Als Selbstständige werden per Definition diejenigen bezeichnet, die ihren Lebensunterhalt auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko bestreiten. Gegenüber einem Angestellten, Arbeiter, Beamten oder anderem Arbeitnehmer genießt ein Selbstständiger den Vorteil, seine Arbeitszeiten frei einteilen sowie seine Tätigkeit frei wählen zu können, ohne dabei an Weisungen gebunden zu sein. Im Allgemeinen wird mit Selbständigkeit die Leitung einer eigenen Firma oder die Verwaltung eines Unternehmens als Eigentümer assoziiert.
Im Zusammenhang mit dem Begriff der Selbstständigkeit werden drei Berufstypen unterschieden: Freiberufler, Selbstständige mit Gewerbeanmeldung und sonstige Selbstständige. Als Freiberufler wird jemand bezeichnet, der einer freien künstlerischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen oder unterrichtenden Tätigkeit nachgeht – z.B. ein Architekt, Arzt, Rechtsanwalt oder Journalist. Unter den Begriff Selbstständige mit Gewerbeanmeldung fallen alle Personen, die aufgrund ihrer gewählten Tätigkeit ein Gewerbe anmelden müssen. Beispiele dafür wären Makler, Handwerker, Händler oder Gastronomen. In den Bereich Sonstige Selbstständige fallen beispielsweise Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker und Aufsichtsratsmitglieder.
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