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Werbung für Kredite: Bedeutet neue EU-Richtlinie das baldige Aus für Kredit-Werbung in TV und Radio?

Geht es ums Thema Kredite, wird der 11. Juni 2010 ein einschneidendes Datum sein. Diese Einschätzung ist jedenfalls aus Äußerungen des Bankenfachverbandes herauszuhören, der die dann in Kraft tretende EU-Richtlinie zum Konsumkredit aus Verbrauchersicht zwar generell begrüßt, jedoch gleichzeitig anmahnt, dass die Gesetzesnovelle gleichzeitig das Werbe-Aus für Verbraucherkredite in Fernsehen und Radio bedeuten könnte.

Der Hintergrund: Die neue europaweite Vorgabe will so genannte Schaufensterangebote verhindern. Dies bedeutet, dass Kreditinstitute zukünftig nicht mehr mit einzelnen, saisonal bislang sehr attraktiven Kredit-Zinssätzen werben können. Ab 11. Juni sind alle Kreditbanken vielmehr verpflichtet, Kredit-Werbung fortan so darzustellen, dass die Konditionen für einen bestimmten Kredit vergleichbar mit zwei Dritteln der tatsächlich vergebenen Darlehen sind.

Gerd Schumeckers, Vorstandsvorsitzender des Bankenfachverbands, sieht in der Umsetzung der neuen Werbe-Richtlinien folgende Gefahr: “Damit wird unseren Mitgliedsinstituten, aber auch ihren Partnern im Handel leider ein schlagkräftiges Instrument zur Kommunikation mit dem Kunden aus der Hand genommen. Ich denke da insbesondere an saisonale Sonderkonditionen für bestimmte Produktserien, wie sie vor allem bei Automobilen, aber auch bei Möbeln und Unterhaltungselektronik üblich sind.”

Auf Zustimmung seitens des Bankenfachverbandes stieß hingegen das neue, von der EU vorgeschriebene, einheitliche Informationsformular, das ab Juni vor jedem Kreditabschluss ausgehändigt werden muss. Diese Beipackzettel, so Schumeckers, seien aus Kundensicht zu begrüßen. Fraglich sei hingegen nur die Tatsache, dass das Formular bis zu fünf Seiten umfassen müsse.

Generell sieht sich der Bankenfachverband bestens gerüstet: Noch vor dem Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie wird ein so genannter Kredit-Kodex veröffentlicht, der in puncto Transparenz und Verbraucherschutz über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen soll.

Autor: Dieter König

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Veröffentlicht am 22. April 2010
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