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Wer ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt als Schufa, stellt eine Institution der Kreditinstitute dar, die ebenfalls von anderen Unternehmen getragen wird, die Kredite vergeben. Alle angeschlossenen Unternehmen geben Daten, die Aufschluss über die Bonität einzelner Personen geben, an die Schufa weiter. Dort werden diese Daten gesammelt und entsprechend verarbeitet. Soll nun ein Darlehen vergeben werden, so stellen die Darlehensgeber eine Abfrage über die Daten des Antragstellers bei der Schufa. Da dies nur möglich ist, wenn der Antragsteller seine Einwilligung erteilt, gilt es, die so genannte Schufa Klausel bei jedem Darlehensvertrag zu unterzeichnen, die eben diese Einwilligung beinhaltet. Andernfalls darf die Schufa die Daten nicht heraus geben.
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – Kurzbezeichnung Schufa – ist eine private Firma, die sowohl persönliche als auch finanzielle Informationen zu Privatpersonen, Firmen und Organisationen sammelt und diese zum Zwecke der Überprüfung der Bonität, des Wohnortes oder anderer persönlicher Umstände, an andere Unternehmen die ein konkretes Interesse daran glaubhaft machen können, übermittelt. Die Abfrage der Schufa-Daten bedarf der Zustimmung des Kunden und muss über eine entsprechende Klausel in den zu schließenden Verträgen bestätigt werden. Die Schufa ist – anders als häufig vermutet – keine staatliche oder halbstaatliche Institution. Es handelt sich hier rein um eine AG, bei welcher die meisten Banken und Kreditinstitute in Deutschland Anteilseigner sind.
Entstehung der Schufa
Die Schufa wurde als Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung im Jahre 1927 gegründet. Ihr Zweck war es, die Zahlungskraft von Personen zu bewerten, die bei der damals agierenden Berliner Städtische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft nicht nur Stromkunden waren, sondern über diese auf Raten auch Elektrogeräte kaufen konnten. Durch die in diesem Zusammenhang gesammelten Daten, erhielt das Unternehmen Zugang zu einem enormen Datenbestand, der die Grundlage für die spätere Schufa bildete.
1952 wurde die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung in die Bundes-Schufa e. V.umgewandelt. Dieses Unternehmen hatte bis in das Jahr 2000 bestand und wurde dann in die heutige Schufa Holding AG umgewandelt. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich die Schufa zum größten Teil im Besitz von Banken. Andere Anteilseigner sind Gesellschaften zur Kreditvermittlung, Wohnungsbaugenossenschaften und viele private Unternehmen, die auch im Rahmen von Vertragsschlüssen hier die Bonität der Kunden abfragen.
Unzählige weitere Firmen unterhalten dabei Verträge mit der Schfua, sodass eine Abfrage der Daten aus deren Datenbank möglich ist. Hierfür entrichten diese Unternehmen Gebühren, denn das Hauptgeschäft der Schufa besteht im Verkauf von Informationen über Privatpersonen und Firmen, die zur Sicherung von Kreditgeschäften und anderen Verträgen genutzt werden.
Arbeitsweise
Die Schufa sammelt entweder selbst Daten, diese aus konkreten Dateien und Schuldnerverzeichnissen abruft oder erhält diese von Vertragsunternehmen die die entsprechenden Informationen an die Schufa weiterleiten.
Die Daten setzen sich hauptsächlich aus Informationen über das Zahlungsverhalten zusammen, allerdings enthalten diese auch Werte zu Kreditverträgen, Wohnortswechseln, Vertragsschlüssen und Kontoeröffnung. Dabei stellt dies nur einem Bruchteil der Informationen dar, die der Schufa konkret vorliegen. Die übrigen Daten bilden das sogenannte Stammverzeichnis, welches in der Regel erlaubt, die Bewegungen einer Person – also diverse Umzüge und Wohnortswechsel – konkret zu verfolgen.
In diesem Zusammenhang werden auch Daten von Vermietern an die Schufa übermittelt, sodass hier auch Mietschulden oder nicht gezahlte Nebenkosten Erwähnung finden können. Die Schufa speichert diese Daten in einer umfassenden Datenbank, wobei zu jeder Person unter einem speziellen Schlüssel, eine entsprechende Datei angelegt ist. Hierdurch können die Informationen einfach über ein Online-System abgefragt werden, es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Papierauskunft in schriftlicher Form zu erhalten.
Die Datenbank der Schufa umfasst derzeit rund 815 Millionen einzelne Datensätze zu etwa 67,5 Millionen Menschen. Darunter befinden sich auch 5,3 Millionen Unternehmen und sogar Vereine und andere Gesellschaften sind hier gelistet. Somit stellt die Schufa die derzeit wohl umfassendste Datenbank dieser Art dar, welche bei vielen Menschen einen vollständigen Einblick in den finanziellen Lebenslauf bietet.
Recht auf Selbstbestimmung
Die Daten in der Schufa dürfen nicht einfach an jeden herausgegeben werden. Vielmehr muss das jeweilige Unternehmen oder die entsprechende Person ein konkretes Interesse glaubhaft machen, dass sich aus einem notwendigen Grund heraus ergibt. Bei Banken, die im Rahmen eines Kreditantrages die Schufa abfragen, ist dieses Interesse zum Beispiel dadurch gesichert, dass es hier um die Vermeidung von Zahlungsausfällen geht.
Der Kunde muss dem Zugriff auf diese Daten allerdings ausdrücklich zustimmen. Bei einer Ablehnung der Zustimmung, kann der Kreditvertrag in der Regel nicht geschlossen werden, da die jeweiligen Banken eine Antragsannahme grundsätzlich verweigern werden. Dies trifft auch bei anderen Vertragsarten zu, bei denen die Schufaklausel ein wesentlicher Bestandteil und eine entsprechende Kondition für den Abschluss darstellt.
Was wird abgefragt
je nach Vertragsart können unterschiedliche Datensätze abgefragt werden. Grundsätzlich aber gilt, dass eine Bank oder ein anderes Unternehmen, keinen vollständige Einsicht in die Informationen erhält. Hier werden die entsprechenden Daten über negative und positive Einträge nur in verkürzter Form übermittelt, sodass aus diesen nicht ersichtlich ist, bei eventuelle Schulden bestehen. Auf diese Weise wird die Privatsphäre der Bürger gewahrt, wie es auch in der aktuellen DSGVO vorgesehen ist.
Einzig die jeweilige Person selbst kann Zugriff auf den vollen Datensatz nehmen und diesen vollständig einsehen. Diese Möglichkeit wird heute nicht mehr nur in Papierform geboten, sondern kann auch über ein Online-Portal erfolgen. Hier können Änderungen der Daten in Echtzeit beobachtet und auch eventuelle Korrekturen sofort veranlasst werden. Zudem hat in diesem Fall der Kunde die Möglichkeit zu bestimmen, welche Informationen andere von ihm erhalten.
Scoring
Genaue Informationen zum Scoring würden den rahmen eindeutig sprengen. Das Scoring kann aber vereinfacht als ein Wert zwischen 0 und 100 Prozent angesehen werden, wobei 100 Prozent den besten und 0 Prozent den schlechtesten möglichen Wert darstellt. Dabei werden für unterschiedliche Branchen unterschiedliche Scoring-Verfahren genutzt, welche sich jeweils nach den voraussichtlichen Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Höhe der hier zu erwartenden Transaktionen richtet.
Es muss in diesem Zusammenhang bedacht werden, dass 100 Prozent hier nur als ein theoretischer Wert zu sehen ist, der in der Realität kaum erreicht werden wird. Da auch äußere Umstände den Score beeinflussen, werden bei den Bestwerten meist Raten um die 99,8 Prozent erreicht. Anders als oftmals vermutet, wird aber der Wohnort oder das Viertel in dem eine Person lebt, nicht zur Ermittlung des Scores herangezogen.
Widerspruch gegen Schufawerte
In der Regel werden die Eintragungen in der Schufa nach einer Frist von drei Jahren bei Erledigung automatisch gelöscht. Handelt es sich um geringfügige Einträge oder nur um Anfragen, werden diese bereits nach sechs Monaten wieder aus dem Verzeichnis entfernt. Bei unrichtigen Angaben können entsprechende Fehler auch von der jeweiligen Person an die Schufa gemeldet werden. Hierzu sind entsprechende Nachweise zu übermitteln, die den Sachverhalt genau aufklären.
Die Korrektur der Daten erfolgt dann in der Regel umgehend. Allerdings wird geschätzt, dass bis zu 60 Prozent der Datenbestände der Schufa Fehler enthalten, sodass hier ein großes rechtliches Streitpotenzial besteht. Dieses ist bereits Gegenstand diverser Verfahren.
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