Unter einer Rechtschutzversicherung versteht man eine Versicherung, die den oder die
Versicherungsnehmer primär gegen das Risiko eines möglichen Rechtsstreites absichert.
Rechtsschutzversicherungen werden von Versicherungsgesellschaften sowohl für Privatpersonen,
als auch für Unternehmen angeboten. Dabei gilt die Rechtschutzversicherung in der Regel nicht
pauschal für jedes Rechtsrisiko, sondern für Rechtsrisiken in einzelnen Bereichen.
Auf die versicherten Bereiche begrenzt bieten Rechtschutzversicherungen in der Regel die
gesetzlich festgelegten Anwaltskosten eines frei wählbaren Rechtsanwaltes, notwendige
Zeugengelder und Honorare für Sachverständige, anfallende Gerichtskosten und die
Rechtskosten des Gegners, wenn diese normalerweise vom Versicherungsnehmer übernommen
werden müssten. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Bußgelder und Geldstrafen.
Da für die Versicherungsgesellschaften im Versicherungsfall hohe Kosten entstehen können, sind
Rechtschutzversicherungen meistens sehr kostspielig. Um die Kostenbelastung durch die
Versicherungsprämien für den Versicherungsnehmer zu reduzieren, bieten viele Gesellschaften
auch Tarife mit einer vergleichsweise hohen Selbstbeteiligung an.
Rechtschutzversicherungen können beispielsweise für folgende Bereiche abgeschlossen werden:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Sozialgerichts-
Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standes-
Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-
Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Rechtsschutz in Unterhaltssachen,
Rechtsschutz in Ehesachen.
Inhalt
Versicherung und Rechtsschutzversicherung – Geschichte
Versicherungsähnliche Zusammenschlüsse gab es bereits in der Antike. So entstanden z.B. im
alten Rom Zusammenschlüsse von weniger bemittelten Leuten, um aus gemeinsamen Leistungen
die teuren Bestattungen zu finanzieren. Die mittelalterlichen Gilden boten ihren Mitgliedern
finanziellen Schutz für Brände oder verunglückte Handelsschiffe. Ende des 16. Jahrhunderts gab
es in Hamburg den ersten deutschen Seevertrag. Zur gleichen Zeit entstand in England eine erste
Lebensversicherung. Etwa 200 Jahre später wurde in England die erste Sachversicherung ins
Leben gerufen. Die modernen Versicherungen entwickelten sich vor allem im 19. und 20.
Jahrhundert.
Die Rechtsschutzversicherung stellt eine der eher jungen Versicherungen dar. Zuerst wurde
rechtlicher Beistand von den verschiedensten Berufs- und Interessenverbänden geleistet. Das
waren beispielsweise Bauernverbände, Verbände für das Kreditwesen, Gewerkschaften und
weitere Verbände.
Mit dem „Gesetz zur Verhütung von Missbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung“ von
1935 wurde die Tätigkeit der Rechtsbeistände in Deutschland geregelt. 1964 wurde dieses Gesetz
vom RBerG (Rechtsberatungsgesetz) und in der Folge 2008 vom RDG
(Rechtsdienstleistungsgesetz) abgelöst. Während die Gerichtsverfahren durch die
Verfahrensordnung geregelt werden, regelt dieses Gesetz Rechtsdienstleistungen außerhalb und
am Rande der Gerichtbarkeit wie Gutachten, Mediation oder Schlichtung. Bereits die erste
Gesetzgebung von 1935 schränkte die Rechtstätigkeiten von unbefugten Personen erheblich ein.
Die gesetzlichen Regelungen führten dazu, dass für Rechtsstreitigkeiten hohe Beratungskosten
durch dazu befugte Personen aufzubringen waren, auch für Beratungen, die ein gerichtliches
Verfahren verhindern sollten. Die Rechtsschutzversicherung gewann dadurch insbesondere in der
Zeit nach dem 2. Weltkrieg Bedeutung. Im Jahr 1952 konnten ein Rechtsschutz für Schadenersatz
und ein Strafrechtsschutz versichert werden. In den folgenden Jahrzehnten wurde das Feld für die
Leistungen von Rechtsschutzversicherung erheblich ausgebaut werden. Noch immer sind von den
Rechtsschutzversicherungen nicht alle rechtliche relevanten Fälle abgedeckt, jedoch bieten sie
Schutz für weite Teile des Rechtsschutzes.
Rechtsschutzversicherungen – Schutz vor hohen Kosten beim Rechtsstreit
Eine Rechtsschutzversicherung kann Bürger vor immens hohen Kosten im Zuge eines
Rechtsstreits schützen. Die Versicherung bieten über den Rechtsschutz für Einzelpersonen auch
die Police für die Familie an. Mit einem Rechtsschutz auf Familienbasis sind auch die
erwachsenen Kinder mitversichert. Der Familienrechtsschutz kann bei einer Versicherung von
verheirateten und von zusammenlebenden Paaren in Anspruch genommen werden.
Sehr hohe Kosten verursacht bereits die Inanspruchnahme von Leistungen eines Rechtsanwalts.
Je nach Streitwert kostet schon ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt bis zu 226 Euro. Wird
der Fall vor Gericht gebracht, kommen auf den Betroffenen noch weitere hohe Kosten zu. Leicht
summieren sich im Laufe eines längeren Verfahrens sogar mehrere Tausend Euro.
Eine Rechtsschutzversicherung muss nicht unbedingt über den kompletten Rechtsschutz für alle
von der Versicherung angebotenen Leistungen abgeschlossen werden. Viele Versicherungen
bieten Baukastensysteme an, bei denen Versicherung sich entscheiden können, welche Art von
Rechtsschutz sie persönlich für wichtig halten.
Verhältnis Versicherungskosten und Kosten für den Rechtsstreit
Im Fall, dass es zu einem Rechtsstreit auf einem versicherten Rechtsgebiete kommt, profitiert der
Versicherte sehr vorteilhaft von den Leistungen einer guten Rechtsschutzversicherung. Bei der
Auswahl der Bausteine für eine Versicherung sollten Versicherte allerdings realistisch
einschätzen, wie hoch das Risiko ist, die Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Der
Verkehrsschutz-Rechtsschutz ist für alle Personen von Interesse, die ein Fahrzeug fallen. Zwar
können auch Fußgänger und Radfahrer Verkehrsunfälle verursachen, doch steigt das Risiko mit
den verschiedenen Arten von Motorfahrzeugen. Dabei ist z.B. das Risiko für Motorradfahrer
besonders hoch und selbstverständlich für alle Autofahrer. Da die Schuldfragen von Unfällen sich
oft nicht bis ins letzte Detail vollständig aufklären lassen, kommt es oft für beide Seiten zu hohen
Anwaltskosten und hohe Vergleichszahlungen im Zuge eines angestrebten Verfahrens.
In die verschiedensten Rechtsstreitigkeiten können Personen völlig ohne eigenes Zutun verwickelt
werden. So kann es zu ungerechtfertigten Beschuldigungen in Streitigkeiten unter Nachbarn oder
mit dem Vermieter kommen. Es kann sein, dass Ersatzleistungen für eine Pauschalreise und
andere Leistungen des Reiserechts eingeklagt werden müssen.
Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung für alle Bereiche belaufen sich bei günstigen
Angeboten um die 200 Euro im Jahr bei Selbstbeteiligen von rund 400 Euro pro Jahr. Je nach
Versicherung kann die Selbstbeteiligung Beträge von 150 Euro bis rund 600 Euro betragen. Bis zu
500 Euro im Jahr können die Kosten steigen, wenn eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung
abgeschlossen werden soll. Günstiger ist also der Jahresbeitrag mit Selbstbeteiligung. Die
Selbstbeteiligung kommt nur im Versicherungsfall zum Einsatz, wogegen der hohe Jahresbeitrag
alljährlich während der Vertragslaufzeit zu zahlen ist.
Andere Versicherung mit Rechtsschutz-Merkmalen
Wer ein akzeptables Verhältnis von Kosten und Versicherungsfall erreichen möchte, sollte auch
den Schutz, den bereits andere Versicherungen gewähren nicht außer Acht. Die private Haftplicht
rangiert in puncto Wichtigkeit unbedingt vor einer Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung
bietet einen passiven Rechtsschutz. Bei der Haftpflicht wird vorweg geprüft, ob Ansprüche an den
Versicherten überhaupt rechtens sind. Ist das nicht der Fall, wehrt eine Haftpflichtversicherung
solche Ansprüche ab. Weitere Absicherungen sind z.B. der Kfz-Schutzbrief oder der Mieterverein
mit eigenen Rechtsanwälten und entsprechenden Vertretungen im Rechtsfall.
Wartezeit
Rechtsschutzversicherungen beinhalten eine Wartezeit von in der Regel drei Monaten. Erst dann
können Leistungen in Anspruch genommen werden. Auch treten die Versicherungen nicht für
Rechtsfälle ein, die bereits vor oder während des Abschlusses der Versicherung oder der
Wartezeit eingetreten sind. Ausnahmen werden teils zuglassen, wenn der Anlass schon lange
zurückliegt und der Versicherte mindestens fünf Jahre versichert ist.