Als Besitzer oder Bauherr eines Eigenheimes kann man unter Umständen staatliche Zuschüsse zusätzlich zur Finanzierung beantragen. Unter anderem auch die so genannte Eigenheimzulage. Um diese beantragen zu können bzw. um eine Gewährung dieser zu bekommen, ist die Eigennutzung eine wesentliche Voraussetzung dafür. Unter dem Begriff Eigennutzung wird die Nutzung einer Immobilie, egal ob es sich um ein Haus oder um eine Eigentumswohnung handelt, zum eigenen Wohnzweck definiert. Nur wenn die Eigennutzung vorliegt, kann der Zuschuss in Form der Eigenheimzulage überhaupt beantragt werden. Die Immobilie darf somit nicht vermietet werden, wenn in Betracht gezogen wird, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.
Die Eigennutzung einer Immobilie ist dadurch definiert, dass der Besitzer sein Haus bzw. Eigentumswohnung nur für den eigenen Bedarf errichtet oder erworben hat. Dies war in der Vergangenheit die Grundlage um eine staatliche Förderung (Eigenheimzulage) für den Kauf oder Bau einer Immobilie zu erhalten. Seit dem 1.Januar 2006 wurde die Subvention zur Bildung von Eigenheimen eingestellt.
Der Begriff Eigennutzung wird grundsätzlich bei der Anschaffung von Wohnraum benutzt, welcher dann auch selbst genutzt wird. Dieser Wohnraum kann eine Eigentumswohnung sein, oder aber auch ein Haus. Ausschlaggebend für die Eigennutzung ist allerdings, dass der Wohnraum selbst genutzt wird und nicht vermietet. Durch die Eigennutzung kann man unterschiedliche Förderprogramme nutzen, welche bei der Finanzierung für die Anschaffung des Wohnraumes helfen. Beispielwiese kann man das KFW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch nehmen, welches für den Bau oder Erwerb von einem Eigenheim gewährt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
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