Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sollen Schüler und Studenten unterstützt werden. Im Zentrum dieser Förderung steht der Kredit, der Schülern oder Studenten gewährt wird damit diese Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können. In Fällen in denen die Eltern beispielsweise nicht mehr für den Unterhalt aufkommen und die Schüler oder Studenten Ihren Lebensunterhalt selber bestreiten müssen, kann mit Hilfe des BAföG Kredites diese Zeit der Ausbildung überbrückt werden. Es handelt sich hierbei um einen Kredit, der ganz speziell an die Bedürfnisse dieser Auszubildenden angepasst ist. Um diesen Kredit zu beantragen müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen
Der Kredit ist grundsätzlich mit Gegenleistungen verbunden. Anders als bei anderen Krediten ist hier keine Profitmaximierung durch die Vergabe der Kredite im Vordergrund, sondern die Förderung der Leistungsnehmer. Diese müssen allerdings zeigen, dass Sie Ihre Leistung erbringen und die Ausbildung erfolgreich abschließen.
Im Falle eines Studiums bedeutet dies, dass nach dem vierten Semester eine gewisse Anzahl an „Credits“ erbracht werden muss. Diese Credits wurden im Zuge des Bologna-Reformprozesses und der Neuausrichtung auf das Bachelor und Masterprogramm eingeführt. Mit Hilfe der Credits kann genauer nachvollzogen werden, wie der aktuelle Ausbildungsstand ist.
In Einzelfällen kann diese Frist allerdings auch verlängert werden. Sollten Krankheit oder andere schwerwiegende Umstände für eine Verzögerung des Studiums gesorgt haben, so kann auch bei unterschreiten dieser Grenzschwellen das BAföG weiterhin gezahlt werden.
Das BAföG ist in erster Linie für die Förderung junger Menschen bestimmt, die sich in der ersten Ausbildung befinden. Im Falle eines Bachelorstudienganges müssen diese zu Beginn des Studiums jünger als 30 Jahre sein. Sollte der BAföG Kredit bei einem Masterstudium beantragt werden so liegt das Höchstalter bei Beginn bei 35 Jahren.
Auch die Altersgrenzen können je nach persönlichem Härtefall variieren. Konnte zum Beispiel das Studium nicht begonnen werden, weil die Pflege eines Familienangehörigen dies unmöglich machte, so kann die Aufnahme eines Studiums zu einem späteren Zeitpunkt damit gerechtfertigt werden.
Förderung der ersten Ausbildung
Grundsätzlich ist der BAföG Kredit nur für die erste Ausbildung bestimmt. Es soll also sicherstellen, dass jede Person die Möglichkeit hat eine Ausbildung abzuschließen und somit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Sollte die erste Ausbildung nicht zu dem gewünschtem Erfolg führen, so liegen für die Förderung der zweiten Ausbildung erhebliche Einschränkungen vor.
Sollte beispielsweise im Studium der Wunsch nach einem Fachrichtungswechsel auftreten, so lässt sich dies im Allgemeinen innerhalb der ersten beiden Semester problemlos bewältigen. Der Kredit wird in dieser Zeit auch ohne Begründung für die neue Fachrichtung übernommen.
Ein Wechsel nach dem dritten Semester ist nur mit einem wichtigem Grund möglich.
Weitere Einschränkungen ergeben sich bei der Förderung eines Masterstudienganges. Vor der Bologna Reform gab es mit dem Diplom nur ein Studium, welches mit dem Diplom abgeschlossen wurde.
Im Zuge der Bologna Reform wurde das Studium jedoch unterteilt. Anstelle des Vordiploms ist jetzt der Bachelor Abschluss als erster berufsqualifizierender Abschluss anerkannt. Das Masterstudium ist folglich kein Erststudium mehr, sondern bereits eine zweite Ausbildung.
Das Masterstudium kann dennoch mit einem BAföG Kredit gefördert werden. Wichtig hierbei ist, dass dieses Studium direkt im Anschluss an das Bachelorstudium erfolgt und in der gleichen Fachrichtung angesiedelt ist. Demnach entspricht das zwei Teilige Bachelor- Masterstudium dem älteren Diplomstudium. Durch die Bologna Reform sollen hier keine Nachteile entstehen.
Höhe des Kredites
Ganz wesentlich dürfe für viele Förderungswillige Auszubildende die Höhe dieser Leistungen sein. Die Höhe des Kredites richtet sich nicht nur nach dem eigenen Einkommen und Vermögen, sondern betrachtet auch das Einkommen sowie Vermögen des Ehegatten und der direkten Familie.
Es wird also das Subsidiaritätsprinzip angewandt. In erster Linie geht der Staat davon aus, dass die Eltern unterhaltspflichtig sind und für die erste Ausbildung Ihre Unterstützung zusagen. Sollte Ihnen das jedoch nicht möglich sein, oder verweigern diese Ihre finanzielle Unterstützung, so soll der BAföG Kredit dennoch die Auszubildenden unterstützen, damit diese wenigstens einen berufsqualifizierenden Abschluss besitzen.
Ein wichtiges Kriterium für die Höhe des Bedarfes ist, ob die Person in einer eigenen Unterkunft wohnt, oder noch bei den Eltern zuhause ist. Der BAföG Höchstsatz inklusive Mietkostenzuschlag, Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 670 Euro.
In Einzelfällen kann durch einen Härtefallantrag dieser Maximalsatz auch erhöht werden. Die Grenze von 670 Euro gilt bundesweit und bei Betrachtung des unterschiedlichen Mietspiegels wird klar, dass es in einigen Regionen schwer wird, damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Gerade in Universitätsstädten die ohnehin einen Engpass haben genügend Unterkünfte bereitzustellen, wird es schwer von diesem Geld auch eine passende Wohnung zu finanzieren. Hier kann das Jobcenter noch gesondert die Kosten für eine angemessene Unterkunft übernehmen.
Die Höhe der Leistungen ermisst sich auch nach dem aktuellen Vermögen und Einkommen. Aktuell gibt es einen Freibetrag für Studenten in Höhe von 400 Euro, welches anrechnungsfrei dazu verdient werden darf. Nicht verwechselt werden darf dies mit der Höhe der „geringfügigen“ Beschäftigung. Diese wurden auf 450 Euro angehoben.
Sollten also eine geringfügige Beschäftigung mit Bezügen von 450 Euro nachgegangen werden, so sind 50 Euro nicht mehr anrechnungsfrei und vermindern die BAföG Bezüge.
Der Freibetrag für das Vermögen beträgt 7.500 Euro und im Falle einer Ehepartnerschaft erhöht sich der Freibetrag um 2.100 Euro. Jedes Kind erhöht den Freibetrag ebenfalls um 2.100 Euro
Die Rückzahlung
Die wesentlichen Abgrenzungen für den BAföG Kredit im Vergleich zu Krediten von Banken aus der Privatwirtschaft sind die Rückzahlungsmodalitäten.
Grundsätzlich ist das Darlehen zinsfrei, es muss also nur maximal die Höhe des Kredites zurückgezahlt werden. Dies zeigt, dass der Staat grundsätzlich an der Förderung der ersten Ausbildung interessiert ist.
Die Rückzahlungsmodalitäten sind allerdings auch an bestimmte Leistungen geknüpft. Das Darlehen zielt darauf ab, dass Studenten Ihr Studium in der Regelstudienzeit beenden. Wird dies geschafft, werden 25% des Darlehens erlassen.
Bei erfolgreichem Abschluss nach einem Überschreiten der Förderungshöchstdauer von 6 Monaten werden immerhin noch 20% erlassen und bei 12 Monaten insgesamt 15%.
Den Restbetrag kann der Darlehensnehmer dann je nach späteren Einkommensverhältnissen vierteljährlich begleichen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn noch kein eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die Zahlung allerdings auch ausgesetzt werden.
Sollte das Darlehen vor Ablauf seiner Frist beglichen werden, so werden weitere Teile erlassen. Bei einem erfolgreichem Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit und einer regelmäßigen und zügigen Tilgung können insgesamt bis zu 33% des gesamten Darlehens erlassen werden.
Der Maximalbetrag der Darlehensrückzahlung ist allerdings in jedem Fall bei 10.000 Euro gedeckelt.
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