Die Bauordnung oder auch Landesbauordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts und wird von den Bundesländern jeweils unterschiedlichen geregelt. In der Bauministerkonferenz, wurde allerdings ein Muster für die Bauordnung der Länder ausgearbeitet, an dem man sich orientieren muss. Auf diese Musterbauordnung, bauen die einzelnen Länder auf, so gelten übereinstimmende Vorschriften. In der Bauordnung sind alle Anforderungen geregelt, die für ein Bauvorhaben nötig sind. Diese Vorschriften beziehen sich sowohl auf das Grundstück, als auch auf das Bebauen selbst. In dieser werden zum Beispiel der Brandschutz, Wärmeschutz, Art der Heizung, Schallschutz, oder auch Bestimmungen für Rettungswege festgehalten.
In der Bauordnung sind alle Bestimmungen festgelegt, die bei einem Bauvorhaben Anwendung finden. Neben Standsicherheit, der Einhaltung bestimmter Abstände zu Nebengebäuden und Sachanlagen, sowie Bestimmungen über Flucht- und Rettungswege, regelt die Bauordnung den Brand- und Wärmeschutz. Des Weiteren regelt sie sämtliche Formalien der Baugenehmigung und das Bauordnungsrecht. Die Grundlagen der heutigen Bauordnung reichen bis in die Zeit der Zünfte zurück, die Anforderungen und Bauweisen von Generation zu Generation weitergaben. Mit dem Wachstum der Städte im Mittelalter wurden erste Brandschutzbauordnungen notwendig, die Vorläufer der modernen Bauordnung. Ob auf einem Grundstück überhaupt gebaut werden darf, regelt hingegen der Bebauungsplan.
Inhalt
Bauordnung – Basis für das deutsche Bauordnungsrecht
Die Bauordnung gilt als Basis für alle weiteren Baurechtsverordnungen. Damit liegt die Bauordnung auch den Bauplanungen der einzelnen Länder und Gemeinden zugrunde.
Die Inhalte der Bauordnung umfassen in Einzelheiten:
- Erschließung
- Bauliche Nutzung
- Regelung der Abstandflächen
- Regelungen für Wohnbebauung – Raumhöhe, Isolierungen, Belichtung
- Feuerwiderstandsklassen der verschiedenen Bauteile
- Bauprodukte, Anwendung und Eignung
- Rettungswege, Fluchtwege
- Stellflächen und Gemeinschaftsanlagen
- Nachbarschaftsschutz
- Entwässerung, Entsorgung
- Durchführungsbestimmungen, technische Bestimmungen
- Garagenverordnung,
- Prüfbestimmungen für Kamine, Kleinkraftwerke, Schornsteine
- Sicherung von Baustellen
- Sicherung der Bauwerke
Die barrierefreien Zugänge zu öffentlichen und anderen Gebäuden sowie barrierefrei zugängliche Wohnungszugänge finden in der übergeordneten Bauordnung noch nicht ausreichend Beachtung. Solche Regelungen werden allerdings mehr und mehr in die Bauplanungen der Länder als bindende Auflagen aufgenommen.
Weitere wichtige Inhalte der Bauordnung widmen sich dem Bebauungsrecht.
Dazu zählen:
- Bauaufsichtsbehörden und ihre Organisation
- Bauvorlageberechtigung
- Baugenehmigungsverfahren
- Rechtsnormen der Bauaufsicht
- Technische Bestimmungen
- Pflichten und Rechte der an einem Bau Beteiligten
- Ordnungswidrigkeiten
Wie alle Regelwerke des Baurechts müssen die Bauordnungen der Länder neuen Erfordernissen angepasst werden. So wurden zum Beispiel in die neue Bauordnung des Landes NRW die „„Gewährleistung sozialer Mindeststandards in Bezug auf die Anforderungen an die Barrierefreiheit“ und eine Ausnutzung von Nachverdichtungspotentialen in den Städten aufgenommen.
Bedeutung der Baumusterordnung
Eine Baumusterordnung (MBO) ist eine Standardordnung, die von Sachverständigen, dem zuständigen Minister und den Senatoren aller Bundesländer erarbeitet wurde. Bei der MBO handelt es sich um eine Mindestbauordnung, die keine gesetzliche Wirkung hat. Das Ordnungswerk gibt lediglich einen Orientierungsrahmen für die Gesetzgebung der Bundesländer für die Bauordnung vor. Als aktuelle MBO gilt die überarbeitete Fassung vom September 2012.
Bedeutung der Bauordnung für den Hausbau
Den Anforderungen der Bauordnung muss der Bau eines jeden Gebäudes Genüge tun. Da sowohl wichtige bauliche Vorschriften für Wärme-, Kälte-, Schallisolierung, Sicherheit und Fluchtwege geregelt sind sowie das Verfahren der Baugenehmigung, betrifft die Bauordnung auch den Bauherrn jedes Eigenheims. Die Baugenehmigung ist die Grundlage jeder Bautätigkeit. Dem vorgeschaltet ist die Bauvoranfrage, die an die zuständige Behörde zu richten hat. Die Zuständigkeit der Behörden ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bauherren müssen sich über die jeweiligen Zuständigkeiten kundig machen. Nach der Voranfrage muss der Bauantrag gestellt werden. Dafür gilt die Bestimmung, dass nur Bevollmächtigte für Bauvorlagen diesen vorlegen dürfen.
Der Bauplan muss alle Baubestimmungen der Bauordnung und Folgebestimmungen der Gemeinde berücksichtigen. Dazu gehören u.a. Anforderungen an energetische Erfordernisse, Umwelt und Sicherheit.
Unterschiedlich ist in den Ländern in Deutschland die Einholung einer Baugenehmigung geregelt. In einigen Ländern muss diese nicht eigens für ein Einfamilienhaus beantragt werden, wenn es für das Grundstück einen geltenden Bebauungsplan gibt.
Aus der Bauordnung ergeben sich auch direkte Verpflichtungen für den einzelnen Bauherrn. So muss der Bauherr der Behörde vor Beginn der Bautätigkeiten den Namen des Bauleiters schriftlich mitteilen. Er ist verpflichtet weiterhin alle Anträge, Anzeigen und geplanten Durchführungen zu übernehmen. Ratsam ist für private Bauherren Bestimmungen für das geplante Haus in der Landesbauordnung nachzulesen. Die erforderlichen Formalitäten können häufig von der ausführenden Baufirma vorgenommen werden.
Vorschriften der EnEV
Die Bauordnung legt Maßnahmen zum Wärmeschutz und Regelungen betreffs der Heizungen fest. Die verschiedenen Regelwerke des Baurechts greifen ineinander über. Die allgemeinen Festlegungen der Bauordnung werden u.a. durch die EnEV (Energieeinsparverordnung) konkretisiert. Hier sind u.a. die Pflichten zur Wärmedämmung für Wohnimmobilien festgelegt, die nach 2002 gekauft oder gebaut wurden. Bestimmte Wärmedämmungen sind für den Bauherrn verpflichtend. Dazu gehört zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern darüber ein begehbarer Raum entsteht. Weiterhin müssen Rohleitungen für die Heizung in einem unbeheizten Keller eine Dämmung erhalten. Gibt es für ältere Häuser noch Ausnahmeregelungen, so ist für den Neubau eines Hauses die EnEV verpflichtend. Bauherren müssen sich den Jahres-Primärenergiebedarf bereits für die Planung des Hauses berechnen lassen. Wird eine Baufirma beauftragt, werden sich Fachleute des Unternehmens oder beauftragte Fachleute mit den Auflagen für Wärmedämmung und Heizung befassen. Die errechneten Größen werden dann für die Bauplanung einbezogen. Bei einem Neubau darf ein Maximalwert für den Transmissionswärmeverlust nicht überschritten werden. Das beinhaltet auch Anforderungen an bestimmte Dämm- und Baumaterialien.
Besondere Auflagen
Für bestimmte Bereiche der Stadtbebauung enthalten die Bauordnungen der Länder teils Vorschriften für die äußere Gestaltung von Neubauten. Das trifft zum Beispiel auf einen historischen Stadtkern oder auf städtische Bereiche mit besonderen Baudenkmälern und historischer oder nationaler Bedeutung zu. In Berlin gibt es zum Beispiel solche Auflagen der Bauordnung für Neubauten in der Straße „Unter den Linden“ oder die Museumsinsel und ähnliche Bereiche. Bauherren, die Baugrundstücke in solchen Stadtbereichen erwerben wollen, müssen sich vorab kundig machen, welche besonderen baulichen Auflagen hier gelten und sich bei dem Bauplan streng an diese Vorgaben halten.
Außer für verfahrensfreie Bauvorhaben ist lt. Bauordnung in der Regel der Nachweis für den ordnungsgemäßen Brandschutz zu erbringen. Die baulichen Brandschutzbestimmungen sind den unterschiedlichen Gebäudeklassen und Gebäudegrößen angepasst. Weitere Brandschutznachweise sind erforderlich für größere Garagenbauten. Spezielle Brandschutzvorschriften sind für Sonderbauten vorgegeben. Dazu zählen u.a. große Verkaufsflächen, Hochhäuser, Hotels, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Industriebauten und Großlager.
Grundsätzlich gibt es Vorschriften für Gebäude verschiedener Bauart und Nutzung, die im Einzelnen befolgt werden müssen.
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