Die Corona-Pandemie hat in den letzten Jahren zu einem wirtschaftlichen Abschwung geführt. Um die Corona-Krise bewältigen zu können, hatte das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erstmals seit 15 Jahren wieder Schulden gemacht. Die aktuelle Energiekrise hat die Landesregierung dazu gezwungen, weitere Extra-Ausgaben zu tätigen. Jedoch will Mecklenburg-Vorpommern derzeit diese schwierigen Zeiten ohne weitere Kredite meistern. Dabei ist Mecklenburg-Vorpommern nicht das einzige Bundesland, welches vor diesen schwierigen Aufgaben steht.
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Krisenbedingte Ausgaben ohne erneute Schulden
Wenn es nach den Worten der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig geht, soll Mecklenburg-Vorpommern die anstehenden, krisenbedingten Ausgaben ohne eine weitere Schuldenaufnahme meistern können. Dennoch weist Schwesig darauf hin, dass es dennoch möglich sei, bei Bedarf die Schuldenbremse auszusetzen. Immerhin könnte die Energiekrise weitere Unterstützungsmaßnahmen nach sich ziehen, sodass man einen solchen Weg nicht ausschließen dürfe. Schwesig steht dabei nicht alleine. Auch die anderen Länderchefs haben in Gesprächen mit der Bundesregierung diese Ausnahmeregelung mehrfach deutlich gemacht.
Im Gegensatz zur Corona-Krise möchte Mecklenburg-Vorpommern die Energiekrise ohne erneute Verschuldung meistern. In der letzten Landtagssitzung wurde für 2023 ein Nachtragshaushalt gebilligt. Danach stehen rund 508 Millionen Euro für Schulen, Kitas, kommunale Energieversorger, Mittelständler und Bürger bereit, um die steigenden Energiekosten zu bewältigen. Ziel ist es, die Energiewende zu beschleunigen. Damit dies gelingt, besitzt Mecklenburg-Vorpommern einen Härtefallfonds, der 100 Millionen Euro umfasst. Somit greift das Land auf seine Rücklagen zurück und nutzt die Steuermehreinnahmen sowie weitere Hilfsprogramme des Bundes.
Hilfen müssen bei den Bedürftigen schneller ankommen
Schwesig teilte weiterhin mit, dass das Land alles unternehmen müsse, damit die Unterstützung für die Bedürftigen schneller und direkter ankommt. Die Landesregierung möchte daher Anfang 2023 in der ersten Sitzung die Umsetzung des beschlossenen Härtefallfonds für kleine und mittlere Unternehmen beschließen. In diesem Fall stockt Mecklenburg-Vorpommern die bereits vom Bund zugesicherte Hilfe von 20 Millionen auf 40 Millionen Euro auf.
Schwesig weist in einem Interview darauf hin, dass es für Sie und die Landesregierung überaus wichtig sei, dass das Land gut durch die Energiekrise kommt. Dennoch übte sie Kritik an den oft zu zögerlichen Entscheidungen der Bundesregierung aus. Schon im März 2022 hatten die Länder wegen der rasanten Preissprünge bei der Energie konkrete Hilfsmaßnahmen gefordert. Diese wurden aber erst mit erheblicher Verspätung in Berlin beschlossen. Schwesig machte deutlich, dass die erforderlichen Maßnahmen schon viel eher erkennbar waren und dass Preisbremsen und Härtefallregelungen schon früher in die Wege hätten geleitet werden müssen.
Ziel ist ein ausgeglichener Haushaltsentwurf für 2024/25
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern strebt bei den Planungen des Doppeletats für 2024/25 einen ausgeglichen Haushaltsentwurf ohne neue Schulden an. Dennoch ist man sich nicht sicher, wie sich die Energiekrise weiter entwickeln wird. Man muss daher auch bereit sein, schnell zu reagieren. Wie Schwesig hinwies, habe man dies auch während der Corona-Pandemie so getan. Im Jahr 2020 hatte Mecklenburg-Vorpommern erstmals die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse ausgesetzt und seinerzeit neue Kredit in Höhe von 2,85 Milliarden Euro beschlossen. Diese Maßnahme ist nur in absoluten Notlagen zulässig.
Nicht unerwähnt bleiben soll, dass der Umfang dieses Corona-Schutzfonds umstritten war. Mit den Fördergeldern wurde leider auch Investitionen getätigt, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen.