Der Skontroführer ist ein neuer Begriff, der seit 2002 den Begriff Börsenmakler ersetzt. Der Skontroführer arbeitet an den Börsen und betreibt Handel mit den verschiedenen Produkten, die an der Börse gehandelt werden. Bis 2002 wurden die Personen, die an der Börse handel betrieben haben als Börsenmakler bezeichnet, aber laut dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz sind die Börsenmarkler keine Makler mehr und somit musste eine neue Bezeichnung gefunden werden. Obwohl sie heute als Skontroführer bezeichnet werden, sind die Begriffe Börsen- und Kursmakler auch heute noch sehr beliebt. Die meisten Menschen können sich unter der Bezeichnung Skontroführer nichts vorstellen. Aus dem Grund bleibt der Börsenmakler als Begriff auch heute noch erhalten. Der Skontroführer ist heute nur noch auf dem Parketthandel zu finden, denn die meisten Geschäftsabschlüsse werden mittlerweile an den Computerbörsen getätigt. Skontroführer sind entweder selbstständig oder Angestellte eines Finanzdienstleisters.
Inhalt
Rechtliche Informationen
Laut dem § 2 Absatz 8 des Börsengesetzes ist nachgewiesen, dass seit 2002 die Skontroführer die Börsenmakler abgelöst haben:
Börsengesetz (BörsG)
§ 2 Börsen und weitere Begriffsbestimmungen
…
(8) Handelsteilnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind die nach § 19 zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen, Börsenhändler, Skontroführer und skontroführenden Personen. Mittelbare Handelsteilnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die einem Handelsteilnehmer Aufträge elektronisch übermitteln, die unter eingeschränkter oder ohne menschliche Beteiligung von dem Handelsteilnehmer an die Börse weitergeleitet werden, oder die einen direkten elektronischen Zugang nutzen.
…
Die Geschäftsführung einer Wertpapierbörse kann den Skontroführer mit der Arbeit an der Börse betrauen. Allerdings nur, wenn eine Zulassung zum Skontroführer vorhanden ist. Das ist im § 27 Börsengesetz geregelt:
Börsengesetz (BörsG)
§ 27 Zulassung zum Skontroführer
(1) Die Geschäftsführung einer Wertpapierbörse kann unter Berücksichtigung des von der Börse genutzten Handelssystems zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassene Unternehmen auf deren Antrag mit der Feststellung von Börsenpreisen an dieser Wertpapierbörse betrauen (Zulassung als Skontroführer). Der Antragsteller und seine Geschäftsleiter müssen die für die Skontroführung erforderliche Zuverlässigkeit haben und auf Grund ihrer fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Skontroführung geeignet sein. Die Geschäftsführung hat Personen, die berechtigt sein sollen, für einen Skontroführer bei der Skontroführung zu handeln (skontroführende Personen), zuzulassen, wenn diese Personen Börsenhändler sind und die für die Skontroführung erforderliche berufliche Eignung haben. Das Nähere regelt die Börsenordnung.
(2) Die Geschäftsführung hat die Zulassung als Skontroführer nach Anhörung der Börsenaufsichtsbehörde außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu widerrufen, wenn der Skontroführer sich einer groben Verletzung seiner Pflichten schuldig gemacht hat. Die Geschäftsführung kann die Zulassung widerrufen, wenn die Bundesanstalt Maßnahmen zur Sicherung der Erfüllung der Verbindlichkeiten des Skontroführers gegenüber dessen Gläubigern ergriffen hat. In dringenden Fällen kann die Geschäftsführung einem Skontroführer auch ohne dessen Anhörung die Teilnahme am Börsenhandel mit sofortiger Wirkung vorläufig untersagen; Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
(3) Besteht der begründete Verdacht, dass eine der in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen hat oder nachträglich weggefallen ist, so kann die Geschäftsführung das Ruhen der Zulassung eines Skontroführers längstens für die Dauer von sechs Monaten anordnen.
(4) Die Bundesanstalt hat die Geschäftsführung unverzüglich zu unterrichten, wenn sie Maßnahmen zur Sicherung der Erfüllung der Verbindlichkeiten des Skontroführers gegenüber dessen Gläubigern ergriffen hat.
Zulassung zum Skontroführer
Die Zulassung zum Skontroführer kann nur durch einen Handelsteilnehmer ausgegeben werden, der für den Handel an der Börse zugelassen ist. Dabei handelt es sich in der Regel um Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute.
Voraussetzungen für einen Skontroführer
Während Börsenmakler keine Ausbildung brauchen und auf eigene Rechnung arbeiten, sieht das bei einem Skontroführer anders aus. Die Skontroführer werden direkt von der Börse bestellt und arbeiten für Kunden wie Banken oder Versicherungen. In beiden Bereichen gibt es zwar kein umrissenes Berufsbild aber eine Ausbildungsordnung gibt es auch nicht. Allerdings muss ein Skontroführer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Bankkaufmann. Aber es ist auch möglich, wenn man einen Studiengang in BWL belegt hat. Im Idealfall können beide Dinge vorgewiesen werden. Nur, wenn einer dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dann kann man zum Skontroführer werden.
Der Weg an die Börse führt als in jedem Fall zuerst in eine Banklehre. Nach der Banklehre müssen entsprechende Weiterbildungen gemacht werden und zum Schluss müssen alle notwendigen Qualifikationen erhalten werden. Im besten Fall sogar ein Studium. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit ein duales Studium zu machen. Bei einem dualen Studium hat der Anwärter die Möglichkeit eine Ausbildung neben dem eigentlichen Beruf zu machen. Das bedeutet, er kann die Ausbildung in der Bank machen und gleichzeitig ein Studium abschließen. Das Studium sollte mit den Fächern BWL, Wirtschaftsinformatik oder Bankbetriebslehre gewählt werden.
Es gibt aber auch die Möglichkeit als Quereinsteiger zum Skontroführer zu werden. Die Quereinsteiger kommen aus dem Bereichen der Soziologie. Im englischen Raum gibt es sogar Skontroführer, die auch dem Bereich der Geschichte oder Literatur kommen. Das ist nicht schlimm, denn neben den fachlichen Fähigkeiten muss ein Skontroführer auch den Umgang mit Menschen können.
Gehalt und Karriere des Skontroführers
Viele Menschen sind der Meinung, dass ein Skontroführer innerhalb von wenigen Minuten sechsstellige Beträge verdienen. Allerdings ist diese Meinung heute nicht mehr zeitgemäß. Zuerst braucht der Skontroführer mal ein wenig Übung und muss sich Berufserfahrung sammeln. Aber auch zu Beginn seiner Karriere verdient er recht gut. Allerdings muss er sich entscheiden, ob er bei einer Bank in Feststellung arbeiten möchte oder lieber freiberuflich tätig ist. Ein fest angestellter Skontroführer kann zwischen 2.700 Euro und 7.000 Euro brutto verdienen. Dazu kommen Boni und Provisionen. Somit kann ein Skontroführer mit Erfahrung um die 10.000 Euro im Monat verdienen. Bei den Gehältern gibt es allerdings Unterschiede in den Regionen. In den südlichen Bundesländern kann das Gehalt deutlich höher sein als in den nördlichen Regionen. Ein Skontroführer, der selbstständig tätig ist, kann deutlich mehr verdienen. Zusätzlich zu seinem Gehalt, das man nicht in Zahlen benennen kann, gibt es noch Provisionen, die fällig sind, wenn er im Auftrag handelt. Im Grunde verdient ein Skontroführer also eigentlich recht gut.
Allerdings muss man sich auch immer im Klaren sein, dass ein Skontroführer auch immer einem hohen Verlustrisiko unterliegt. Nicht jeder Einsteiger ist erfolgreich oder wird erfolgreich. Ein gutes Händchen, viel Arbeit und Fachwissen können durchaus hilfreich sein. Die Möglichkeiten für einen Skontroführer sind umfangreich.
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