Inhalt
- 1 Was verbirgt sich hinter der Bezeichnung Darlehensbedingungen?
- 2 Allgemeines zu Darlehensbedingungen
- 3 Wie sieht es mit möglichen Bank- und Bearbeitungsgebühren aus?
- 4 Was ist noch in den Darlehensbedingungen zu finden?
- 5 Warum sind Darlehensbedingungen so wichtig?
- 6 Was ist, wenn die Darlehensbedingungen unübersichtlich sind?
Was verbirgt sich hinter der Bezeichnung Darlehensbedingungen?
Hinter der Bezeichnung Darlehensbedingungen werden auch die sogenannten Darlehenskonditionen bzw. Kreditkonditionen verstanden. Es handelt sich um die im Bankwesen üblichen Bestandteile eines Vertrages, mit denen die Banken als Kreditgeber mögliche Darlehen oder Kredite an ihre Kreditnehmer vergeben. In aller Regel werden die Darlehensbedingungen in gedruckter Version als Anlage einem Kredit- oder Darlehensvertrag beigefügt.
Allgemeines zu Darlehensbedingungen
Die Bedingungen für die Aufnahme und Gewährung eines Kredites oder Darlehens sind keine echten Bedingungen im Rechtssinne. Es handelt sich eigentlich nur um die Bestandteile eines Kredit- oder Darlehensvertrages. Hierin sollen die Voraussetzungen eindeutig geregelt werden, wie eine Darlehensvergabe auszusehen hat. Möchte jemand einen Kredit aufnehmen, dann sind die Kreditkonditionen ein Teil des Kreditangebotes, zu dem der Kreditnehmer das Kreditangebot annehmen kann. In aller Regel ist die Bank bzw. der Kreditgeber nur für einen bestimmten Zeitraum an sein Kreditangebot gebunden. Der Kreditnehmer kann selbst entscheiden, ob er den Kredit annehmen möchte oder nicht. Erst durch beiderseitige Erklärung kommt dann der Kreditvertrag zustande.
Der Kreditnehmer ist danach verpflichtet, bis zu Ablösung des Kredites die vereinbarten Kreditbedingungen bzw. Darlehensbedingungen einzuhalten. Darlehensbedingungen gelten sowohl für gewerbliche als auch private Kreditgeschäfte. Die Darlehensbedingungen sind immer schriftlich festzuhalten. Neben dem eigentlichen Kreditvertrag werden zu den dort enthaltenen Angaben in den Darlehensbedingungen nochmals diese ausführlich erläutert. Hierzu gehören beispielsweise folgende Hinweise:
- der Kreditbetrag
- die Kreditart
- der Nominalzinssatz
- der effektive Jahreszins
- der Auszahlungskurs (Disagio)
- Bearbeitungsgebühren
- Bereitstellungsprovision
- Überziehungsprovision
- Dauer der Zinsfestschreibung
- die Tilgungsform
- die Tilgungsfälligkeit
- der Tilgungsplan
- die Bestellung von möglichen Kreditsicherheiten
- die Auszahlungsvoraussetzungen
- das Einreichen von Beleihungsunterlagen.
Wie sieht es mit möglichen Bank- und Bearbeitungsgebühren aus?
Interessant ist, dass die meisten Bank- und Bearbeitungsgebührenfür Darlehen und Kredite an natürliche Personen im Rahmen des Verbraucherschutzes durch den Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärt worden sind. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge bzw. Konsumentenkredite. Seit Mai 2014 dürfen diese von den Banken und Kreditgebern nicht mehr erhoben werden. Der BGH hatte diesbezüglich im Mai und nochmals im Oktober 2014 per Entscheid darauf hingewiesen. Grundlage hierfür ist § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB, wonach die von den Banken angestrebten Bearbeitungsgebühren für Privatkredite unzulässig sind. Die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten für sogenannte Verbraucherkreditverträge entspricht nach dieser Vorschrift nicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu diesen Kredit- bzw. Darlehensarten gehören unter anderem auch die traditionellen Ratenkredite, Autokredite sowie die Darlehen für eine Immobilienfinanzierung.
Was ist noch in den Darlehensbedingungen zu finden?
Rücktritt vor Auszahlung des Darlehens
Häufig ist gleich zu Beginn der schriftlich niedergelegten Darlehensbedingungen der Punkt über den Rücktritt vor Auszahlung des Darlehens zu finden. Dabei kann die Bank vor der Auszahlung selbst zurücktreten, wenn die mit dem Darlehensangebot angeforderten Unterlagen vom Darlehensnehmer nicht vorgelegt werden oder wenn wegen des Anspruchs auf Auszahlung ein Zahlungsverbot ergeht oder der Auszahlungsanspruch gepfändet oder abgetreten wird. Ebenso wird in diesem Punkt auch geklärt, dass die Bank von der Auszahlung zurücktreten kann, wenn Tatsachen eintreten, die zum Beispiel bei der Darlehensauszahlung zu einer vorzeitigen Fälligkeit oder das Kündigungsrecht der Bank auslösen.
Vorzeitige Rückzahlung oder Kündigung durch den Darlehensnehmer
In einigen Fällen benötigt der Darlehensnehmer den Kredit nicht mehr, weil er zum Beispiel vermögend geworden ist. In diesem Fall müssen die Darlehensbedingungen auch den Fall einer vorzeitigen Rückzahlung oder Kündigung berücksichtigen. Zum Teil sind hier Regelungen seitens der Bank zu finden, dass ein Verbraucherdarlehen nach Ablauf von 6 Monaten seit der Auszahlung des Darlehens unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ganz oder teilweise gekündigt werden darf.
Zu beachten ist, dass bei einer vorzeitigen Rückzahlung sich die Restschuld um die Zinsen und laufzeitrelevanten Darlehenskosten vermindert. In den meisten Fällen soll eine Rückzahlungssumme mindestens 3 Monatsraten umfassen.
Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Möglichkeit der Bank ein Darlehen vorzeitig zu kündigen. Dies kommt dann in Betracht, wenn der Darlehensnehmer mit zwei Darlehensraten in Verzug ist. Auch hier kann es anderweitige Regelungen geben.
Haftung der Bank
Viele Banken haben in den Darlehensbedingungen einen Haftungspunkt aufgenommen. Darin verpflichtet sich die Bank, unbegrenzt für jede von ihr zu vertretende Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit. Weitere Sorgfaltspflichten werden aufgelistet, wenn es sich zum Beispiel um einen Autokredit handelt. So können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn die Bank zum Beispiel die Fahrzeugpapiere nicht rechtzeitig wieder an den Fahrzeughalter zurücksendet. Solche Schadenersatzansprüche können aber nur bei grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ein wichtiger Punkt bei den Darlehensbdingungen ist zum Beispiel das anwendbare Recht. Darin unterliegen der Darlehensvertrag und auch die Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und –nehmer dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort ist meist der Hauptsitz und Standort der kreditgebenden Bank. Zudem ist meist auch der Standort gleichzeitig der Gerichtsstand, der für Darlehensnehmer und Darlehengeber gleichermaßen gilt.
Warum sind Darlehensbedingungen so wichtig?
Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, muss zunächst einige Anforderungen erfüllen. So können in den sogenannten Allgemeinen Darlehensbedingungen festgelegt werden, dass ein bestimmtes Einkommen vorhanden sein muss und ein positiver Schufa-Eintrag die Rückzahlung sicherstellen soll. Leider hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass viele Darlehensnehmer kaum in der Lage waren, ein aufgenommenes Darlehen wieder zurückzuzahlen. Aus diesem Grund haben die Darlehensgeber ihre eigenen Anforderungen verschärft. Durch spezielle Darlehensbedingungen sollen alle möglichen Widrigkeiten beleuchtet werden, um den Kreditnehmer gleich zu Beginn auf mögliche Rückzahlungsbedingungen hinzuweisen. Insoweit werden für beide Vertragsparteien alle möglichen Rückzahlungsbedingungen ausführlich aufgeführt. Hiervon profitieren letztlich die Darlehensgeber als auch die Darlehensempfänger. Die Banken handeln hier ihre Sicherheiten aus und verpflichten sich gleichzeitig zur Erfüllung einer ordnungsgemäßen Darlehensauszahlung.
Was ist, wenn die Darlehensbedingungen unübersichtlich sind?
Darlehensnehmer sollten die Darlehensbedingungen sich in aller Ruhe ansehen. Auf das richtige Verständnis kommt es hier an, wobei jedoch nicht unerwähnt bleiben soll, dass viele Punkte nicht ganz so eindeutig und verständlich für den Laien herüberkommen. In diesem Fall sollte sich niemand scheuen, den Bankberater zu fragen. Das geschulte Bankpersonal kann in aller Regel genau Auskunft über die einzelnen Punkte der schriftlich verfassten Darlehensbedingungen geben. Ebenso stehen für diese Zwecke auch unabhängige Finanzexperten mit Rat und Tat zur Seiten. Nur wenn wirklich alle Punkte verstanden worden sind, sollte der Abschluss eines Darlehensvertrages gewagt werden.
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