versicherungsgebührübernahme. So kann der Kunde durchaus eine Menge Geld einsparen, trotzdem lohnt es sich immer günstige Leasingangebote zu vergleichen.
Vollamortisation – darauf sollte geachtet werden.
Um die Möglichkeit zu nutzen, sich hochwertige und preislich höhere Produkte anzuschaffen, eröffnet ein Leasingvertrag dem Nehmer diverse Möglichkeiten für eine sofortige Nutzung. Auch deshalb werden vermehrt Leasingverträge für Autokäufe abgeschlossen. Die Verträge ermöglichen eine mehrjährige Ratenrückzahlung. Bei der Vollamortisation werden immer die gesamten Ausgaben aufgebrauch. Weiterhin positiv anzumerken ist die Tatsache, dass keinen zusätzlichen Kosten anfallen, die den Kunden belasten können. Wollen Kunden das geleaste Fahrzeug, nach Abschluss der Laufzeit in Ihr Eigentum übergehen lassen, ist die Vollamortisation zu empfehlen. Die Transparenz der Leasingkäufe liegt auf der Hand. Die Berechnung der Finanzierung ist auch sehr simpel. Bei einem Leasingkauf bleit der restliche Wert, auch nach der abgeschlossen Leasingzeit unberührt und dies obwohl es einen ganz selbstverständlichen Wertverlust beim allen Fahrzeug gibt.
Die anfallenden Raten beim Leasing können unter gewissen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Das erfolgt nur, wenn die Sache so finanziert wird und die Nehmer ein eigenes Gewerbe betreiben. Wird nur ein festgelegter Betrag des Eigentumsanteils an den Nehmer übertragen, handelt es sich um eine Teilamortisation.
Fazit
Wenn also ein Leasingvertrag mit festvereinbarter Laufzeit ohne jeden Restwert abgeschlossen wird, hat der Kunde einen sogenannten Vollamortisierungsvertrag unterschrieben. Diese Verträge sind die besten Begleiter für hoch innovative Güter der Wirtschaft. Die Kunden haben die Möglichkeit auch während der Laufzeit des Vertrages, eine Verlängerung oder einen Objektabkauf zu tätigen. Vorteile für die Kunden sind neben der liquiditätsschonenden Investition auch Steuervorteile, da die die Raten als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Sehr viele Nehmer nutzen die günstigen Angebote, um sich günstige Fahrzeuge oder andere Güter zu kaufen und das bei sehr stabilen Leasingraten. Die Angebote sind grundsätzlich als sicher und äußerst verbraucherfreundlich einzuschätzen. Deshalb kann diese Art einer Finanzierung unbedingt empfohlen werden. Bei der Vollamortisation bekommen die Leasingnehmer die Möglichkeit der einfachen Rückgabe oder des Kaufes.
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