Das Refinanzierungsregister ist ein spezielles Register, das entweder in Papierform oder in
elektronischer Form geführt wird. In diesem Register befinden sich alle Forderungen und
Grundpfandrechte, die bei einem Refinanzierungsunternehmen interessant sind. Nicht nur die Höhe
der Summen steht in diesem Register, sondern auch der Übertragungsanspruch für eine Bank, dem
Refinanzierungsmittler oder einem anderen Kreditwesen. Die Unternehmen, die am Ende den
Anspruch geltend machen können werden als Übertragungsberechtigte bezeichnet.
Inhalt
Die Refinanzierungsunternehmen
Gerade in der heutigen Zeit kann es vorkommen, dass ein Unternehmen in Schwierigkeiten gerät.
Die Gründe sind unterschiedlich von der schlechten Auftragslage bis hin zur falschen
Wirtschaftung. In finanziellen Schwierigkeiten haben Unternehmen die Möglichkeit Gegenstände
beziehungsweise Ansprüche im Zuge einer Refinanzierung zu veräussern. Durch den Verkauf wird
das Unternehmen finanziell wieder flüssig und kann seinen täglichen Geschäften problemlos
nachgehen. Ansprüche und Gegenstände aus dem Geschäftsbetrieb können an
Übertragungsberechtigte verkauft werden. Das wir als True-Sale-Verbriefung bezeichnet und dieser
Verkauf wird mit allen Einzelheiten in den Refinanzierungsregister eingetragen.
Die True-Sale-Verbriefung
Die True-Sale-Verbriefung ist eine Verbriefung, die Forderungen in Liquidität umwandeln können.
Die Forderungen werden an eine Zweckgesellschaft verkauft und diese erhalten dafür Wertpapiere.
Diese Wertpapiere werden auch Assed Backed Securities genannt und sind Anleihen, die durch die
Bedienung von Forderungen gedeckt sind. Bei solchen Verbriefungen gibt es hohe Anforderungen.
Das Risiko darf aus dem Forderungspool kommen und nicht aus anderen Quellen. Diese
Anforderung dient zur Sicherheit der Investoren. Die Forderungen müssen rechtlich von der Bank
getrennt werden, welche die Verbriefung verkauft. Es gibt dafür spezielle Zweckgesellschaften, die
sich auf den Bereich festgelegt haben. Diese Zweckgesellschaften werden als Originator bezeichnet.
Der Originator kümmert sich um alle Zahlungsströme, die aus den Forderungen hervorgehen.
Die Bezeichnung Refinanzierungsregister
Der Refinanzierungsregister muss folgende Informationen enthalten:
- die Bezeichnung Refinanzierungsregister
- das Unternehmen, welches im Register geführt ist
- des zur Übertragung Verpflichteten
- die einzelnen Abteilungen innerhalb des Registers
- die Refinanzierungstransaktionen
Innerhalb des Registern sind verschiedene Abteilungen festgehalten. Um einen guten Überblick zu
behalten, müssen immer fortlaufende Nummern eingetragen werden. Unter den fortlaufenden
Nummern stehen die Informationen zu
- den Forderungen und Sicherheiten mit dem jeweiligen Anspruch der
Übertragungsberechtigten - dem Übertragungsberechtigen selbst
- dem genauen Zeitpunkt der Eintragung
- dem Gegenstand der zur Sicherheit dient
(falls ein Gegenstand zur Sicherheit angegeben wird, dann muss auch der rechtliche Grund, der
Umfang, der Sicherheitsrand und das Tagesdatum eingetragen werden, an dem der Vertrag
geschlossen wurde)
Zweck des Refinanzierungsregisters
Die Eintragungen in den Refinanzierungsregister haben einen bestimmten Grund. In erster Linie
können die Übertragungsberechtigten genau nachhalten, welche Gegenstände oder welche Optionen
das Unternehmen an welche Zweckgemeinschaft veräußert hat. Zum anderen spielt der Register bei
einer drohenden Insolvenz eine entscheidende Rolle. Mit Hilfe der Eintragungen können die
einzelnen Zweckgemeinschaften feststellen, welche Gegenstände und Optionen nicht zur Insolvenz
gehören, denn sie gehören den Übertragungsberechtigten. Somit sind diese Gegenstände vor einer
Zwangsversteigerung geschützt und können auch nicht durch eine Arrestvollziehung eingehalten
werden. Nur der Übertragungsberechtigte hat im Falle einer Insolvenz das Recht den Gegenstand zu
verkaufen und so seinen Verlust zu minimieren.
Die Beendigung einer Registerführung
Im Grunde gibt es drei Möglichkeiten, um die Führung im Refinanzierungsregister zu beenden.
- Das registerführende Unternehmen ist nach der Einschätzung der Bundesanstalt zur Führung
eines solches Registers nicht geeignet. - Die Führung des Registers wird an ein anderes Institut überwiesen, wenn alle
Übertragungsberechtigten und deren Gläubiger damit einverstanden sind. - Bei einer Übereinstimmung von allen Übertragunsberechtigten, die im Register geführt
werden. Das ist aber im frühesten Fall erst einen Monat nach der Anzeige bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht möglich.
Refinanzierungsregister für das Insolvenzverfahren
Bei genauer Betrachtung ist das Refinanzierungsregister nicht nur eine Möglichkeit, um ein
Unternehmen aus schwierigen finanziellen Verhältnissen zu helfen, sondern gehört zum größten
Teil zum Insolvenzrecht. Sobald ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist seine Rechnungen zu
begleichen und das Tagesgeschäft aufrecht zu halten, gilt es als Insolvent. Insolvent bedeutet, dass
das Unternehmen im Grunde nicht mehr handlungsfähig ist. Sobald das der Fall ist muss das
Unternehmen die Insolvenz anmelden. Passiert das nicht, dann kann es sich um eine
Insolvenzverschleppung handeln. Das ist heute eine schwere Straftat und kann Freiheitsstrafen und
hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Im Falle einer Insolvenz muss der Insolvenzverwalter sich mit
der Veräußerung von geschäftsinternen Gegenständen vertraut machen. Sie sollen dafür sorgen,
dass die Gläubiger ihre Gelder erhalten. Aber zuerst muss Einblick in den Refinanzierungsregister
geworfen werden. In dem Register stehen alle Gegenstände und Forderungen, die nicht in die
Insolvenzmasse fließen dürfen. In der Insolvenzmasse befinden sich alle Gegenstände, Maschinen
und Immobilien, die ein Unternehmen hat. Ausgeschlossen sind die Gegenstände, die schon im
Vorfeld für die Refinanzierung verwendet wurden. Die Übertragungsberechtigten können die
Gegenstände eintreiben oder auf eigene Faust verkaufen. Allerdings wird der Ertrag nicht in die
Insolvenzmasse gelegt, sondern geht direkt an die Übertragungsberechtigten. Der
Insolvenzverwalter kann sich nur noch um die restlichen Gegenstände kümmern.
Allgemeine Informationen zum Refinanzierungsregister
Das Refinanzierungsgesetz ist am 28.09.2005 in Kraft getreten. Mit ihm sollten erhebliche
volkswirtschaftliche Interessen erleichtert werden, die zur Finanzierung und Refinanzierung
geeignet sind. Mit Hilfe der verschiedenen Möglichkeiten sollten Unternehmen die Möglichkeit
bekommen günstige Finanzierungen zu bekommen. Die Ertragskraft sollte gesteigert werden und
somit sollten die Unternehmen sich auch global durchsetzen können. Allerdings wurde auch die
True-Sale-Verbriefung durch den Refinanzierungsregister erleichtert. Dabei bringt der
Refinanzierungsregister Vorteile, die entscheidend sind. Die Beschleunigung der Kostenreduktion
und der Wegfall der doppelten Grundschuldbestellung sind nur zwei Vorteile. Ein entscheidender
Vorteil ist, dass bei einem Insolvenzfall der Übertragungsberechtigte, der im
Refinanzierungsregister steht seine Gegenstände aus der Insolvenzmasse ziehen kann. Sie gehören
ihm und er kann sie selbstständig veräußern.