Bei der Rentenhypothek handelt es sich um eine besondere Form eines Kredites, der für Immobilienbesitzer geeignet ist, die zur älteren Generation gehören. Bei der Rentenhypothek bekommt der Immobilienbesitzer einen sehr hohen Anteil des Beleihungswertes als Darlehen. Jede Immobilie hat einen sogenannten Beleihungswert. Üblicherweise liegt die Rentenhypothek bei 50 bis 60 % des eigentlichen Beleihungswertes. Die Besonderheit des Kredites liegt darin, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt werden muss. Im Grunde zahlt der Immobilienbesitzer nur die Zinsen und eventuelle Nebenkosten über die gesamte Laufzeit. Die Tilgung des Kredites erfolgt mit dem Tod des Immobilienbesitzers. Sobald er gestorben ist bekommt der Kreditgeber die Immobilie zugesprochen. Dafür muss der Kreditgeber, in der Regel die Hausbank ins Grundbuch eingetragen werden.
Inhalt
Der Beleihungswert als Grundlage für die Rentenhypothek
Grundsätzlich hat jede Immobilie einen bestimmten Wert. Dieser Wert wird als Verkehrswert bezeichnet. Es handelt sich um den Wert, welches die Immobilie zum Zeitpunkt hat. Der Verkehrswert spielt beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie eine bedeutende Rolle und muss im Bedarfsfall ermittelt werden. Gerade bei einer Finanzierung spielt der Beleihungswert eine bedeutende Rolle. Der Beleihungswert ist nicht der Verkehrswert. Der Beleihungswert ist der Wert einer Immobilie für welchen die Immobilie belastet werden kann. Banken können bei der Kreditvergabe die Immobilie belasten, aber nicht zum Verkehrswert. Sie richten nach nach dem Beleihungswert und der liegt in der Regel 80% vom Verkehrswert. Der Beleihungswert spielt auch in Bezug auf die Rentenhypothek eine Rolle, denn der Immobilienbesitzer hat die Möglichkeit bis zu 60% vom Verkehrswert als Darlehen zu bekommen. Das ist vergleichsweise sehr hoch.
Die Rentenhypothek im Überblick
- Speziell für alle Rentner und Pensionäre geeignet, die eine lastenfreie Immobilie besitzen.
- Bis zu 60% des Beleihungswertes sind als Darlehen möglich.
- Konstante Raten und Zinssicherheit für die komplette Laufzeit denkbar.
- Zins- und Tilgungsleistungen stammen aus dem Darlehen.
- Es gibt verschiedene Sondertilgungsmöglichkeiten.
Die Rentenhypothek und die Umkehrhypothek
In den letzten Jahren wurde der Begriff der Rentenhypothek geändert und heute wird sie als Umkehrhypothek bezeichnet. Die Funktion der Umkehrhypothek ist ganz einfach. Der Immobilienbesitzer braucht ein Darlehen. Der Grund für das Darlehen spielt erst mal keine Rolle. Für das Darlehenanliegen kann er sich an die Bank oder an eine Versicherung wenden. Eine der beiden Parteien geben die Möglichkeit ein Darlehen zu bekommen. Das Darlehen kann entweder monatlich als Monatsrate oder als einmaliger Betrag ausgezahlt werden. Im Gegenzug wird der Geldgeber (Versicherung oder Bank) ins Grundbuch eingetragen. Der Immobilienbesitzer zahlt weder Zinsen noch beginnt er das Darlehen zu tilgen. Zinsen und Darlehen werden aufaddiert und somit wird deutlich, dass die Schuld durch den Zinssatz steigen wird. An diesem Punkt kommt der Begriff Umkehrhypothek zum Einsatz, denn das Darlehen wird schließlich nicht, wie bei einem normalen Darlehen durch Ratenzahlungen abgezahlt, sondern erhöht sich durch die Zinslast. Das Darlehen wird erst abgelöst, wenn der Immobilienbesitzer stirbt. Der Geldgeber wird die Immobilie verkaufen und den Erlös zur Tilgung des Darlehens verwenden.
Die Geschichte hinter der Rentenhypothek
Die Idee der Rentenhypothek stammt aus dem angelsächsischen Raum. Die Reverse Mortage ist in den USA ein Teil der Altersvorsorge und ist auch in Großbritannien bekannt. Der amerikanische Staat sorgt sogar dafür, dass es kein Risiko dafür gibt, dass der Immobilienbesitzer ein sehr langes Leben hat. Er übernimmt das Risiko. In Deutschland sind die Sicherheitsabschläge für eine solche Hypothek sehr hoch und das bedeutet, dass am Ende kein hohes Darlehen rauskommen wird. Die Hannoversche ist eine der wenigen Versicherer, die eine Rentenhypothek im Sortiment haben. Die Rentenhypothek ist in Deutschland nicht nur bei den Verbrauchern sehr unbeliebt, auch bei Banken und Versicherern sind sie nicht gern gesehen. Immobilienbesitzer werden von der Schuldenhöhe meist erschreckt, die am Ende vorhanden ist.
Die Banken und Versicherer sind der Meinung, dass das Angebot mangelhaft ist, denn es gibt im europäischen Wohnimmobilienkreditrecht einen bestimmten Hinweis. Dieser Hinweis sorgt dafür, dass der Bereich der Rentenhypotheken in Deutschland eigentlich als tot angesehen werden kann.
Vorteile der Rentenhypothek
Die Rentenhypothek bietet einige Vorteile. Zum einen bietet sich diese Hypothekenform für alle älteren Semester an, die eine Immobilie ihr Eigen nennen und ein Darlehen aufnehmen wollen. Zum anderen eignet sich die Rentenhypothek gerade für alleinstehende Personen, die keine Nachkommen beziehungsweise keine Erben haben. Die Immobilie geht nach dem Tod in die Hände der Bank über, die den Verkauf der Immobilie veranlasst und somit das Darlehen mit dem Erlös tilgt. Für eventuelle Hinterbliebene kann die Rentenhypothek ebenfalls ein Vorteil sein, nämlich wenn Schulden vorhanden sind. Die Schulden bei der Bank werden mit dem Verkauf der Immobilie getilgt und sollte ein Rest übrig bleiben, können auch andere Schulden bezahlt werden.
Mit Hilfe der Rentenhypothek kann der Immobilienbesitzer eine gute Finanzspritze bekommen und sich einen lang gehegten Traum erfüllen. Die Höhe der Finanzspritze hängt vom Alter und Wert der Immobilie ab. Die Bank wird nur eine Immobilie nehmen, die sich im Nachhinein sehr gut verkaufen lassen wird.
Nachteile der Rentenhypothek
Es gibt einen entscheidenden Nachteil bei der Rentenhypothek und dieser betrifft eventuelle Nachkommen. Sollte der Immobilienbesitzer eine Rentenhypothek abgeschlossen haben, dann haben die Hinterbliebenen kein Recht auf die Immobilie. Die Immobilie geht nach dem Tod des Rentenhypothek-Nehmers an die Bank und wird in den meisten Fällen gewinnbringend veräußert. Die Hinterbliebenen haben kein Anrecht auf einen Teil oder die ganze Immobilie. Die einzige Möglichkeit, die Hinterbliebene haben, ist die Immobilie zu kaufen.
Rentenhypothek als Alternative zum Verkauf
Trotz der Rentenhypothek können die Darlehensnehmer im Haus wohnen bleiben und trotzdem über zusätzliche finanzielle Mittel verfügen. Die Verwendung des Darlehens ist vollkommen frei. Er ist an keinen Verwendungszweck gebunden und das macht die Rentenhypothek sehr interessant. Grundvoraussetzung für eine Rentenhypothek ist aber immer, dass die Immobilie möglichst schuldenfrei sein sollte. Auch bei einer kompletten Schuldenfreiheit bekommt der Immobilienbesitzer nicht 100% des Verkehrswertes, sondern nur bis zu 60%, darf dafür aber bis zu seinem Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben und muss das Darlehen nicht zurückzahlen. Aus diesen Gründen bietet sich die Rentenhypothek als Alternative zum Verkauf an. Schließlich weiß kein Mensch wie lange er wirklich leben wird und ein Verkauf im hohen Alter sorgt meist dafür, dass ein Umzug bevorsteht und das kann nicht nur zu finanziellen Problemen führen, sondern ist im hohen Alter auch nicht so einfach.
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