Der Abbuchungsauftrag muss immer schriftlich vom Kontoinhaber bei der Bank eingereicht werden, so dass der Zahlungsempfänger einen bestimmten Betrag vom Konto des Schuldners abrufen kann. Dieser Betrag kann später nicht zurückgeholt werden, bei einer Einzugsermächtigung ist das möglich. Allerdings kann die Summe nicht vom Konto abgezogen werden, wenn dieses nicht ausreichend gedeckt ist oder inzwischen aufgelöst wurde. Der Auftrag zum Abbuchungsverfahren kann jederzeit vom Kontoinhaber schriftlich gekündigt werden.Der Abbuchungsauftrag wird nach einem Urteil des Bundesgerichts-
hofes nur noch im Geschäftsbereich eingesetzt.
Bei Internetgeschäften ist diese Art der Bezahlung häufig anzutreffen, ein Lieferant möchte entweder zuerst das Geld aus seinem Konto haben, oder er macht vom Abbuchungsauftrag Gebrauch. Bei der Bestellung wird hier nur die Bankverbindung des Bestellers angegeben.
Inhalt
Lastschriftverfahren – verschiedene Varianten
Der Abbuchungsauftrag ist eine der beiden Formen des Lastschriftverfahrens. Die zweite Variante ist die Einzugsermächtigung. Das Lastschriftverfahren ist ein Bestandteil des umfangreichen bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Das Lastschriftverfahren dient der Vereinfachung des Zahlungsverkehrs. Eine Person oder ein Unternehmen wird vom Kontoinhaber berechtigt, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen festgelegten Betrag vom Konto abzubuchen.
Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung eignet sich für die Abbuchung regelmäßig anfallender Beträge oder der Abbuchung von jeweils getätigten Käufen bei einem Verkäufer, den fälligen Betrag von Konto des Käufers einzuziehen. Kunden erteilen Einzugsermächtigungen häufig dem Energieanbieter, dem Anbieter für Telekommunikation, für Versicherungen, Leasinggebühren usw. Kreditnehmer können der Bank eine Einzugsermächtigung für die regelmäßigen Raten erteilen oder dem Finanzamt beispielsweise zum Einzug der Hundesteuer.
Gegenüber dem Dauerauftrag hat der Kontoinhaber den Vorteil, dass bei Preisänderungen, z.B. bei Strom, Gas, Telefon, Miete keine Änderung der Zahlungsaufträge vorgenommen werden müssen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit vom Kontoinhaber zurückgenommen werden. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen können Gelder, die über die Einzugsermächtigung abgebucht wurden, wieder zurückgefordert werden. Das bietet Sicherheit, wenn beispielsweise ein Verkäufer nicht rechtzeitig geliefert oder mangelhafte Leistungen erbracht hat oder wenn falsche Geldbeträge eingezogen wurden. Bei der Einzugsermächtigung hat der Kontoinhaber somit Spielräume, sein Geld zurückzufordern.
Vorteile
- Sicherheit bei regelmäßigen Zahlungen
- Übersichtlichkeit
- Bei Preiserhöhungen oder Preissenkungen keine Auftragsänderung durch den Kontoinhaber
- 6-wöchiges Widerspruchsrecht mit der Möglichkeit der Rückbuchung
- Schnelle Zahlungsabwicklung
- Jederzeit kündbar
Nachteile
- Fehlbuchungen können übersehen werden, da der Zahlungseinzug nach langer Zeit oft nicht mehr aufmerksam kontrolliert wird
Abbuchungsauftrag
Der Abbuchungsauftrag sieht diese Möglichkeit nicht vor. Es gibt bei einem Abbuchungsauftrag kein Widerspruchsrecht. Ist eine Leistung oder eine Ware auf diese Weise bezahlt, so muss bei geminderter Leistung oder Nichterhalt der Ware erst einmal mit dem Zahlungsempfänger über die Rückzahlung verhandelt werden. Wie die Einzugsermächtigung muss der Abbuchungsauftrag vom Kontoinhaber persönlich autorisiert werden, und zwar durch die schriftliche Genehmigung der jeweiligen Abbuchung. In der Regel kommt dieses Verfahren ausschließlich beim Geschäftsverkehr zum Einsatz.
Vorteile Abbuchungsauftrag
- Schnelle und unkomplizierte Zahlung
- Sicherheit der Zahlungsweise
- Gut geeignet für den Zahlungsverkehr online
Nachteile
- Kein Recht auf Rückbuchung und Widerruf
- Verhandlungen mit dem Vertragspartner können langwierig sein
Sepa Lastschriftverfahren
Im Jahr 2009 wurde das SEPA (Single Euro Paymante Area) Lastschriftverfahren eingeführt. Damit wurde ein einheitliches Lastschriftverfahren für den gesamten Euro-Raum für Zahlungsverkehr geschaffen. Zu den angeschlossenen Ländern zählen auch die Schweiz, Island und Norwegen.
Anders als beim Abbuchungsauftrag gibt es für das SEPA Lastschriftverfahren innerhalb von acht Wochen ab Abbuchung die Möglichkeit des Widerspruchs. Bei SEPA Lastschrift, die ohne Zustimmung des Kontoinhabers vorgenommen wurden, verlängert sich diese Frist sogar auf 13 Wochen. Dieses Widerspruchs- und Rückbuchungsrecht gilt nur für Privatkunden. Unternehmen und Selbstständige müssen ein SEPA Mandatsreferenz für diese Zahlungsweise vorweisen. Ein SEPA Mandat kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Das Mandat ist unbefristet. SEPA Lastschriften sind sowohl im geschäftlichen Zahlungsverkehr üblich wie auch für Privatkunden. Das Verfahren wird von Online-Verkäufern und Online-Dienstleistern sehr häufig als eine der möglichen Zahlungsmethoden angegeben. Die SEPA Lastschriften haben immer einen konkreten Termin, ein Datum, für die Fälligkeit dieser Lastschrift. Für Privatanwender gibt es die SEPA Basislastschrift. Erteilt werden kann die Genehmigung für SEPA Lastschriften sowohl für eine einzelne Zahlung wie auch regelmäßige Zahlungen während längerer Zeiträume.
Vorteile
- Unkomplizierte unbare Zahlung auch im europäischen Ausland
- Einfache Abwicklung
- Mehrwöchiges Widerrufsrecht mit Rückbuchung
- Die Lastschrift-Erteilung ist datiert, was die übersichtliche Kontrolle ermöglicht
Nachteile
- Lastschriften werden nicht mehr durch die Bank, sondern durch die Händler und Dienstleister verwaltet.
- Die Bank kann diese Lastschriften nicht mehr sperren. Die einzige, über die Bank nutzbare Möglichkeit ist der Auftrag, das eigene Konto für Lastschriften generell zu sperren.
Unbare Zahlmethoden außer Lastschrift
Beim Zahlungsverkehr im Internet sind besonders schnelle, aber auch sichere Zahlungsmethoden gefragt. Für die Erteilung von Einwilligungen für Lastschriften gibt es Vordrucke, die auch online heruntergeladen werden können. Der Abbuchungsauftrag wird für übliche Online Zahlungen keine Rolle spielen. Eine Einzugsermächtigung wird gewöhnlich langfristig für einen berechtigten Empfänger bestimmter Zahlungen erteilt. Die SEPA Lastschrift kann genutzt werden, wo sie angeboten wird. Zu Recht machen sich gerade die vielen privaten Käufer Gedanken um Datenschutz und Sicherheit der verschiedenen Zahlmethoden. Online Shops bieten meist mehrere Zahlmethoden an. Welche und wie viele Zahlmethoden ein Verkäufer anbietet, bleibt ihm überlassen.
Als sicherste Zahlmethode bei Käufen online gilt noch immer die Zahlung nach Erhalt einer Ware und einer Rechnung. Rechnungen haben datiertes Enddatum für den Zeitraum, in welchem die Zahlung geleistet werden muss. Diese Zahlung wird jedoch nicht von jedem Dienstleister oder Verkäufer angeboten. Möglich sind unbare Zahlweisen wie:
- Sofort Überweisung
- Online Bezahldienste
- Kreditkarte
- Überweisung Online Banking
Bei der Sofort Überweisung wird ein Zahlungsdienstleister zwischen den Kunde-Bank-Verkäufer-Kontakt geschaltet. Der Kunde beauftragt somit nicht direkt seine Bank, sondern muss sich bei der Sofort GmbH mit seinen Daten für die Bezahlung anmelden.
Bei der Nutzung von Online Bezahldiensten wie z.B. Paypal, gibt der Kunde dem Verkäufer oder einer Sofort GmbH seine Bankdaten bekannt, sondern wickelt seine Zahlungen über sein persönliches Konto bei dem Dienstleister ab. Der Bezahldienst ist dazu im Besitz der Kontodaten des Kunden und nimmt in seinem Namen Abbuchungen bei der Bank vor.
Bei der Zahlung per Kreditkarte muss die Kreditkartennummer eingegeben werden, der Zahlvorgang wird über die Kreditkarte abgerechnet.
Nimmt der Kunde direkt bei seiner Bank eine Zahlung per Überweisung vor, tritt er nur mit seiner Bank für den Zahlungsauftrag in Kontakt. Dritte haben keinen Blick auf Bank- oder Kreditkartendaten. Allerdings hat hierbei der Verkäufer nicht die sofortige Zahlungszusage bzw. erhält sofort seine Vorauszahlung.
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