Die Abtretung oder auch Zession genannt, bezeichnet einen Vorgang, bei dem Forderungen von einem Gläubiger an einen anderen übertragen werden. Letzterer tritt in diesem Prozess als der Zessionär auf und übernimmt die Forderung, um sie im eigenen Namen geltend machen zu können. Im Handels- und Kreditwesen wird von dem Instrument der Zession dann Gebrauch gemacht, wenn ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Neben der offenen Abtretung, wo der Schuldner über die Zession informiert wird, kennt das Finanzwesen noch eine weitere Form der Abtretung. Wird der Schuldner nicht über die Übergabe seiner Verpflichtungen informiert, spricht man von einer stillen Zession.
Die Abtretung bezeichnet in der Baufinanzierung einen Vorgang, bei dem Forderungen von einem Gläubiger zu einem anderen übertragen werden. Bei einem eventuellen Prozess übernimmt der Gläubiger, der die Forderung übertragen bekam, die Forderung des ausstehenden Betrags über seinen eigenen Namen. Im Kreditwesen wird von dieser Möglichkeit oft Gebrauch gemacht, wenn der Schuldner der Forderung der kreditgebenden Bank nicht nachkommen konnte. Hierbei gibt es zwei Formen der Abtretung: Zum einen die offene, bei der der Schuldner von seinem neuen Gläubiger über die Abtretung informiert wird. In manchen Fällen wird aber auch von der Form Gebrauch gemacht, bei der der Schuldner nicht über die Übergabe informiert wurde.
Eine Abtretung ist die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung. Der Gläubiger tritt sie an einen Dritten ab, der nunmehr neuer Gläubiger des bisherigen Schuldners ist.
Bei einer Abtretung, die oft auch als Zession bezeichnet wird, werden Rechte aus einem Vertrag an einen Dritten übertragen. Dies kommt beispielsweise bei der Abtretung einer Lebensversicherung sehr häufig vor. Der Versicherungsnehmer tritt in diesem Fall das Recht auf Auszahlung der Versicherungssumme an die Bank ab. Alternativ kann eine Abtretung auch bei Mietforderungen erfolgen, etwa wenn ein Mehrfamilienhaus finanziert und die Mietzahlungen als Sicherheiten genutzt werden. Ebenfalls häufig ist die Abtretung von Arbeitseinkommen.
Stille und offene Zession
Bei diesen Abtretungen unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer stillen und einer offenen Zession. Bei der stillen Abtretung wird der Abtretungsvertrag ausschließlich zwischen Kreditnehmer und Bank vereinbart, der Zahlungspflichtige wird nicht informiert. Erst dann, wenn Schuldner mit Zahlungen in Verzug sind, kann die Abtretung öffentlich gemacht werden. Bei einer offenen Zession hingegen wird die Abtretung mit Vertragsabschluss offengelegt, sodass eine schuldbefreiende Zahlung nur noch an den Gläubiger möglich ist.
Die Abtretung ist die vereinbarte Übertragung von einer Forderung vom bisherigen Gläubiger bzw. Zedent auf einen neuen Gläubiger bzw. Zessionar. Damit bezieht sich die Abtretung auf den Austausch zwischen den Gläubigern. Schuldner und Inhalt der Forderung bleiben hingegen unverändert. Daher wird die Abtretung von anderen Vertragsänderungen wie Schuldübernahme und Novation abgegrenzt. Die Forderung selbst hat einen bestimmten Vermögenswert, deshalb hat die Abtretung eine Bedeutung als Zahlungsmittel, beispielsweise wenn sie anstelle der Erfüllung oder erfüllungshalber abgetreten wird oder wenn sie als Sicherungsmittel behandelt wird.
Die Abtretung ist somit eine Verfügung, die sich auf die Forderung bezieht, allerdings handelt es sich hier nicht um ein dingliches Rechtsgeschäft. Diese Auslegung hängt damit zusammen, dass es hier nicht um ein Recht an einer bestimmten Sache geht, sondern um Ansprüche aus einem Schuldverhältnis. Daher wird die Abtretung als Element des allgemeinen Schuldrechts angesehen. Für dingliche Rechte darf hingegen keine Abtretung durchgeführt werden, denn hier gelten andere Regeln.
Details zur Abtretung und zum Forderungsübergang
Ein Abtretungsvertrag wird in Form einer Verfügung unabhängig vom ursprünglichen Kausalgeschäft vereinbart. Es kann sich zum Beispiel um eine Schenkung, einen Forderungskauf oder eine Geschäftsbesorgung handeln. Auch eine Sicherungsabrede ist möglich. Eventuelle Mängel im Rahmen des Kausalgeschäfts haben keine Auswirkung auf die Abtretung, doch die Forderung kann eventuell kondizierbar sein.
Die entsprechende Einigung ist ein Verfügungsvertrag, der sich an den allgemeinen Vorschriften zur Entstehung und Wirkung der betreffenden Willenserklärungen und Vereinbarungen orientiert. Möglicherweise verstößt eine Abtretung gegen die in § 134 BGB und § 203 StGB festgelegten Vorschriften. Laut § 402 BGB ist der Zedent dazu verpflichtet, die für die Durchsetzung nötigen Unterlagen herauszugeben, auch wenn sie vertraulich sind.
Der Abtretungsvertrag ist selbst auch in formloser Ausführung wirksam. Das ist auch dann der Fall, wenn das Kausalgeschäft einer bestimmten Form bedarf. Grundsätzlich ist die Abtretung abstrakt, da es sich um ein Verfügungsgeschäft handelt. In Ausnahmefällen kann jedoch ein Formzwang für den Abtretungsvertrag gelten.
Für welche Forderungen sind Abtretungen möglich?
Prinzipiell sind sämtliche Forderungsarten abtretbar, doch sie müssen bestimmbar sein. Nicht abtretbar ist eine Forderung, wenn die Vereinbarung mit dem betreffenden Schuldner ausgeschlossen wurde. Hier kann es beispielsweise um Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag gehen.
Wenn für die Forderungsabtretung zunächst der Inhalt dieser Forderung verändert werden muss, ist ebenfalls keine Abtretung möglich. Ein Beispiel dafür sind Ansprüche auf bestimmte Dienstleistungen.
Bei Unpfändbarkeit oder bei einem gesetzlichen Verbot ist eine Forderungsabtretung nicht durchzuführen.
Manchmal werden Teilabtretungen durchgeführt, was jedoch nicht bei allen Forderungen machbar ist. Nur wenn sie teilbar sind, kann dieser Schritt in die Wege geleitet werden. In anderen Fällen werden zukünftig generierte Forderungen abgetreten. Hier spricht man von der Vorausabtretung, die typischerweise Sicherungszwecken dient.
Bei einer Rahmenzession oder Globalzession werden mehrere Forderungen gleichzeitig abgetreten. Wenn eine Forderung gleich mehrfach abgetreten wird, ist von der Doppelabtretung die Rede. Die abtretende Partei hat jedoch nur das Recht für die erste Abtretung, sodass die zweite Abtretung nicht wirksam ist.
Komplexe Details zur Abtretung
Bei der Abtretung kommt es zum Forderungsübergang, wobei der Zedent jedoch der Vertragspartner bleibt und deshalb auch eine Einrede gegenüber dem Schuldner geltend machen kann. Im Zusammenhang mit einer Vorausabtretung erwirbt der Zessionar die betreffende Forderung erst dann, wenn sie entsteht. Gegebenenfalls können die Details zur vorausabgetretenen Forderung schriftlich festgehalten werden, um die Rechtspositionen zu klären. Bei einer Übertragung sollte man genau prüfen, ob ein Direkterwerb oder ein Durchgangserwerb vorliegt.
Unter anderem geht es bei diesem Thema um den Übergang von Neben- oder Vorzugsrechten. Der Zessionar erhält zum Beispiel Pfandrechte, Hypotheken oder Bürgschaften. Diese Rechte sind direkt abhängig von der bestehenden Forderung und orientieren sich daher an den entsprechenden akzessorischen Sicherheiten. Hier spielt besonders die Vormerkung eine relevante Rolle. Auskunftsansprüche und andere unselbständige Hilfsansprüche können ebenfalls übergehen.
Die Sicherungsabtretung wird für die Absicherung von einem Bank- oder Warenkredit eingesetzt. Das Kausalgeschäft ist hier der Sicherungsvertrag, der festlegt, dass die Forderung lediglich im eintretenden Sicherungsfall verwertet wird. Wenn der Kredit zurückgezahlt wird, erfolgt die entsprechende Rückabtretung.
Für die Finanzierungen von Unternehmen sind Globalzessionen und Mantelzessionen interessant. Hier werden sämtliche Forderungen vom Zedenten gegen die Drittschuldner abgetreten. Bei der Rahmenzession handelt es sich zumindest um die Forderungen aus den festgelegten Geschäftsbeziehungen, bei denen es um die Abtretung an den Zessionar geht.
Unterschieden wird hier durch die Rechtswirksamkeit der vorliegenden Zessionslisten, die die Forderungen enthalten. Die Mantelzession hat für die Aushändigung der Zessionslisten an die verantwortliche Bank eine konstitutive Bedeutung. Im Gegensatz dazu hat die Globalzession nur eine deklaratorische Bedeutung. Daher wird letztere gleichzeitig mit dem Entstehungszeitpunkt der Forderung rechtswirksam.
Häufig wird die Sicherungsabtretung als stille Zession behandelt. Hier wird die Forderung vom Zedenten abgetreten, während dieser gleichzeitig vom Zessionar die Ermächtigung für die Einziehung erhält.
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