Ob man einen Kredit in Anspruch nehmen will oder lieber nicht, das sollte man sich spätestens bis zu dem Zeitpunkt überlegt haben, zu dem die Unterschrift unter den Vertrag fällig wird. Zwar ist es ohnehin schon schwer genug heutzutage, einen Kredit zu bekommen, aber sofern man darauf tatsächlich verzichten kann, sollte man dies auch tun. Kommt dieser Gedanke aber erst nach Kreditgenehmigung und abgeschlossenem Vertrag, kann es zu Problemen kommen. Grundsätzlich ist hier nämlich der juristische Grundsatz zu beachten, dass man Verträge einzuhalten hat. Tut man dies nicht, sind die entsprechenden Folgen im Vertrag und im Gesetz geregelt, und die können sehr unangenehm sein. Daher kann man jetzt auch grundsätzlich nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, genauso wenig kann die Bank dies tun.
Das bedeutet für den Kreditnehmer, dass er die Kreditsumme innerhalb der vereinbarten Fristen auch entgegen nehmen muss.Bei gewöhnlichen Krediten kann der Kunde ohnehin kaum in Verzug kommen, da die Kreditsumme meistens auf das Kundenkonto überwiesen wird. Ein Zutun des Kunden ist also nicht erforderlich. Bei moderneren Kreditformen kann das jedoch durchaus vorkommen. Standardisierte Konsumkredite, wie sie heute vielerorts angeboten werden, kommen meist bar zur Auszahlung. Der Kunde muss sie also an der Kasse entgegen nehmen und genau dazu ist er auch verpflichtet. Jetzt ist es zu spät um es sich anders zu überlegen. Der Kreditgeber kann auf die Abnahme des Geldes bestehen. Auch nach der Entgegennahme kann man das Geld nicht einfach wieder zurück geben.
Aber jede Regel kennt Ausnahmen. So ist es im Rahmen der Kulanz möglich, dass die Bank auf das Geschäft verzichtet. Das wird sie bei guten Kunden tun, wenn die bisherigen Geschäftsbeziehungen lukrativ waren und vor allem in Zukunft entsprechende Geschäfte erwarten werden können.
War die Kreditentscheidung problembehaftet wird die Bank über einen Sinneswandel des Kunden vielleicht sogar glücklich sein. Ist die Bonität des Kunden nur grenzwertig und es besteht die Gefahr, dass das Geschäft nicht einwandfrei abgewickelt werden wird, hat besonders der zuständige Bankberater ein eigenes Interesse, den Vertrag rückgängig zu machen. Jede Störung wird nämlich ihm zur Last gelegt, da er für seine Entscheidungen verantwortlich ist.
Da mit der Kreditvergabe innerhalb der Bank Kosten entstehen, da der Aufwand bis zur Auszahlung nicht unerheblich ist, bietet es sich an, der Bank dafür eine Entschädigung anzubieten, damit sie bei einem Rücktritt nicht auch noch Geld verliert. Kann die Bank sich schadlos halten, besteht die Chance, dass sie das Geschäft rückabwickelt.