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Verwendungszweck

Bitte geben Sie an, für welchen Zweck Sie Ihren Kredit verwenden möchten, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können. Man unterscheidet frei verwendbare und zweckgebundene Kredite. Letztere werden meist für einen Autokauf vergeben und haben in der Regel günstigere Konditionen als frei verwendbare Kredite, da im Gegenzug z.B. der Fahrzeugbrief als Sicherheit hinterlegt werden muss.

 
 
 

Kreditbetrag  €

Kreditbetrag in Euro

Bei den meisten Banken kann die Kreditsumme bis zur jeweiligen Höchstgrenze frei gewählt werden. Sie sollten bei der Wahl der Kreditsumme sowie der Kreditlaufzeit allerdings darauf achten, dass Ihre finanziellen Möglichkeiten die monatlichen Rückzahlungen zulassen.

 
 
 
Kreditlaufzeit

Kreditlaufzeit

Bitte legen Sie die gewünschte Laufzeit für Ihren Kredit fest. Sie beträgt in der Regel zwischen 12 und 120 Monaten, manche Banken bieten aber auch längere Zeiträume an. Die Laufzeit hat großen Einfluss auf die Höhe der monatlichen Zahlungen: Je kürzer die Laufzeit, desto höher werden die Raten. Achten Sie deshalb immer darauf, dass Sie die fülligen Monatsraten finanziell auch bewältigen können.

 
 
 
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Wer kann einen Kredit für Selbständige beantragen?

Als Selbstständige werden per Definition diejenigen bezeichnet, die ihren Lebensunterhalt auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko bestreiten. Gegenüber einem Angestellten, Arbeiter, Beamten oder anderem Arbeitnehmer genießt ein Selbstständiger den Vorteil, seine Arbeitszeiten frei einteilen sowie seine Tätigkeit frei wählen zu können, ohne dabei an Weisungen gebunden zu sein. Im Allgemeinen wird mit Selbständigkeit die Leitung einer eigenen Firma oder die Verwaltung eines Unternehmens als Eigentümer assoziiert.

Im Zusammenhang mit dem Begriff der Selbstständigkeit werden drei Berufstypen unterschieden: Freiberufler, Selbstständige mit Gewerbeanmeldung und sonstige Selbstständige. Als Freiberufler wird jemand bezeichnet, der einer freien künstlerischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen oder unterrichtenden Tätigkeit nachgeht – z.B. ein Architekt, Arzt, Rechtsanwalt oder Journalist. Unter den Begriff Selbstständige mit Gewerbeanmeldung fallen alle Personen, die aufgrund ihrer gewählten Tätigkeit ein Gewerbe anmelden müssen. Beispiele dafür wären Makler, Handwerker, Händler oder Gastronomen. In den Bereich Sonstige Selbstständige fallen beispielsweise Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker und Aufsichtsratsmitglieder.

Bildquelle: © S. Hofschlaeger/PIXELIO, weitere Fotos finden Sie auf www.pixelio.de

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