Eine Kreditaufnahme ist nicht nur allein, sondern auch zu Zweit möglich. Das gilt für die verschiedensten Arten von Finanzierungen. Doch wenn ein Darlehen gemeinsam mit einer anderen Person aufgenommen wird, sind verschiedene Dinge zu beachten.
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Gründe
Die Gründe für eine Darlehensaufnahme zu Zweit sind sehr vielfältig. Üblicherweise ist es jedoch so, dass beide Parteien hiervon profitieren.
Eine Kreditaufnahme zu Zweit kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen. In der Regel verhält es sich schlichtweg so, dass die beiden Personen eine Finanzierung für einen gemeinsamen Kauf durchführen möchten. So ist es beispielsweise oftmals der Fall, dass beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung beide Partner das Darlehen unterschreiben.
Hierbei handelt es sich um ein übliches Vorgehen, denn schließlich möchten auch beide Parteien zusammen in die Immobilie einziehen.
Ebenso gut kann es sein, dass es sich um einen Kredit zur Renovierung oder Modernisierung der gemeinsamen Wohnung handelt. Vielleicht steht aber auch der Kauf neuer Möbel an. Oder der Kredit wird dazu genutzt, um die gemeinsame Stromrechnung zu stemmen, die höher als erwartet ausgefallen ist. Doch auch die Finanzierung eines gemeinsamen Hobbys oder des lang ersehnten Traumurlaubs ist bei einer Kreditaufnahme zu Zweit möglich. Dementsprechend wird ein Darlehen zumeist dann zusammen aufgenommen, wenn beide Parteien Vorteile aus dem Kredit ziehen.
Ausnahmen
Eine Kreditaufnahme zu Zweit ist nicht nur bei Partnern, sondern auch bei anderen Personen denkbar, wie etwa bei Freunden, Geschwister, Eltern und Kinder.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So kann es beispielsweise durchaus sein, dass ein Elternteil einen Kredit zusammen mit seiner Tochter oder dem Sohn aufnimmt. Hier ist es einerseits denkbar, dass beide Parteien von dem Darlehen profitieren. Ebenso gut ist es jedoch auch möglich, dass lediglich eine Person den Kreditbetrag für sich allein nutzt. Der andere Kreditnehmer hat dann beispielsweise lediglich dabei geholfen, das Darlehen zu erhalten und/oder bessere Konditionen zu erhalten.
Hierbei ist es ebenfalls denkbar, dass zwei Freunde oder gute Bekannte zusammen das Darlehen aufnehmen, um sich gemeinsam die unterschiedlichsten Wünsche zu erfüllen.
Passender Zweit-Kreditnehmer
Sofern möglich, sollte die Auswahl des zweiten Darlehensnehmer am besten mit Bedacht erfolgen. Im besten Fall ist es eine Person, zu der bereits seit Längerem ein gutes Verhältnis besteht.
Wenn es sich bei dem zweiten Kreditnehmer beispielsweise nicht gerade um den Ehepartner handelt, ist es unbedingt ratsam, sich gut zu überlegen, wen man nach einer zweiten Darlehensnehmerschaft fragt.
Im Idealfall handelt es sich um eine Person, zu der man im Allgemeinen bereits seit Längerem ein gutes beziehungsweise sehr gutes Verhältnis pflegt. Das ist deshalb empfehlenswert, da es bei finanziellen Angelegenheiten im Allgemeinen gerne einmal zu Streitigkeiten, Missverständnissen oder ähnlichen Problemen kommt. Wer sich jedoch sonst gut verträgt, wird sicherlich auch hier zu einer Einigung gelangen.
Handelt es sich bei dem zweiten Kreditnehmer dagegen beispielsweise um die sowieso verhasste Schwiegermutter, dann wird der in der Regel ohnehin bereits sehr fragile Familienfrieden sicherlich noch mehr leiden. In einem solchen Fall sind Zerwürfnisse oftmals bereits „vorprogrammiert“.
Kreditvoraussetzungen
Damit es zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommt, sind die diversen Vorgaben der Banken zu erfüllen. Bei einer gemeinsamen Darlehensaufnahme gilt das für beide Parteien.
Bei einer Darlehensaufnahme zu Zweit ist unbedingt zu beachten, dass hier beide angehende Kreditnehmer die Darlehensvoraussetzungen der Bank erfüllen müssen. Die jeweiligen Vorgaben variieren beispielsweise je nach Darlehensart und -höhe sowie Kreditinstitut.
Üblicherweise wird jedoch vor allem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe, eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Des Weiteren ist in der Regel ebenfalls ein deutsches Girokonto sowie ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland notwendig. Des Weiteren kann die Bank unter Umständen auch Sicherheiten verlangen. Dazu gehören etwa Wertanlagen sowie bereits abbezahlte Immobilien.
Schlechte Bonität
Bei einer schlechten Bonität müssen die Antragsteller mit höheren Zinsen rechnen. Ebenso kann es sein, dass die Bank den Darlehenswunsch sogar komplett ablehnt.
Verfügt jedoch einer der beiden Antragsteller über eine nicht ganz so gute oder sogar schlechte Bonität, dann wirkt sich dies auf die Darlehensvergabe aus.
Dabei gilt im Allgemeinen: Umso schlechter die Kreditwürdigkeit, desto höher steigen die Zinsen. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Bank bei einer schlechteren Bonität ein höheres Kreditrisiko eingeht. Ist die Kreditwürdigkeit zu schlecht, verweigert die Bank die Darlehensvergabe.
Aufgrund dessen ist es in solchen Fällen gemeinhin die deutlich bessere Wahl, den benötigten Kredit nicht zusammen, sondern allein aufzunehmen. Denn andernfalls sind gemeinhin höhere Zinsen zu bezahlen oder die Kreditvergabe kommt überhaupt nicht zustande. Oder es wird, falls möglich, sogar komplett auf das Darlehen verzichtet.
Gute Bonität
Ist bei beiden Kreditnehmern eine gute Kreditwürdigkeit vorhanden, wird oftmals von verschiedenen Vergünstigungen profitiert. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen günstigeren Zinssatz handeln.
Besitzen beide Antragsteller dagegen eine gute Bonität, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe gemeinhin nichts mehr im Wege. Ganz im Gegenteil: Es kann sogar von Vorteil sein, ein Darlehen zu Zweit aufzunehmen. Das kommt daher, dass die Bank auf diese Weise von einer höheren Kreditabsicherung profitiert. Dadurch ist es oftmals möglich, günstigere Zinsen oder andere Vergünstigungen zu erhalten, was zumeist ein nicht zu verachtendes Sparpotenzial mit sich bringt.
Sollte es beispielsweise dazu kommen, dass einer der beiden Kreditnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, tritt die Bank auf den zweiten Kreditnehmer zu. Dieser ist dann dazu verpflichtet, die jeweils noch offenstehende Darlehensschuld vollständig zu tilgen.
Trennung
Kommt es zu Trennung oder Ähnlichem, dann sind beide Kreditnehmer dennoch dazu verpflichtet, ihren Vereinbarungen aus dem Kreditvertrag vollständig nachzukommen.
Kommt es während der Abzahlung des Darlehens dennoch zu einer Trennung, beziehungsweise einem Zerwürfnis, dann spielt das für die Bank gemeinhin keine Rolle. Das bedeutet, dass die monatlichen Raten dennoch, wie im Kreditvertrag geregelt, zu begleichen sind. Dabei ist es für das Kreditinstitut üblicherweise auch vollkommen irrelevant, welcher der beiden Kreditnehmer von der finanzierten Sache profitiert.
Ist einer der beiden Personen jedoch wider Erwarten nicht mehr dazu in der Lage, die monatlich vereinbarte Darlehensrate zu begleichen, dann wird die Bank die restliche, noch offenstehende Kreditschuld von dem anderen Darlehensnehmer einfordern. Aufgrund dessen sollte man es sich idealerweise bereits im Vorfeld sehr gut überlegen, ob eine zweite Kreditnehmerschaft eingegangen wird oder ob man vielleicht doch besser ablehnt.