Jeder Eigentümer von Grund und Boden muss die Grundsteuer zahlen. Diese wird von der jeweiligen Gemeinde auf sämtliches Grundvermögen erhoben. Die Berechnung erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen und richtet sich dabei nach dem jeweils gültigen Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinde. Da diese jedoch von Gemeinde zu Gemeinde zum Teil stark variieren, kann auch keine einheitliche Höhe für die Grundsteuer angegeben werden. Ferner ist es wichtig zu wissen, dass die Grundsteuer nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln ist. Erstere fällt nämlich jedes Jahr aufs neue an, während letztere nur einmalig direkt beim Kauf des Grundstücks anfällt. Auch wird die Grunderwerbsteuer bundesweit einheitlich erhoben, einzige Ausnahme ist hier die Hauptstadt.
Die Grundsteuer wird im Gegensatz zur Grunderwerbssteuer jährlich durch die Gemeinde erhoben. Sie muss für jedes Grundvermögen entrichtet werden, wohingegen sich die Grunderwerbssteuer nur auf den Kaufpreis bezieht und einmalig anfällt. Die Höhe der Grundsteurer ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Sie ist zwar an eine einheitliche Berechnung gebunden, jedoch liegen dieser unterschiedliche Werte zu Grunde. Einmal der Einheitswert, dieser wird vom Finanzamt festgelegt und orientiert sich am Immobilienwert. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt.
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