Mit der Berufung des renommierten ehemaligen Verfassungsrichters Winfried Hassemer zum Ombudsmann ab 01.07. will die SCHUFA Holding AG ein deutliches Zeichen in Richtung Verbraucherschutz rund ums Thema Kredite setzen. “Die kontinuierliche Verbesserung des Verbraucherdialogs ist der SCHUFA seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen. Die hochrangige Neubesetzung der Ombudsmann-Funktion ist ein weiterer Schritt Verbrauchern die effektive und nachhaltige Möglichkeit zu geben, ihre konkreten Interessen zu vertreten”, so Rainer Neumann, Vorstandsvorsitzender der SCHUFA.
Hintergrund: Gerade dann, wenn Verbraucher bislang keine Einigung mit der SCHUFA oder deren Vertragspartnern erzielen konnten, kommt der Ombudsmann als neutrale, kostenfreie Anlaufstelle ins Spiel: In außergerichtlichen Schlichtungsverfahren kann er Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch beilegen und agiert als unabhängiger Mittler zwischen dem Verbraucher, der SCHUFA und deren Vertragspartnern. Dabei ist er an keinerlei Weisungen durch die SCHUFA gebunden.
Als ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ist Prof. Hassemer prädestiniert für das neue Amt: Der neue Ombudsmann der SCHUFA verfügt er über die nötige Kompetenz, Unabhängigkeit und Erfahrung, die von Deutschlands ranghöchstem Schlichter in Sachen Kredit zu erwarten ist.
Voraussetzung, dass der Ombudsmann seine Tätigkeit aufnimmt, ist ein gescheiterter Vermittlungsversuch durch den Verbraucherservice der SCHUFA mit anschließendem Antrag auf Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens. Dieser Antrag muss schriftlich eingereicht werden und eine umfassende Beschreibung des Sachverhaltes sowie Kopien aller relevanten Unterlagen zum Vorgang enthalten.
Kontakt für Verbraucher: SCHUFA Ombudsmann Postfach 5280 65042 Wiesbaden E-Mail: info@schufa-ombudsmann.de
Autor: Dieter König, Bildquelle: © SCHUFA Holding AG
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