Der Aktionärsbrief ist ein freiwilliger Zwischenbericht, den eine Aktiengesellschaft ihren Aktionären zustellt. Mit den Aktionärsbriefen werden die Berichterstattungen der AGs ergänzt.
Herausgegeben werden können Aktionärsbriefe, wenn es im Unternehmen besondere Zuwächse oder Markteinbußen gegeben hat. Wurde beispielsweise der Umsatz einer AG über die Erwartungen hinaus erhöht, steigen die Werte der Aktien der Anleger. Die Mitteilung über den Aktionärsbrief kann den Anlegern aktuelle Handlungsfreiräume eröffnen. Sie können sich bei einer unerwarteten Wertsteigerung zu einem schnellen Verkauf entschließen oder abwarten, ob es in der Folge noch weitere Werterhöhungen gibt. Ebenso werden besondere Ereignisse, die eklatante Umsatzeinbußen und Wertminderungen für die Entscheidungen der Aktionäre von Bedeutung sein.
Inhalt
Vermittlung wichtiger Daten im Aktionärsbrief
Der Aktionärsbrief vermittelt wichtige Daten zur aktuellen Entwicklung des Unternehmens. Weiterhin werden in den Aktionärsbriefen auch Prognosen bekannt gegeben, wie aus der Sicht des Vorstands die fortlaufende Entwicklung des Unternehmens einzuschätzen ist. Untermauert werden Berichte und Prognosen durch Fakten und Statistiken. Auch wenn die Aktionärsbriefe häufig eher absenderbezogen als inhaltlich stark an den Adressaten gerichtet sind, können die Leser daraus wichtige Informationen zur Marktstellung des Unternehmens auf dem nationalen und internationalen Markt entnehmen.
Von Bedeutung ist der Aktionärsbrief vor allem für Aktionäre, die Aktienpakete einer bedeutenden Wertigkeit von einem Unternehmen halten und für Trader auf dem Aktienmarkt für das erforderliche Hintergrundwissen. Kleinanleger werden sich eher über ihren Fondsberater oder Anlagenberater bei der Bank über wichtige Entwicklungen auf dem Aktienmarkt informieren. Wer Aktien in einem Fond angelegt hat, hat es ohnehin mit gemischten Wertpapieren von verschiedenen Unternehmen zu tun und wäre als Laie überfordert, die wirtschaftlichen Entwicklungen all dieser Unternehmen regelmäßig zu verfolgen.
Eher sekundäre Bedeutung messen meist Einsteiger ins Trading mit Aktien den Aktionärsbriefen zu. Ein guter Broker kann wichtige Entwicklungen auch transparent vermitteln und dem Neueinsteigen einen guten Überblick verschaffen. Allerdings sollten die Aktionärsbriefe nicht unterbewertet werden, denn sie geben Auskunft über wichtige Entwicklung, wirtschaftliche Trends, die Stellung der jeweiligen Unternehmen aktuell auf dem Markt und enthalten Aussagen zu den Prognosen. Zwar spielen bei den Schwankungen der Kurse auf dem Aktienmarkt noch weit mehr Einflüsse eine Rolle, doch die Aktionärsbriefe geben gute Einblicke in die Geschäftstätigkeit der großen Unternehmen. Das hilft dabei, die zukünftige Entwicklung der Aktien dieser Unternehmen besser einzuschätzen und entsprechend den eigenen Handel abzustimmen. Hinzu kommt, dass heute weit mehr Daten als je zu wirtschaftlichen, politischen, geldmarktpolitischen Entwicklungen und den Reaktionen der Börse zur Verfügung stehen. Ein allgemeiner Überblick ist nicht ausreichend, um für eigene Aktionen beim Handel die richtigen Entscheidungen zu treffen. Geübte Trader beim Aktienhandel wissen die Fakten aus Aktionärsbriefen, Quartals- und Jahresberichten wichtiger AGs einzuordnen und in ihre Strategien und Analysen einzubeziehen.
Aktionärsbrief als Bestandteil des Geschäftsberichts
Der Aktionärsbrief ist kein bedeutungsloses Papier. Das wird u.a. auch dadurch deutlich, dass die Aktionärsbriefe einer der Punkte der jeweiligen Geschäftsberichte der Unternehmen sind. Der Geschäftsbericht wird einmal im Jahr erstattet und spiegelt die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens im vergangenen Geschäftsjahr ausführlich. Mit dem Geschäftsbericht auf der Hauptversammlung der AG genügt das Unternehmen auch der vom Gesetz geforderten Offenlegungspflicht. Gesetzliche Grundlage sind die §§ 325 bis 329 im HGB. Unterschieden werden bei den Jahresberichten zwei Teile, der Pflichtteil zur Offenlegung und der Teil mit freiwilligen Informationen, die keiner Prüfungspflicht unterliegen.
Zum Pflichtteil gehören:
- Lagebericht
- Jahresabschluss
- Bericht des Aufsichtsrats
- Vorschlag zur Gewinnverwendung
- Die Eintsprechenserklärung Corporate Governance
Diese Bestandteile des Geschäftsberichts müssen den jeweiligen gesetzlichen Regelungen im AktG (Aktiengesetz) genügen. Sie müssen rechtgültigen Überprüfungen standhalten.
Der zweite Teil des Geschäftsberichts umfasst Punkte der freiwilligen Berichterstattung, die allerdings wichtige Informationen und Ergänzungen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Berichten enthalten. Das sind:
- Der Aktionärsbrief
- Die wirtschaftliche Situation allgemein
- Zusätzliche Informationen zum Geschäftsverlauf
Außerdem findet in diesem Rahmen die Berichterstattung zu bestimmten Segmenten der Geschäftstätigkeit des Unternehmens statt. Für Unternehmen, die eine Bilanz nach IFRS 8 erstellen müssen, ist diese Berichterstattung verpflichtend. Außerdem umfasst der zweite Teil der Berichterstattung Bestandteile wie den Risikobericht, den Sozialbericht, Forschungsbericht und den Umweltbericht. Ein guter und umfassend informierender Aktionärsbrief enthält bereits zahlreiche Fakten aus den nachfolgend genannten Berichten. Da eine Verpflichtung entfällt, genügen allerdings nicht alle Aktionärsbriefe so einer umfassenden und fundierten Berichterstattung. Oft werden die positiven und innovativen Aspekte der Entwicklung des Unternehmens überbetont und es bedarf des Gespürs, zwischen den Zeilen zu lesen und die dargestellten Zahlen, Fakten und Grafiken richtig einzuordnen.
Während des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichen die Unternehmen die Quartalsberichte, die für börsennotierte Unternehmen nach Prime Standard verpflichtend sind. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im § 63 Abs. 8 BörsO (Börsenordnung). Die Quartalsberichte werden ebenfalls als Basis für die Aktionärsbriefe herangezogen.
Aktienhandel bleibt riskant
Die wichtigsten Grundlagen für fundierte Informationen über die Unternehmen, die an der Börse fungieren, liefern die Jahresbriefe, Konzernabschlüsse und die Aktionärsbriefe für die Anleger. Wirtschaftliche Tendenzen auf dem Markt werden deutlich, wenn die Entwicklung mehrerer marktführender Unternehmen intensiv verfolgt wird. Anleger erhalten so wichtige Hinweise, wie sich in der nächsten Zeit ihre Aktienanlagen entwickeln könnten, ob bestimmte Papiere intensiv beobachtet oder sogar rechtzeitig verkauft werden sollten.
Auch bei umfassendsten Hintergrundinformationen sind die Risiken, die dem Aktienhandel an der Börse innewohnen nicht zu nehmen. Auch Anleger mit bestem Insiderwissen können nicht jede Kursbewegung vorwegnehmen. Das hochempfindliche Börsenbarometer neigt gerade in Erwartung von Krisensituationen zu unerwarteten Ausschlägen. Krase Kursveränderungen können sich oft so schnell vollziehen, dass trotz schneller Reaktion Verluste nicht zu vermeiden sind. Allerdings lassen sich durch umfassendes Wissen über die Entwicklungen und die aktuelle Marktstellung der Unternehmen, einige Risiken eingrenzen. Erfahrene Trader entwickeln so ein Gespür für Kursaufschwünge und Kursstürze, die sich auf dem Markt anbahnen. Je besser sich Prognosen für die Aktien an der Börse einschätzen und einordnen lassen, desto schnell können die Anleger mit Käufen und Verkäufen reagieren.
Die regelmäßig von den Aufsichtsräten herausgegebenen Aktionärsbriefe sind wichtige Materialien für solche Einschätzungen. Wer auf Aktien setzen möchte und sich nicht nur auf einen Anlagenberater verlassen will, kommt um die Nutzung solcher Informationen nicht herum.
Aktienhandel außerhalb der Börse
Der Aktionärsbrief sowie verschiedene Vorschriften für die Offenlegung der Geschäftstätigkeit betreffen nicht alle Unternehmen, die Aktien herausgeben. Das trifft nur auf die Firmen mit Börsennotierung zu. Neben dem Börsenhandel mit Aktien gibt es noch den außerbörslichen Markt, auf dem ebenfalls Aktien gehandelt werden. Hier bewegen sich Kapitalgesellschaften, die entweder die Formalien und hohen Kosten der Börsennotierung umgehen wollen oder deren Kapitaldecke für die Börse nicht ausreichend ist.
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