Ein Privatkredit ist ein ungewerblicher Betrieb
Als Privatkredit wird ein Darlehen bezeichnet, bei dem der Darlehensgeber keine Bank oder eine ähnliche juristische Person ist. Meistens handelt es sich hierbei um Verwandte.
Nicht immer ist es notwendig oder gewollt, dass man bei einem Kreditinstitut ein Darlehen aufnimmt. Wenn die Summe nur kurz benötigt wird, ist es einem oft zu aufwendig, dafür bei der Bank vorstellig zu werden und Unterlagen zu wälzen. Andere möchten auch einfach nur die hohen Zinsen sparen, die mit einem solchen Darlehen fällig werden. In solchen Fällen bevorzugen viele die Möglichkeit eines so genannten Privatkredit.
Diese Darlehensform, die man auch als Peer-to-Peer-Kredite bezeichnet, wird nicht von einer Bank vergeben, sondern von einer Privatperson. In vielen Fällen handelt es sich dabei um engere Verwandte, die mit einer bestimmten Summe aushelfen. Der Vorteil bei diesen Krediten ist, dass Laufzeiten, Rückzahlungsraten und Zinsen – sofern überhaupt gefordert – individuell vereinbart werden können.
Wenngleich diese Privatdarlehen immer häufiger vorkommen und mittlerweile auch professionell betrieben werden können, gibt es vor allem für den Darlehensgeber einige Punkte, die er für ein sicheres Geschäft beachten sollte. Einer Privatperson kann es beispielsweise schwer fallen, die Bonität des anderen zu prüfen und so das Risiko zu bewerten, das von diesem Privatkredit ausgeht. Vor allem durch das Internet werden diese Kredite stark genutzt. So sind hier in den letzten Jahren zahlreiche Plattformen entstanden, die ein privates Darlehen zwischen zwei Parteien vermitteln. Dabei ist die Kreditvermittlung oft nicht der einzige Tätigkeitsbereich dieser Online-Portale.
Auch bei Krediten zwischen Freunden und Verwandten können solche Angebote genutzt werden, um die Kredite rechtlich einwandfrei zu gestalten und so rechtlich möglichst gut abzusichern. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Zinsen für ein solches Darlehen den am Markt allgemein gültigen Satz nicht allzu weit überschreiten dürfen. Der Zinssatz könnte sonst als sittenwidrig gelten und gänzlich gestrichen werden. Das wäre dann zum Vorteil des Kreditnehmers und zum Nachteil des Kreditgebers, der so an seinem Risiko nichts mehr verdienen kann. Gerade wenn kein verwandtschaftliches oder freundschaftliches Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Parteien besteht, sollte man sich als Kreditgeber um eine rechtliche Absicherung bemühen. Im Großen und Ganzen betrachtet ist ein Privatkredit also eine risikoreiche Sache, die aber gerade für Menschen mit unverschuldet schlechter Bonität eine gute Alternative sein kann.

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