Als Kreditfähigkeit wird die Möglichkeit einer juristischen oder natürlichen Person verstanden Kreditverträge abzuschließen. Je nach Voraussetzung der natürlichen oder juristischen Person können die Kreditkonditionen von den Kreditfähigkeiten abhängen. Kredite können auch verweigert werden, wenn die Kreditfähigkeit nicht ausreichend hoch und das Ausfallrisiko zu groß ist.
Inhalt
Beschreibung der Kreditfähigkeit
Bei Kreditverträgen besteht regelmäßig das Risiko, dass der Schuldner nicht in der Lage ist den Kredit zu bedienen und mit den Zahlungen in Rückstand gerät. Der Gläubiger trägt hier also das Risiko, dass das geliehene Geld abgeschrieben werden muss. Daher sind mit Kreditverträgen hohe Risiken verbunden, da anders als bei Sachgeschäften keine Güter den Besitzer wechseln, oder andere Sicherheitsmechanismen greifen können. Der Gläubiger geht also in Vorleistung und vertraut darauf, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen kann.
Die Kreditnehmer haften bei den Kreditverträgen nur, wenn Sie auch kreditfähig sind. Sollte eine Kreditunfähigkeit vorliegen, so können Sie nicht für den Kredit und die daraus entstandenen Leistungen haftbar gemacht werden. Die Verträge werden dann als nichtig angesehen und können keine Rechtswirkung entfalten.
Um gegen den Schuldner bei Zahlungsverzug, oder Zahlungsausfall vorgehen zu können, setzt dies voraus dass der Kreditvertrag auch rechtsgültig ist. Daher muss vor Vertragsabschluss sichergestellt werden, dass dieser kreditfähig ist. Diese Prüfung muss von den Kreditinstituten geleistet werden.
Voraussetzungen der Kreditfähigkeit
Die Kreditinstitute müssen vor Abschluss des Kreditvertrages prüfen, ob die natürliche oder juristische Person überhaupt kreditfähig ist und somit einen Kreditvertrag abschließen darf. Die Voraussetzungen sind dabei grundsätzlich zu unterscheiden in die der natürlichen Person und die der juristischen Person.
Bei Kreditinstituten wird die Rechtsfähigkeit durch eine Eintragung in das Handelsregister hergestellt. Da Ihnen die Hauptlast des Kreditrisikos aufliegt, ist Ihr Interesse jedoch ungemein höher die Rechtsfähigkeit der Kreditnehmer zu bestimmen. Daher müssen Sie stets prüfen, ob der Kreditnehmer auch über die Fähigkeit zur Aufnahme von Krediten verfügt.
Natürliche Personen
Im Rechtsgeschäft können grundsätzlich natürliche Personen, oder Unternehmen tätig werden. Bei natürlichen Personen muss eine Geschäftsfähigkeit vorliegen, damit diese einen Kredit aufnehmen dürfen. In Deutschland ist dies mit der Volljährigkeit verbunden. Ab einem Alter von 7 Jahren sind Menschen in Deutschland beschränkt geschäftsfähig. Das heißt Sie dürfen Rechtsgeschäfte eigentlich nur mit Zustimmung Ihrer Eltern begehen. Im Alltag bedeutet dies, dass Sie zwar Geschäfte eingehen können, diese aber noch schwebend unwirksam sind. Minderjährige, die einen Kredit aufnehmen müssen, benötigen dafür die Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertreter, im Allgemeinen sind dies die Eltern. Der Staat versucht Minderjährige zusätzlich an der Aufnahme von Krediten zu schützen indem auch noch die Zustimmung eines Familiengerichtes notwendig ist. Ab einem Alter von 18 Jahren bedarf die Person keiner Zustimmung Ihrer Eltern und des Familiengerichtes mehr. Sie können nun in vollem Umfang Kredite abschließen. Natürlich obliegt es nun der Sorgfalt der Kreditinstitute die Bonität dieser Kreditnehmer zu prüfen und einzuschätzen, ob diese auch die Kredite bedienen können.
Bei juristischen Personen sieht die Einschätzung nach der Kreditfähigkeit schon komplizierter aus. Ist bei natürlichen Personen, das Alter die einzige Voraussetzung für die positive Kreditfähigkeit, so müssen bei juristischen Personen die Vielzahl von verschiedenen Formen betrachtet werden. Grundsätzlich muss geprüft werden inwiefern die juristische Person vertreten werden kann. Welches Organ ermächtigt ist Geschäfte im Namen der juristischen Person abzuschließen und inwiefern die Geschäftsfähigkeit gegeben ist. Dieses Organ kann entweder eine natürliche Person sein, oder wiederum eine juristische Person. Dieses Organ übernimmt die Haftung der Verbindlichkeiten bei der Kreditaufnahme.
Konkret sieht dies so aus, dass bei privatwirtschaftlichen Unternehmen sowohl der Vorstand, als auch speziell dafür ermächtigte Prokuristen Kreditverträge im Namen des Unternehmens abschließen dürfen. Handlungsbevollmächtigte sind im Allgemeinen nicht mit der Fähigkeit ausgestattet Kreditverträge im Namen des Unternehmens eingehen zu dürfen. Erst mit einer gesonderten Ermächtigung können auch Handlungsbevollmächtigte über die Kreditfähigkeit verfügen im Namen des Unternehmens Kreditverträge eingehen zu können.
Bei Unternehmensformen des öffentlichen Rechtes wird zusätzlich die Zustimmung der Kommunalaufsicht benötigt. Die Vorschriften variieren allerdings je nach Bundesland und die speziellen Voraussetzungen für die Kreditfähigkeit können schwanken.
Abgrenzung zur Kreditwürdigkeit
Auch wenn Kreditinstitute ein besonderes Interesse daran haben die Kreditfähigkeit zu prüfen, so ist diese von der Kreditwürdigkeit abzugrenzen. Im engeren Sinne geht es bei der Kreditfähigkeit nur darum, ob die natürliche oder juristische Person dazu bemächtigt ist Kreditverträge abzuschließen. Bei natürlichen Personen ist dies allein vom Alter abhängig und bei juristischen Personen muss eine Erlaubnis vorliegen im Namen der juristischen Person diese Art von Verträgen abschließen zu dürfen.
Im weiteren Schritt muss die Kreditwürdigkeit geprüft werden. Hierbei lässt sich aussagen wie die Kreditkonditionen ausfallen und ob die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers gegeben ist. So können auch Fälle eintreten, in denen die natürliche Person zwar kreditfähig ist, allerdings durch eine unzureichende Kreditwürdigkeit vom Kreditinstitut als Kreditnehmer abgelehnt wird. Die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit sind also gesondert zu prüfen.
Maßgeblich an die Kreditwürdigkeit sind zudem die Tilgungs- und Zinsraten gebunden. Je höher die Kreditwürdigkeit angesehen wird und je niedriger das Ausfallrisiko beschrieben wird, desto geringer ist im Allgemeinen die Zinsbelastung. Die Kreditwürdigkeit ist dabei abhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Situation, als auch von den zukünftigen Einkommensverhältnissen.
Die Kreditwürdigkeit kann mit Hilfe einer Schufa-Auskunft überprüft werden. Der Schufa liegen hierzu Datensätze zu mehr als 60 Millionen natürlichen und mehr als 5 Millionen juristischen Personen vor. Anhand der Kalkulation des Schufa-Scores kann eine erste Einschätzung der Kreditwürdigkeit vorgenommen werden.
Einschränkung der Kreditfähigkeit
Die Kreditfähigkeit von natürlichen Personen kann bestimmten Fällen eingeschränkt sein. Grundsätzlich muss eine natürliche Person für eine uneingeschränkte Kreditfähigkeit über gesunde psychische Voraussetzungen verfügen. Unterliegt sie psychischen Erkrankungen, so kann die Kreditfähigkeit eingeschränkt sein. Ebenso kann Alkoholkonsum dazu führen, dass die Kreditfähigkeit nicht gegeben ist. Straftaten können auch zu einer Einschränkung der Kreditfähigkeit führen. Liegen Straftaten im Finanzbereich vor, so ist davon auszugehen, dass die Kreditfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Erbengemeinschaften haften als Gesamtschuldner, wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten. Sie sind also gemeinsam verantwortlich für die Tilgung der Kredite.
« Zurück zum Wiki Index